Wissenschafte Dokumente A33

Nach Artikel 90 Absatz 3 und Artikel 85 des Grundgesetzes planen, bauen, unterhalten und verwalten die Länder die Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes.
Somit sollten Studien und wissenschaftliche Dokumente aber auch Stellungsnahmen von Vereinen, Wirtschaftsvertretungen usw. bei Ihnen gesammelt zusammen kommen.
Deswegen bitte ich sie alle Studien, wissenschaftliche Dokumente und Stellungsnahmen aller Art mir zuzuschicken.

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  • Datum
    13. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Artikel 90 Absatz 3 und …
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
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Betreff
Wissenschafte Dokumente A33 [#218290]
Datum
13. April 2021 20:51
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Artikel 90 Absatz 3 und Artikel 85 des Grundgesetzes planen, bauen, unterhalten und verwalten die Länder die Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes. Somit sollten Studien und wissenschaftliche Dokumente aber auch Stellungsnahmen von Vereinen, Wirtschaftsvertretungen usw. bei Ihnen gesammelt zusammen kommen. Deswegen bitte ich sie alle Studien, wissenschaftliche Dokumente und Stellungsnahmen aller Art mir zuzuschicken.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218290/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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