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unterwandert creative4life / Luca Länderzuständigkeiten und Fachaufsicht durch ein SuperGesundheitsamt

zur Luca App und der inherent in ihr liegenden Technik, wo Bundesweit (ggf. International) alle Gesundheitsämter auf alle Locations zugreifen können, bzw. pauschal auch alle Verwaltungsgrenzen überschreitend Benutzerinnen Daten abgreifen können.

die CoronaVO sind bisher Ländersache, denen obliegt auch die Verwaltung der GA, da Luca aber allen GA in Deutschland (und bei Expansion auch darüber hinaus, wie Testweise akutell der Schweiz) Zugriff auf den Tageskey gibt, kommt das einer weitergabe der persönlichen NutzerInnenDaten gleich, das ist insofern Problematisch das diese dann eben nicht auf Rechtsgrundlage der jeweiligen LandesVO erhoben wurden, und es dafür bestenfalls (vermutlich) im Einzelfall einer Anordnung bedürfte. In dem Zusammenhang ist es auch Problematisch das die GA alle Venues durchsuchen können. Evtl auch trivial eine komplette Liste aller Veranstaltungen bekommen könnten. Der Prozess des "Freigebens" durch die Veranstalter ist bisher nicht weiter Dokumentiert, aber vermutlich eher SecurityTheater als hinreichender Schutzmechanismus. (welcher Veranstalter würde einer Anfrage des GA Widersprechen, auf welcher Basis auch). Gut ist, das Veranstalter das somit zumindest mitbekommen, ob das aber auch hinreichend für die Betroffenen gilt, darf angezweifelt werden.
Diese geben ihre Daten bei einer Veranstaltung ja eigtl für das dort zuständige GA , bzw. im "Auftrag" der CoronaVO des jeweiligen Bundeslandes ab, und nicht für ein Amtshilfeverfahren der Polizei Oberammergau bei dem dortigen GA. Patrick Hennig (Luca) behauptet das für die Nachverfolgung der GA notwendig und impliziert das dies eine Vorgabe ist. (keine Designentscheidung) - die GA sind also Schuld.
https://twitter.com/cccfr/status/1381249250365952002 "dann erklär gern nochmal in Einfach, was hindert Entenhausen Gesundheitsamt unseren Datensatz aus der Sansibar aufzumachen? (mit deren Zustimmung) Wir wüssten nicht das Entenhausen in BaWue liegt und eben dieser Fachaufsicht unterliegt."
"Ist für die Nachverfolgung der Gesundheitsämter aktuell notwendig. Bisher haben diese auch in „Entenhausen“ angerufen. Sollte dies nicht mehr notwendig sein, nehmen wir gerne direkt den GA Schlüssel der Einrichtung, das wäre ja kein Problem. Wir passen uns an die Anforderung an."
"du siehst darin kein Problem? "ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt.."
Notwendig wird das erst durch euer Design. Durch eure Designentscheidung eines SuperGA unterwandert ihr Länderzuständigkeiten und Fachaufsicht."

Ich würde Sie bitten nocheinmal zu prüfen inwiefern diese Praxis überhaupt rechtskonfom ist und mich nocheinmal diesbezügich über die entsprechenden Normen, bzw. Sonderregelungen zu Informieren.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    15. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
unterwandert creative4life / Luca Länderzuständigkeiten und Fachaufsicht durch ein SuperGesundheitsamt [#218418]
Datum
15. April 2021 12:00
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zur Luca App und der inherent in ihr liegenden Technik, wo Bundesweit (ggf. International) alle Gesundheitsämter auf alle Locations zugreifen können, bzw. pauschal auch alle Verwaltungsgrenzen überschreitend Benutzerinnen Daten abgreifen können. die CoronaVO sind bisher Ländersache, denen obliegt auch die Verwaltung der GA, da Luca aber allen GA in Deutschland (und bei Expansion auch darüber hinaus, wie Testweise akutell der Schweiz) Zugriff auf den Tageskey gibt, kommt das einer weitergabe der persönlichen NutzerInnenDaten gleich, das ist insofern Problematisch das diese dann eben nicht auf Rechtsgrundlage der jeweiligen LandesVO erhoben wurden, und es dafür bestenfalls (vermutlich) im Einzelfall einer Anordnung bedürfte. In dem Zusammenhang ist es auch Problematisch das die GA alle Venues durchsuchen können. Evtl auch trivial eine komplette Liste aller Veranstaltungen bekommen könnten. Der Prozess des "Freigebens" durch die Veranstalter ist bisher nicht weiter Dokumentiert, aber vermutlich eher SecurityTheater als hinreichender Schutzmechanismus. (welcher Veranstalter würde einer Anfrage des GA Widersprechen, auf welcher Basis auch). Gut ist, das Veranstalter das somit zumindest mitbekommen, ob das aber auch hinreichend für die Betroffenen gilt, darf angezweifelt werden. Diese geben ihre Daten bei einer Veranstaltung ja eigtl für das dort zuständige GA , bzw. im "Auftrag" der CoronaVO des jeweiligen Bundeslandes ab, und nicht für ein Amtshilfeverfahren der Polizei Oberammergau bei dem dortigen GA. Patrick Hennig (Luca) behauptet das für die Nachverfolgung der GA notwendig und impliziert das dies eine Vorgabe ist. (keine Designentscheidung) - die GA sind also Schuld. https://twitter.com/cccfr/status/1381249250365952002 "dann erklär gern nochmal in Einfach, was hindert Entenhausen Gesundheitsamt unseren Datensatz aus der Sansibar aufzumachen? (mit deren Zustimmung) Wir wüssten nicht das Entenhausen in BaWue liegt und eben dieser Fachaufsicht unterliegt." "Ist für die Nachverfolgung der Gesundheitsämter aktuell notwendig. Bisher haben diese auch in „Entenhausen“ angerufen. Sollte dies nicht mehr notwendig sein, nehmen wir gerne direkt den GA Schlüssel der Einrichtung, das wäre ja kein Problem. Wir passen uns an die Anforderung an." "du siehst darin kein Problem? "ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt.." Notwendig wird das erst durch euer Design. Durch eure Designentscheidung eines SuperGA unterwandert ihr Länderzuständigkeiten und Fachaufsicht." Ich würde Sie bitten nocheinmal zu prüfen inwiefern diese Praxis überhaupt rechtskonfom ist und mich nocheinmal diesbezügich über die entsprechenden Normen, bzw. Sonderregelungen zu Informieren.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 218418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218418/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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