"Kulturmiete" und Interventionen der BKM bei der BlmA

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die BKM hat selbst gesagt, dass sie für eine Kunsteinrichtung in Berlin bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) interveniert und sich dort „für eine vergleichsweise niedrige ‚Kulturmiete‘ eingesetzt“ habe, „und das mit Erfolg“ (vgl. Die Zeit vom 20.05.2020, Nr. 22, S. 49).

Deshalb bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie definiert die BKM „Kulturmiete“?
- Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Intervention bei der BImA?
- Wie können sich weitere Kunst- und Kultureinrichtungen, die ebenfalls eine Gewerbeeinheit in Bundeseigentum angemietet haben, für eine „Kulturmiete“ bewerben?
- Welche weiteren Einrichtungen genießen aufgrund einer Intervention der BKM eine „Kulturmiete“?

Ich bitte zudem um Vorlage von Unterlagen, die die oben genannte - pressebekannte - Intervention beinhalten (Gesprächsprotokolle, Schriftverkehr mit BImA und der Kunsteinrichtung, …).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in die BKM hat selbst gesagt, dass sie für eine Kunsteinrichtung …
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Kulturmiete" und Interventionen der BKM bei der BlmA [#218686]
Datum
18. April 2021 16:28
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in die BKM hat selbst gesagt, dass sie für eine Kunsteinrichtung in Berlin bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) interveniert und sich dort „für eine vergleichsweise niedrige ‚Kulturmiete‘ eingesetzt“ habe, „und das mit Erfolg“ (vgl. Die Zeit vom 20.05.2020, Nr. 22, S. 49). Deshalb bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: - Wie definiert die BKM „Kulturmiete“? - Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Intervention bei der BImA? - Wie können sich weitere Kunst- und Kultureinrichtungen, die ebenfalls eine Gewerbeeinheit in Bundeseigentum angemietet haben, für eine „Kulturmiete“ bewerben? - Welche weiteren Einrichtungen genießen aufgrund einer Intervention der BKM eine „Kulturmiete“? Ich bitte zudem um Vorlage von Unterlagen, die die oben genannte - pressebekannte - Intervention beinhalten (Gesprächsprotokolle, Schriftverkehr mit BImA und der Kunsteinrichtung, …). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218686/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG-Antrag bei der BKM K 11 - 13002/21#12 Sehr geehrter [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.4…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag bei der BKM
Datum
19. April 2021 17:35
Status
Warte auf Antwort
K 11 - 13002/21#12 Sehr geehrter [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.4.2021, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Übersendung von Unterlagen sowie Beantwortung Ihrer Fragen zum Thema „Kulturmiete“ bitten. Ihr Antrag ist am 19.4.2021 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingegangen und wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/21#12 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ________________________ Referat K 11 -Kultur und Recht; Justitiariat; Sponsoringbeauftragte/r- Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn Telefon: 0228 99 [geschwärzt] Fax: 030 18681-55311 Referatspostfach: K11@bkm.bund.de<mailto:K11@bkm.bund.de> Internet: http://www.kulturstaatsministerin.de<http://www.kulturstaatsministerin.de/> Hinweis gem. Art. 13 DSGVO: Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/datenschutzerklaerung-1698144 [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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Datum
7. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort