Arbeitsschutz- und Hygienekontrolle in den Großschlachthöfen des Landes Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >>
seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft, dass ein Verbot von Werkverträgen ab dem 1.1.21 und Leiharbeit nur noch mit Tarifvertrag ab 1.4.21 beinhaltet.
Wir, Bewohner*innen der Stadt Kellinghusen, erhoffen uns die konsequente Umsetzung des neuen Arbeitsschutzkontrollgesetzes. Diesbezüglich erwarten wir die Durchführung unangekündigter Kontrollen des vorhandenen – oder eben nicht vorhandenen – Arbeitsschutzes der im Schlachthof Tätigen, sowie unangemeldete Kontrollen der gesetzlich vorgeschriebenen Hygiene Maßnahmen. Die erlaubte Schlachtzahl des örtlichen Schlachtbetriebs der Firma Tönnies liegt bei 6.000 Schweine täglich.
Immer wieder erreichen uns Gerüchte über Vorgänge und Vorfälle, die nicht den gesetzlichen Bedingungen entsprechen. Wir haben als Bürger*innen jedoch keine Chancen und sehen es auch nicht als unsere Aufgabe an, dies zu kontrollieren. Aber es ist nun mal so, dass Gerüchte ohne faktische Richtigstellung durch Kontrollbehörden sich festsetzen und Misstrauen schaffen.
Von daher erwarten wir von den per Gesetz dafür benannten Kontrollbehörden, dass eben – wie dies im Sommer 2019 durch das Arbeitsministerium in Nordrhein-Westfallen mit erschütternden Ergebnissen durchgeführt – konsequent auch in Schleswig-Holstein unangemeldete Kontrollen durchgeführt werden und die festgestellten Ergebnisse auch der Bevölkerung mitgeteilt werden.
Bitte teilen Sie uns innerhalb der nächsten vier Wochen mit, was sich aufgrund des seit 1. Januar geltenden Arbeitsschutzkontrollgesetz konkret an Kontrollmaßnahmen ab 1.1.2021 geändert hat bzw. ändern wird. Werden von Ihrer Behörde, ähnlich wie seitens des Arbeitsministeriums in NRW 2019, konsequent unangemeldete Kontrollen durchgeführt werden.
Mit erwartungsvollen Grüßen
Bürgerinitiative SAUstarkes Kellinghusen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum13. April 2021
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15. Mai 2021
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