Bluthochdruck

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Habe 5 Tage nach Impfung mit astraceneca erhöhten Blutdruck ( um 150/70 ). Hatte vorher Blutdruck um 130/65 mit Einnahme
2x5 mg Ramipril . Puls unter 50 , laut Kardiologen bei mir in Ordnung.
Kann das eine Nebenwirkung sein .
Sollte das behandelt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
Bernd Rudolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Habe 5 Tage nach …
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Bernd Rudolf
Betreff
Bluthochdruck [#218222]
Datum
13. April 2021 13:09
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Habe 5 Tage nach Impfung mit astraceneca erhöhten Blutdruck ( um 150/70 ). Hatte vorher Blutdruck um 130/65 mit Einnahme 2x5 mg Ramipril . Puls unter 50 , laut Kardiologen bei mir in Ordnung. Kann das eine Nebenwirkung sein . Sollte das behandelt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Rudolf Anfragenr: 218222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218222/ Postanschrift Bernd Rudolf << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Rudolf
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht ist beim Paul-Ehrlich-Institut eingegangen und wird unter der Tick…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
Re: [Anfragen PEI #44136] Bluthochdruck [#218222]
Datum
14. April 2021 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht ist beim Paul-Ehrlich-Institut eingegangen und wird unter der Ticketnummer im Betreff geführt. Aufgrund des derzeit sehr hohen Anfragevolumens haben wir unseren Umgang mit Ihren E-Mails angepasst. Es ist uns leider aufgrund der Vielzahl der Anfragen aktuell nicht möglich, alle E-Mails individuell zu beantworten. Deshalb bearbeiten wir die E-Mail-Eingänge nach einem besonderen Verfahren, das wir Ihnen weiter unten erläutern. Nur so können wir dem derzeit außerordentlichen Informationsbedarf aus der (Fach-)Öffentlichkeit größtmöglich gerecht werden. Antworten zu den gefragtesten Themen Impfung bei Allergie Zur Unterstützung bei der Entscheidung, ob eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff trotz einer Allergie möglich ist, bieten wir ein Flussdiagramm an: https://www.pei.de/SharedDocs/Downloa... Sehr seltene Sinusvenenthrombosen nach COVID-19-Impfung mit Vaxzevria von AstraZeneca Die häufigste Frage zu Vaxzevria ist derzeit, nach welcher Impfung die sehr seltenen Fälle von Hirnvenenthrombosen aufgetreten sind. Diese wurden ausschließlich nach der ersten Impfung an das Paul-Ehrlich-Institut berichtet (Stand 24.03.2021). Die wichtigsten Informationen zu Vaxzevria finden Sie gebündelt unter: www.pei.de/auskunft-astrazeneca Inhaltsstoffe der COVID-19-Impfstoffe Die Zusammensetzung der COVID-19-Impfstoffe ist den jeweiligen Fach- und Gebrauchsinformationen zu entnehmen. Für alle in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe finden Sie diese unter: www.pei.de/covid-19-impfstoffe Wenn Sie unsicher sind, ob Sie aufgrund einer Vorerkrankung möglicherweise auf eine Impfung verzichten sollten, nutzen Sie bitte das Aufklärungsgespräch mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt. Wie bearbeiten wir Ihre Anfragen? Antworten auf Ihre Anfragen in FAQ Wir sichten und prüfen alle eingehenden E-Mails, ob wir zu den gestellten Fragen bereits Informationen auf unserer Website anbieten. Wenn dies nicht der Fall ist, werden wir Ihre Anfrage individuell bearbeiten, indem wir sie direkt beantworten oder auf der Grundlage Ihrer Anfrage unser Informationsangebot auf der Website zeitnah erweitern. siehe: www.pei.de/faq Dringenden Anfragen in direkter Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts werden wir uns selbstverständlich prioritär widmen. Quick-Links Über unsere sogenannten Quick-Links erhalten Sie Schnellzugriff zu den gefragtesten Themen. Diese werden regelmäßig aktualisiert. www.pei.de/quick-links-anfragen Aufgaben-Fokussierung Bitte haben Sie Verständnis, dass wir standardmäßig auf eine individuelle Beantwortung von Anfragen verzichten müssen, wenn sie NICHT in den direkten Aufgabenbereich des Paul-Ehrlich-Instituts fallen. Dazu zählen: Impfempfehlungen In Deutschland spricht die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut die Impfempfehlungen aus. Die STIKO begründet ihre Empfehlungen umfassend und stellt diese Informationen online bereit: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... Individuelle Impfberatungen von BürgerInnen Das Paul-Ehrlich-Institut ist keine klinische Einrichtung. Wir können und dürfen daher keine individuelle Impfberatung anbieten, die über die Bewertung von gemeldeten Verdachtsfällen auf Nebenwirkungen hinausgeht. Wenn Sie eine individuelle Impfberatung benötigen, wenden Sie sich bitte immer an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt. Empfehlungen zur Diagnose und Therapie Für eine medizinische Beratung und Diagnose sind viele Faktoren von Bedeutung, die nur im persönlichen Kontakt zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient angemessen berücksichtigt werden können. Bitte wenden Sie sich mit diesen Fragestellungen an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt und senden Sie uns bitte keine individuellen Patientendaten zu. Aufgabenbereich des Paul-Ehrlich-Instituts im Zusammenhang mit der Impfung und den COVID-19-Impfstoffen Das Paul-Ehrlich-Institut ist als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel für die Genehmigung klinischer Prüfungen in Deutschland sowie die Pharmakovigilanz – die Erfassung und Bewertung möglicher Nebenwirkungen auch nach der Zulassung – von COVID-19-Impfstoffen zuständig. An der Zulassung der Impfstoffe sind wir aktiv auf europäischer Ebene in den verschiedenen Gremien der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) beteiligt. Zudem bieten wir Arzneimittelentwicklern wissenschaftlich-regulatorische Beratungen (Scientific Advice) an und führen die staatliche Chargenprüfung von COVID-19-Impfstoffen durch. Nachfragen senden Sie bitte als Antwort auf diese Eingangsbestätigung an <<E-Mail-Adresse>>. Dabei ist es wichtig, im Betreff die Ticketnummer inklusive der eckigen Klammer zu erhalten. Nur so können wir Ihre Nachfrage Ihrer Frage zuordnen - vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

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Paul-Ehrlich-Institut
[Anfragen PEI #44136] P COVID-19-Impfung und IFG-Antrag Sehr geehrter Herr Rudolf, in der Produktinformation ist …
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
[Anfragen PEI #44136] P COVID-19-Impfung und IFG-Antrag
Datum
15. April 2021 09:36
Status
image003.jpg
2,4 KB


Sehr geehrter Herr Rudolf, in der Produktinformation ist erhöhter Blutdruck nicht als Nebenwirkung genannt, d.h. bisher auch nicht als Signal aufgefallen. Können Sie diesen Verdachtsfall auf eine Nebenwirkung bitte online melden? Diese Infos sich wichtig für die Kolleginnen und Kollegen aus dem Referat Arzneimittelsicherheit. www.nebenwirkungen.bund.de<http://www.nebenwirkungen.bund.de> Dies ist keine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen