Verlängerung des ALG 1 um 3 Monate wegen Corona

Wann wird die 3 monatige Coronahilfe für ALG 1 verlängert? Wenn nicht wäre dies eine Diskrimminierung gegenüber des letzten Jahres. Corona ist noch nicht vorbei und viele warten darauf das wenigstens dies gleichgestellt wird wie letztes Jahr, würde mir persönlich auch entgegenkommen da das ALG 1 ende April ausläuft.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann wird die 3 monatige C…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verlängerung des ALG 1 um 3 Monate wegen Corona [#218541]
Datum
16. April 2021 12:44
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wird die 3 monatige Coronahilfe für ALG 1 verlängert? Wenn nicht wäre dies eine Diskrimminierung gegenüber des letzten Jahres. Corona ist noch nicht vorbei und viele warten darauf das wenigstens dies gleichgestellt wird wie letztes Jahr, würde mir persönlich auch entgegenkommen da das ALG 1 ende April ausläuft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218541/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlängerung des ALG 1 um 3 Monate wegen Corona…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verlängerung des ALG 1 um 3 Monate wegen Corona [#218541]
Datum
18. Mai 2021 11:41
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlängerung des ALG 1 um 3 Monate wegen Corona“ vom 16.04.2021 (#218541) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218541/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Mai 2021, in der Sie nochmals auf Ihre Informationsfrei…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage „Verlängerung des ALG 1 um 3 Monate wegen Corona“ vom 16. April 2021
Datum
1. Juni 2021 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Mai 2021, in der Sie nochmals auf Ihre Informationsfreiheitsanfrage „Verlängerung des ALG 1 um 3 Monate wegen Corona“ vom 16. April 2021 zurückkommen. In der Mail hatten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), Umweltinformationsgesetzes (UIG) und Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) um Auskunft darüber gebeten, ob und wann es eine Verlängerung der Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld im Jahr 2021 geben wird. Die von Ihnen als Grundlage für Ihren Antrag genannten Rechtsvorschriften sind hier jedoch nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des UIG und VIG sind nicht eröffnet. Das IFG enthält keinen Anspruch auf die Beantwortung allgemeiner Fragen ohne Aktenbezug sowie die Zusammenstellung und Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Aus diesem Grund haben wir Ihr Schreiben als allgemeine Bürgeranfrage behandelt, die wir grundsätzlich per postalischem Schreiben beantworten. Unser Antwortschreiben vom 20. April 2021 wurde an die von Ihnen angegebene Postadresse gesendet. Soweit das Schreiben nicht bei Ihnen angekommen sein sollte, sende ich Ihnen dieses gerne nochmals zu. Hierfür bitte ich um kurze Bestätigung der Postadresse Mit freundlichen Grüßen