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Daten und Analysen zur SCR-Nachrüstung im Luftreinhalteplan

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Entwurf zum 2. Luftreinhalteplan der Stadt Hamburg heisst es unter Punkt 7.3.2 (Nachrüstung von Euro-V-Bussen durch Optimierung der SCR-Filter):

"Im Rahmen der Fortschreibung des LRP sollte untersucht werden, ob die benötigten Abgastemperaturen auch im Innenstadt-Betrieb erreicht werden. Falls nicht, sollte weiterhin geklärt werden, ob ggf. durch technische Nachrüstung der SCR-Technik die NOx-Emissionen reduziert werden können. Hierzu wurden durch die Hamburger Hochbahn AG (HHA) und die VHH die Abgastemperaturen auf repräsentativen Routen mit Innenstadtstrecken erfasst und ausgewertet. Die Daten wurden als Tagesganglinien zur Verfügung gestellt. ... Im Ergebnis zeigte sich, dass ausgenommen der Startphasen mit kaltem Motor sowie unmittelbar nach Pausenzeiten, die Abgastemperaturen über der erforderlichen Temperatur von 200°C lagen. Des Weiteren liegt der AdBlue-Verbrauch der HOCHBAHN-Flotte in der üblichen Verbrauchsspanne für Nutzfahrzeuge bzw. wurde die ordnungsgemäße AdBlue-Einspritzung nachgewiesen."

Leider werden hierzu keine Daten berichtet, so dass der Schluss "Hieraus lässt sich ableiten, dass die Optimierung des SCR-Systems durch Nachrüstung in Hamburg nicht erforderlich ist." nicht nachvollziehbar ist.

Bitte senden Sie mir daher die zugrunde liegenden Informationen zu den Betriebstemperaturen sowie zur AdBlue-Einspritzung - hierbei vor allem auch jene Informationen, auf die sich der Passus "wurde die ordnungsgemäße AdBlue-Einspritzung nachgewiesen" bezieht - zu, damit der Schluss nachvollzogen und ggf. begründet Stellung genommen werden kann.

Da eine Stellungnahme zum Luftreinhalteplan nur noch bis zum 23.06.2017 möglich ist, bitte ich Sie, mir die vorliegenden Informationen unverzüglich, jedoch spätestens zwei Tage vor Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung bereit zu stellen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Juni 2017
  • Frist
    14. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, im Entwurf zum 2. Luftre…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten und Analysen zur SCR-Nachrüstung im Luftreinhalteplan [#21811]
Datum
12. Juni 2017 11:02
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, im Entwurf zum 2. Luftreinhalteplan der Stadt Hamburg heisst es unter Punkt 7.3.2 (Nachrüstung von Euro-V-Bussen durch Optimierung der SCR-Filter): "Im Rahmen der Fortschreibung des LRP sollte untersucht werden, ob die benötigten Abgastemperaturen auch im Innenstadt-Betrieb erreicht werden. Falls nicht, sollte weiterhin geklärt werden, ob ggf. durch technische Nachrüstung der SCR-Technik die NOx-Emissionen reduziert werden können. Hierzu wurden durch die Hamburger Hochbahn AG (HHA) und die VHH die Abgastemperaturen auf repräsentativen Routen mit Innenstadtstrecken erfasst und ausgewertet. Die Daten wurden als Tagesganglinien zur Verfügung gestellt. ... Im Ergebnis zeigte sich, dass ausgenommen der Startphasen mit kaltem Motor sowie unmittelbar nach Pausenzeiten, die Abgastemperaturen über der erforderlichen Temperatur von 200°C lagen. Des Weiteren liegt der AdBlue-Verbrauch der HOCHBAHN-Flotte in der üblichen Verbrauchsspanne für Nutzfahrzeuge bzw. wurde die ordnungsgemäße AdBlue-Einspritzung nachgewiesen." Leider werden hierzu keine Daten berichtet, so dass der Schluss "Hieraus lässt sich ableiten, dass die Optimierung des SCR-Systems durch Nachrüstung in Hamburg nicht erforderlich ist." nicht nachvollziehbar ist. Bitte senden Sie mir daher die zugrunde liegenden Informationen zu den Betriebstemperaturen sowie zur AdBlue-Einspritzung - hierbei vor allem auch jene Informationen, auf die sich der Passus "wurde die ordnungsgemäße AdBlue-Einspritzung nachgewiesen" bezieht - zu, damit der Schluss nachvollzogen und ggf. begründet Stellung genommen werden kann. Da eine Stellungnahme zum Luftreinhalteplan nur noch bis zum 23.06.2017 möglich ist, bitte ich Sie, mir die vorliegenden Informationen unverzüglich, jedoch spätestens zwei Tage vor Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung bereit zu stellen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Daten und Analysen zur SCR-Nachrüstung im Luftreinhalteplan [#21811]
Datum
12. Juni 2017 11:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie fragen nach Daten zu Untersuchungen an Euro-V-Bussen. Diese waren zwar im Auftrag…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Daten und Analysen zur SCR-Nachrüstung im Luftreinhalteplan [#21811]
Datum
12. Juni 2017 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie fragen nach Daten zu Untersuchungen an Euro-V-Bussen. Diese waren zwar im Auftrag der Projektgruppe „Luftreinhaltung“ durchgeführt worden, aber die Auswertung bzw. Bewertung erfolgte über die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI). Die angefragten Details sind von der BWVI (Hochbahn/VHH) zu beantworten. Richten Sie Ihre Anfrage deshalb bitte an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Eine Weiterleitung ist nach Transparenzgesetz nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich wende mich dann an die BWVI. Nochma…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Daten und Analysen zur SCR-Nachrüstung im Luftreinhalteplan [#21811]
Datum
12. Juni 2017 15:45
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich wende mich dann an die BWVI. Nochmals danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>