Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bezirksamt Reinickendorf hatte (vermutlich im Jahr 2019 oder auch 2020) eine oder mehrere Anfragen an SENUVK gestellt, um Ampeln zur Regulierung der Pendlerströme durch das Waldseeviertel aufzustellen. Dabei sollten die Lichtsignalanlagen an der Schildower Straße und der Elsestraße jeweils an der Landesgrenze als Pförtnerampeln funktionieren. In diesem Zusammenhang bitte ich um folgende Informationen
1) eine Kopie der Anfrage des Bezirksamts Reinickendorf
2) eine Kopie der Antwort von SENUVK
3) etwaige Kopien der weiteren Korrespondenz in der Sache
4) etwaige Kopien der sonstigen Unterlagen in der Akte zu diesem Sachverhalt
Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Ortmann
Anfragenr: 218413
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Michael Ortmann
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