Wissenschaftliche Beratung bei der Erstellung des Hygienekonzeptes und der Offenhaltungsstrategie der Schulen und Kitas

Eine Liste der konkreten Experten (namentlich genannt mit Angabe der Institutionen für die sie tätig sind), die bei der Erstellung des Hygienekonzeptes für die SARS-CoV-2 Pandemie für die Schulen und Kitas, als Berater gehört wurden oder anderweitig mitgewirkt haben. Welche konkreten Experten beraten das Ministerium weiterhin regelmäßig oder anlassbezogen zu Öffnungen und Schließungen der Schulen und Kitas?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der konkreten…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wissenschaftliche Beratung bei der Erstellung des Hygienekonzeptes und der Offenhaltungsstrategie der Schulen und Kitas [#218539]
Datum
16. April 2021 12:23
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der konkreten Experten (namentlich genannt mit Angabe der Institutionen für die sie tätig sind), die bei der Erstellung des Hygienekonzeptes für die SARS-CoV-2 Pandemie für die Schulen und Kitas, als Berater gehört wurden oder anderweitig mitgewirkt haben. Welche konkreten Experten beraten das Ministerium weiterhin regelmäßig oder anlassbezogen zu Öffnungen und Schließungen der Schulen und Kitas?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218539/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail-Eingabe vom 16. April 2021 nach dem La…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Wissenschaftliche Beratung bei der Erstellung des Hygienekonzeptes und der Offenhaltungsstrategie der Schulen und Kitas [#218539]
Datum
3. Mai 2021 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail-Eingabe vom 16. April 2021 nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG), mit der Sie sinngemäß die Übermittlung einer Zusammenstellung aller Expertinnen und Experten begehren, die das Ministerium für Bildung (BM) in der Corona-Pandemie in Bezug auf "Öffnungen und Schließungen der Schulen und Kitas" beraten. Ihre Anfrage wird als Antrag nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) behandelt. Sie haben in dem Antrag zwar Ihren Namen, nicht aber Ihre Anschrift mitgeteilt. Gemäß § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag jedoch die Identität des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich (Ziff. 11.2.1 Verwaltungsvorschrift zum LTranspG). Die Erkennbarkeit der Identität dient der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens. Ich weise darauf hin, dass der Antrag nicht abschließend bearbeitet werden kann, solange Ihre Identität nicht erkennbar ist. Ich stelle Ihnen anheim, Ihre Angaben dem Gesetz entsprechend zu ergänzen und ein vollständiges Auskunftsersuchen unter Angabe Ihrer Anschrift vorzulegen. Ungeachtet dessen kann ich Ihnen zu Ihrem Antragsanliegen Folgendes mitteilen: Ein Antrag auf Informationen nach dem LTranspG kann sich per se nur auf Informationen beziehen, die bei der transparenzpflichtigen Stelle auch in verkörperter Form so vorhanden sind. Dagegen zählen Informationen nicht zu dem – bereits – vorhandenen Informationsaufkommen, wenn ihr Inhalt letztlich erst durch eine entsprechende Bearbeitung oder Aufbereitung eines Dokumentenbestandes zum „Entstehen“ gebracht werden muss. Das Auskunftsverlangen nach dem LTranspG richtet sich damit schlagwortartig auf das „Überlassen“, nicht jedoch auf das „Erschaffen“ im Sinne eines „Neuerschaffens“ von Informationen. Hieraus folgt, dass das BM zu Ihrer Eingabe bereits keiner Informationspflicht unterliegt, soweit darin "eine Liste der konkreten Experten (namentlich genannt mit Angabe der Institutionen für die sie tätig sind)" angefragt wird, über die das Ministerium nicht in einer der Transparenzpflicht unterliegenden verkörperten Form verfügt. Es besteht kein Anspruch nach dem LTranspG, dass die angefragten Informationen im BM gesondert zusammengestellt oder aufbereitet werden. Die Entscheidungen, die aufgrund der Corona-Pandemie zum Schulbetrieb zu treffen sind, waren und sind in erster Linie gesundheitspolitische Entscheidungen. Die Gesundheitsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz, hier insbesondere das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, die Universitätsmedizin Mainz, das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Versorgung (LSJV) sowie das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) beraten das BM umfassend. Das Gesundheitsministerium befindet sich wiederum im engen Austausch mit anderen Gesundheitsbehörden, insbesondere dem Bundesgesundheitsministerium und dem Robert-Koch-Institut (RKI). Sowohl die vom RKI veröffentlichten Positionspapiere als auch die Beratungen mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium flossen und fließen in die gemeinsame Erarbeitung von Regelungen wie der Corona-Bekämpfungs-Verordnung, dem Hygieneplan Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz ein und in die konzeptionelle Umsetzung der seit dem 26.04.2021 in Rheinland-Pfalz bestehenden gesetzlichen Testpflicht an den Schulen mit ein. Daneben wurde und wird das BM ständig von Herrn Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel (Leiter des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin), Herrn Prof. Dr. med. Bodo Plachter (Leiter des Institut für Virologie) und von Herrn Dr. rer. nat. Wolfgang Kohnen (stellvertretender Leiter der Abteilung für Hygiene und Infektionsprävention und Krankenhaushygieniker) -- sämtlich Universitätsmedizin Mainz -- sowie von Herrn Univ.-Prof. Dr. med. Fred Zepp i.R. (ehemaliger Direktor des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz) beraten. Zum ständigen Beraterteam zählen darüber hinaus aber auch u.a. die Präsidenten der ADD der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Herr Thomas Linnertz, und des LSJV, Herr Detlef PLaczek sowie Herr Professor Dr. Philipp Zanger, der für das LUA die Infektionszahlen u.a. an Schulen und Kitas analysiert. Darüber befand und befindet sich das BM anlässlich der erforderlichen Maßnahmen an den Schulen und den Kitas aufgrund der Corona-Pandemie u.a. im regelmäßigen fachlichen Austausch mit den Interessensvertretungen der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, der Lehrkräfte sowie der Fachkräfte in den Kitas. Zudem richtet das BM für die eigene Meinungsbildung auch Expertenanhörungen zur aktuellen Situation der Corona-Pandemie an den Schulen und in den Kitas aus. Auch in Anbetracht der aktuellen Infektionslage wird das BM weiterhin alles dafür tun, um im Rahmen von Abwägungsentscheidungen den besonderen schulischen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Eltern wie auch der Lehrkräfte und sonstigen Beschäftigten an den Schulen sowie den frühkindlichen Bedürfnissen der Kinder in den Kitas und ihrer Eltern sowie den der Erzieherinnen und Erzieher Rechnung zu tragen, möglichst weitgehend ein Bildungsangebot in Präsenzform zu ermöglichen, zugleich aber alle unter den gegebenen Umständen bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen. Sollte diese Antwort veröffentlicht werden, möchte ich Sie mit Hinweis auf die Datenschutzgrundverordnung darum bitten, personenbezogene Daten unkenntlich zu machen. Kosten gemäß § 24 LTranspG werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen