Ergebnis und Bewertung des Zustandes der Gehweganlagen in Knappenweg, 66125 Saarbrücken Dudweiler

gemäß Aussagen der Stadt Saarbrücken mir gegenüber, werden die Gehweganlagen in regelmäßigen Abständen durch Mitarbeiter der Stadt Saarbrücken, oder durch Sie beauftragte Unternehmen, auf Zustand und Gefährdungen überprüft.
Bitte senden Sie mir zu den Gehwegeanlagen im Knappenweg 66125 Saarbrücken Dudweiler das Ergebnis/die Bewertung der letzten Überprüfung und das Datum der letzten Prüfung zu.

Besten Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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Christian Schütz
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: gemäß Aussagen…
An Landeshauptstadt Saarbrücken Details
Von
Christian Schütz
Betreff
Ergebnis und Bewertung des Zustandes der Gehweganlagen in Knappenweg, 66125 Saarbrücken Dudweiler [#218127]
Datum
12. April 2021 13:05
An
Landeshauptstadt Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäß Aussagen der Stadt Saarbrücken mir gegenüber, werden die Gehweganlagen in regelmäßigen Abständen durch Mitarbeiter der Stadt Saarbrücken, oder durch Sie beauftragte Unternehmen, auf Zustand und Gefährdungen überprüft. Bitte senden Sie mir zu den Gehwegeanlagen im Knappenweg 66125 Saarbrücken Dudweiler das Ergebnis/die Bewertung der letzten Überprüfung und das Datum der letzten Prüfung zu. Besten Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Schütz Anfragenr: 218127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218127/ Postanschrift Christian Schütz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Schütz
Landeshauptstadt Saarbrücken
Sehr geehrter Herr Schütz, die letzten Begehungen waren am 23.2.2021 und 22.3.2021. Es wurden keine Unfallgefahre…
Von
Landeshauptstadt Saarbrücken
Betreff
WG: Ergebnis und Bewertung des Zustandes der Gehweganlagen in Knappenweg, 66125 Saarbrücken Dudweiler [#218127]
Datum
16. April 2021 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schütz, die letzten Begehungen waren am 23.2.2021 und 22.3.2021. Es wurden keine Unfallgefahren festgestellt. Mit freundlichen Grüßen
Christian Schütz
Sehr << Anrede >> ich bewohne mit meiner Familie das Anwesen Knappenweg 5 in 66125 Saarbrücken. Hierm…
An Landeshauptstadt Saarbrücken Details
Von
Christian Schütz
Betreff
AW: WG: Ergebnis und Bewertung des Zustandes der Gehweganlagen in Knappenweg, 66125 Saarbrücken Dudweiler [#218127]
Datum
4. Mai 2021 10:09
An
Landeshauptstadt Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bewohne mit meiner Familie das Anwesen Knappenweg 5 in 66125 Saarbrücken. Hiermit lade ich Sie persönlich herzlich ein, mit mir zusammen eine Begehung unseres Gehweges durzuführen und gemeinsam die Beurteilung von Gefahrenstellen zu erörtern. Entgegen des Ergebnis der Begehung, bestehen (aus unserer Sicht) sehr wohl Gefahrenstellen am Gehweg. Auf diese wurde sie Stadt auch in der Vergangenheit hingewiesen. Geschehen ist jedoch bisher nichts. Für einen Termin stehe ich täglich ab 17:00 Uhr (Samstags gerne früher) zur Verfügung. Ich würde mich freuen, wenn wir in einen Dialog treten können und die Gefahren abstellen können. Sie können mich sehr gerne auch außerhalb dieses "Frag den Staat" Rahmen erreichen: <<E-Mail-Adresse>> 017638238288 068971794945 Vielen Dank im Voraus ... Mit freundlichen Grüßen Christian Schütz Anfragenr: 218127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218127/ Postanschrift Christian Schütz << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Saarbrücken
Gehweganlagen in Knappenweg, 66125 Saarbrücken Dudweiler Sehr geehrter Herr Schütz, Nach nochmaliger Besichtigun…
Von
Landeshauptstadt Saarbrücken
Betreff
Gehweganlagen in Knappenweg, 66125 Saarbrücken Dudweiler
Datum
12. Mai 2021 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schütz, Nach nochmaliger Besichtigung des Gehwegs konnte keine akute Unfallgefahr festgestellt werden. Teilflächen an der Bordsteinkante wird der Bauhof Dudweiler zeitnahe mit roter Erde angleichen. Wir auch schon in vorausgegangen Schriftwechseln dargelegt, besteht für Sie die Möglichkeit, auf Grundlage der geltenden „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Landeshauptstadt Saarbrücken [Straßenausbaubeitragssatzung]“ unter Anwendung des § 15 – Gehweglücken – auf Ihren Antrag hin den Gehweg auszubauen. Dieser Paragraf bzw. die Satzung schreibt auch die vom Antragsteller, also Ihnen, anteilig zu tragenden Kosten für den Gehwegausbau vor. Dies wird dann in einer rechtssicheren Vereinbarung festgelegt, die mit der LHS Saarbrücken abzuschließen ist. Wir bitten Sie, uns Ihre Entscheidung mitzuteilen. Unabhängig davon bringen wir Ihnen auch nochmal die gültige „Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straße und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Saarbrücken“ in Erinnerung. Danach ist der Anlieger auch zum regelmäßigen Reinigen von Rinnen (Entfernen von Bewuchs) sowie Reinigen von Gehwegen einschl. Bewuchs, unabhängig von der Art der Befestigung des Gehwegs, verpflichtet. Ebenso ist das Zurückschneiden von in den Gehweg ragendem Bewuchs aus Hecken und Bepflanzungen eine Anliegerpflicht. Mit freundlichen Grüßen