Arbeitsschutz- und Hygienekontrolle in den Großschlachthöfen des Landes Schleswig-Holstein

Sehr << Antragsteller:in >>
seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft, dass ein Verbot von Werkverträgen ab dem 1.1.21 und Leiharbeit nur noch mit Tarifvertrag ab 1.4.21 beinhaltet.
Wir, Bewohner*innen der Stadt Kellinghusen, erhoffen uns die konsequente Umsetzung des neuen Arbeitsschutzkontrollgesetzes. Diesbezüglich erwarten wir die Durchführung unangekündigter Kontrollen des vorhandenen – oder eben nicht vorhandenen – Arbeitsschutzes der im Schlachthof Tätigen, sowie unangemeldete Kontrollen der gesetzlich vorgeschriebenen Hygiene Maßnahmen. Die erlaubte Schlachtzahl des örtlichen Schlachtbetriebs der Firma Tönnies liegt bei 6.000 Schweine täglich.

Immer wieder erreichen uns Gerüchte über Vorgänge und Vorfälle, die nicht den gesetzlichen Bedingungen entsprechen. Wir haben als Bürger*innen jedoch keine Chancen und sehen es auch nicht als unsere Aufgabe an, dies zu kontrollieren. Aber es ist nun mal so, dass Gerüchte ohne faktische Richtigstellung durch Kontrollbehörden sich festsetzen und Misstrauen schaffen.
Von daher erwarten wir von den per Gesetz dafür benannten Kontrollbehörden, dass eben – wie dies im Sommer 2019 durch das Arbeitsministerium in Nordrhein-Westfallen mit erschütternden Ergebnissen durchgeführt – konsequent auch in Schleswig-Holstein unangemeldete Kontrollen durchgeführt werden und die festgestellten Ergebnisse auch der Bevölkerung mitgeteilt werden.
Bitte teilen Sie uns innerhalb der nächsten vier Wochen mit, was sich aufgrund des seit 1. Januar geltenden Arbeitsschutzkontrollgesetz konkret an Kontrollmaßnahmen ab 1.1.2021 geändert hat bzw. ändern wird. Werden von Ihrer Behörde, ähnlich wie seitens des Arbeitsministeriums in NRW 2019, konsequent unangemeldete Kontrollen durchgeführt werden.
Mit erwartungsvollen Grüßen
Bürgerinitiative SAUstarkes Kellinghusen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Herr Minister…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsschutz- und Hygienekontrolle in den Großschlachthöfen des Landes Schleswig-Holstein [#218236]
Datum
13. April 2021 15:14
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Herr Minister Dr. Garg, seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft, dass ein Verbot von Werkverträgen ab dem 1.1.21 und Leiharbeit nur noch mit Tarifvertrag ab 1.4.21 beinhaltet. Wir, Bewohner*innen der Stadt Kellinghusen, erhoffen uns die konsequente Umsetzung des neuen Arbeitsschutzkontrollgesetzes. Diesbezüglich erwarten wir die Durchführung unangekündigter Kontrollen des vorhandenen – oder eben nicht vorhandenen – Arbeitsschutzes der im Schlachthof Tätigen, sowie unangemeldete Kontrollen der gesetzlich vorgeschriebenen Hygiene Maßnahmen. Die erlaubte Schlachtzahl des örtlichen Schlachtbetriebs der Firma Tönnies liegt bei 6.000 Schweine täglich. Immer wieder erreichen uns Gerüchte über Vorgänge und Vorfälle, die nicht den gesetzlichen Bedingungen entsprechen. Wir haben als Bürger*innen jedoch keine Chancen und sehen es auch nicht als unsere Aufgabe an, dies zu kontrollieren. Aber es ist nun mal so, dass Gerüchte ohne faktische Richtigstellung durch Kontrollbehörden sich festsetzen und Misstrauen schaffen. Von daher erwarten wir von den per Gesetz dafür benannten Kontrollbehörden, dass eben – wie dies im Sommer 2019 durch das Arbeitsministerium in Nordrhein-Westfallen mit erschütternden Ergebnissen durchgeführt – konsequent auch in Schleswig-Holstein unangemeldete Kontrollen durchgeführt werden und die festgestellten Ergebnisse auch der Bevölkerung mitgeteilt werden. Bitte teilen Sie uns innerhalb der nächsten vier Wochen mit, was sich aufgrund des seit 1. Januar geltenden Arbeitsschutzkontrollgesetz konkret an Kontrollmaßnahmen ab 1.1.2021 geändert hat bzw. ändern wird. Werden von Ihrer Behörde, ähnlich wie seitens des Arbeitsministeriums in NRW 2019, konsequent unangemeldete Kontrollen durchgeführt werden. Mit erwartungsvollen Grüßen Bürgerinitiative SAUstarkes Kellinghusen Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218236/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Arbeitsschutzkontrollgesetz sind die wesentlichen Reglung…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
WG: [EXTERN] Arbeitsschutz- und Hygienekontrolle in den Großschlachthöfen des Landes Schleswig-Holstein [#218236]
Datum
23. April 2021 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Arbeitsschutzkontrollgesetz sind die wesentlichen Reglungen für besserer Bedingungen der Beschäftigten in der Fleischindustrie aufgegriffen. Diese wurden auf Initiative von Schleswig-Holstein im November 2019 auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz von den Bundesländern einstimmig beschlossen. Im November 2020 hat die Landesregierung einen Bericht für den Landtag "Regelmäßige Überwachung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Fleischindustrie in Schleswig-Holstein sicherstellen" erstellt. Dieser Bericht wurde als Landtagsdrucksache unter der Nummer Drucksache 19 / 2336 (neu) veröffentlicht. (s. Anlage). In diesem Bericht wird dargestellt, wie die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord - StAUK in den Betrieben der Fleischwirtschaft kontrolliert. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Die StAUK führt demnach ihre Kontrollen in den Unternehmen der Fleischindustrie unangekündigt durch. Der Überwachungsrhythmus und die Inhalte werden den aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Kontrollen erfolgen im engen Austausch mit anderen Behörden, deren Zuständigkeiten betroffen sind. Das sind z.B. die Gesundheits-, Bau-, und Veterinärämter sowie der Zoll. Insgesamt hat die StAUK seit Juli 2020 274 Kontrollen in 79 Betrieben und 14 Unterkünften durchgeführt. Dabei ist sie 312 Mängeln nachgegangen (Stand: 12.04.2021). Seit in Kraft treten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes hat die StAUK in den Betrieben der Fleischwirtschaft unangekündigt wie folgt kontrolliert: • Betriebe über 49 Mitarbeiter: Januar 2021: 6, Februar 2021: 9 Betriebe; März 2021: 5 Betriebe • Betriebe bis zu 49 Mitarbeiter: Januar 2021: 15 Februar 2021: 10 Betriebe; März 2021: 15 Betriebe • Unterkünfte: Januar 2021: 2 Unterkünfte, Februar 2021: 3 Unterkünfte; März 2021: 7 Unterkünfte Die StAUK geht bei ihren Kontrollen jedem Verstoß nach und kontrolliert auch die Beseitigung der Mängel. Konkrete Angaben zu den Kontrollen im Schlachthof in Kellinghusen sind leider nicht möglich, da Firmen- und standortbezogene Angaben der Geheimhaltungspflicht nach § 23 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - unterliegen. Diese Informationen können auch nicht auf Grundlage des Informationsanspruch aus § 3 des Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein - IZG SH veröffentlicht werden. Informationen über Kontrollen in einzelnen Betrieben zählen zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aus § 10 Nr. 3 IZG SH. Es stehen darum Rechte der Betriebsinhaber einem Informationsanspruch entgegen. Für das Bestehen eines Informationsanspruchs muss gemäß § 10 S. 1 IZG SH das schutzwürdige private Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegen. Dieses öffentliche Interesse ist nicht ersichtlich. Werden Verstöße festgestellt, ergreifen die Arbeitsschutzbehörden die notwendigen Maßnahmen, bis die Verstöße abgestellt sind. In Ihrer Anfrage gehen Sie auch auf das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit ohne Tarifvertrag ein. Die Zollbehörden sind für die Kontrolle des Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit zuständig. Erhält die Arbeitsschutzbehörde bei ihren Kontrollen Hinweise auf Verstöße, wird das zuständige Zollamt informiert. Weiterhin haben Sie Fragen zur erlaubten Schlachtzahl des Schlachthof in Kellinghusen. Dies liegt in der Zuständigkeit des Landwirtschaftsministeriums und beim Verbraucherschutz im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz. Ihre Anfrage habe ich, wie in Ihrer Mail gewünscht, an die zuständigen Ministerien und an den Zoll weiter geleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr Antragsteller/in die angefragten Informationen zum Schlachthof in Kellinghusen liegen im Ministerium für Jus…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
AW: Arbeitsschutz- und Hygienekontrolle in den Großschlachthöfen des Landes Schleswig-Holstein [#218236]
Datum
27. April 2021 18:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in die angefragten Informationen zum Schlachthof in Kellinghusen liegen im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein nicht vor. Die Informationen liegen bei dem für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Kreis Steinburg vor. Wir haben die Anfrage an den betroffenen Kreis weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen