Coronaimpfstoffe

1. Was kostet ein Fläschchen Impfstoff ? Was kostet 1 ml Impfstoff der verschiedenen Hersteller:
Astra Zeneca
Johnson & Johnson
BioNTech/Pfizer
Moderna
CureVac
Sanofi
Sputnic V

2. Sind die Mengeninhalte (ml) der Fläschchen der verschiedenen Hersteller gleich ?

3. wieviel Impfdosen kann man aus einem gelieferten Fläschchen entnehmen ? Da gibt es diverse Aussagen.

4. Wieso kann man die Zweitimpfung mit einem mRNA Impfstoff vornehmen wenn die erste mit einem Vectorimpfstoff
vorgenommen wurde ?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Was kostet ein Fläschch…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Coronaimpfstoffe [#218424]
Datum
15. April 2021 12:49
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Was kostet ein Fläschchen Impfstoff ? Was kostet 1 ml Impfstoff der verschiedenen Hersteller: Astra Zeneca Johnson & Johnson BioNTech/Pfizer Moderna CureVac Sanofi Sputnic V 2. Sind die Mengeninhalte (ml) der Fläschchen der verschiedenen Hersteller gleich ? 3. wieviel Impfdosen kann man aus einem gelieferten Fläschchen entnehmen ? Da gibt es diverse Aussagen. 4. Wieso kann man die Zweitimpfung mit einem mRNA Impfstoff vornehmen wenn die erste mit einem Vectorimpfstoff vorgenommen wurde ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218424/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Coronaimpfstoffe [#218424]
Datum
26. April 2021 06:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren IFG Antrag vom 15. April 2021. Darin bitten Sie unter anderem um …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Coronaimpfstoffe [#218424]
Datum
14. Mai 2021 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren IFG Antrag vom 15. April 2021. Darin bitten Sie unter anderem um die Übersendung von Preisangaben für Impfstoffe verschiedener Hersteller. Da der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, namentlich etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Hersteller, sind wir gem. § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ich bitte Sie, mir diese Begründung zukommen zu lassen. Gleichzeitig möchte ich darüber informieren, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren entstehen werden. Diese entstehen, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Dies gilt insbesondere, wenn die Unterlagen personenbezogene Daten, geistiges Eigentum und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. In welcher Höhe sich die Gebühren belaufen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen,