Prüfung der MDK Haushaltspläne

Sie üben als Aufsichtsbehörde die Rechtsaufsicht über den MDK Baden-Württemberg aus und sind dabei auch mit der Prüfung der Haushaltspläne verantwortlich.

Ich möchte Sie daher bitten, mir die Protokolle und Vermerke dieser Prüfung für die Haushaltspläne der Jahre 2019, 2020, 2021 zuzusenden.

Vielen Dank für Ihre Mühen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
Jan Henrik Simon
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie üben als A…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
Jan Henrik Simon
Betreff
Prüfung der MDK Haushaltspläne [#218519]
Datum
16. April 2021 10:14
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie üben als Aufsichtsbehörde die Rechtsaufsicht über den MDK Baden-Württemberg aus und sind dabei auch mit der Prüfung der Haushaltspläne verantwortlich. Ich möchte Sie daher bitten, mir die Protokolle und Vermerke dieser Prüfung für die Haushaltspläne der Jahre 2019, 2020, 2021 zuzusenden. Vielen Dank für Ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Henrik Simon Anfragenr: 218519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218519/ Postanschrift Jan Henrik Simon << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Henrik Simon
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Simon, Ihre Anfrage vom 16. April 2021 über Prüfungen von MDK Haushaltsplänen ist beim Minist…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Eingangsbestätigung: DSV 13-0221/1 31225 Prüfung der MDK Haushaltspläne [#218519]
Datum
20. April 2021 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Simon, Ihre Anfrage vom 16. April 2021 über Prüfungen von MDK Haushaltsplänen ist beim Ministerium für Soziales und Integration eingegangen. Sie erhalten sobald als möglich von uns weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Simon, wir kommen zurück auf Ihr Schreiben vom 16. April 2021, indem Sie bei uns als Rechtsauf…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
WG: FRIST - 20.05.2021! DSV 13-0221/1 31225 Prüfung der MDK Haushaltspläne [#218519]
Datum
28. Mai 2021 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Simon, wir kommen zurück auf Ihr Schreiben vom 16. April 2021, indem Sie bei uns als Rechtsaufsicht über den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) gestellt haben und diesbezüglich um Übersendung von ggf. Prüfungsvermerken bzw. Protokolle zu den Haushaltsplänen der Jahre 2019, 2020, 2021 bitten. Zu Ihrem Anliegen können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die von Ihnen gewünschte Übersendung der Prüfungsvermerke bzw. Protokolle zu den Haushaltsplänen der Jahre 2019, 2020, 2021 des MDK Baden-Württemberg kann nur erfolgen, sofern ein Recht auf Akteneinsicht besteht. Ob das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG BW) eine Grundlage für die Herausgabe der von Ihnen gewünschten Unterlagen bietet, haben wir geprüft. Dabei ist insbesondere § 4 LIFG BW zu beachten, da das Ministerium für Soziales und Integration vorliegend Aufgaben als Rechtsaufsichtsbehörde über den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg wahrnimmt. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 LIFG BW besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf Aufsichtsaufgaben der Aufsichtsbehörden haben kann. Nachteilige Auswirkungen auf Aufsichtsaufgaben der Aufsichtsbehörden sehen wir im Vertrauensverhältnis gegenüber dem MDK BW gegeben. Die von Ihnen gewünschten Unterlagen zu den Haushaltsplänen des MDK BW können daher nicht übersandt werden. Mit freundlichen Grüßen