Schriftl. Auskunft zur öffentl. Bekanntmachung des Ratsbeschlusses zur Neufassung der Richtlinien zur finanziellen Anlage von Gemeindevermögen der Gem. Bötzingen

Anfrage an: Gemeinde Bötzingen

Schriftliche Auskunft gemäß LIFG BW zu den nachfolgenden zwei bzw. drei Fragen hinsichtlich dieses Sachverhaltes:
Der Gemeinderat Bötzingen hat am 24.09.2019 in nichtöffentlicher Sitzung die Neufassung der Richtlinien für die finanzielle Anlage von Gemeindevermögen beschlossen (Quelle: Bad. Zeitung vom 17.03.2021, M. Frietsch: „Wenn es um das Geld aller Bürger geht, ist Transparenz unverzichtbar“).
Nach § 35 Abs. 1 S. 4 der GemO BW sind in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekanntzugeben. Entsprechend der im Amtsblatt der Gem. Bötzingen veröffentlichten Tagesordnung zur Ratssitzung vom 22.10.2019, „TOP 2. Bekanntgabe der Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzungen vom 24.09. und 1.10.2019“ hätte dieses am 22. Okt. 2019 erfolgen sollen.
Hierzu folgende Fragen:
1. Wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019 der in nichtöffentlicher Sitzung am 24.09.2019 gefasste Ratsbeschluss zur Neufassung der Richtlinien für die finanzielle Anlage von Gemeindevermögen der Gem. Bötzingen ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht?

2. Wurde die öffentliche Bekanntmachung des entsprechenden nichtöffentlichen Ratsbeschlusses mit oben angegebenen Regelungsinhalt in der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019 ordnungsgemäß niedergeschrieben?

3. Für den Fall, dass 1.) und 2.) jeweils im Einzelnen oder aber zusammen mit „Nein“ zu beantworten sind: Wann wurde der entsprechende nichtöffentlich gefasste Ratsbeschluss zu den Geldanlagerichtlinien der Gem. Bötzingen der Öffentlichkeit gegenüber ordnungsgemäß bekanntgemacht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Mark Rauschkolb
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftliche A…
An Gemeinde Bötzingen Details
Von
Mark Rauschkolb
Betreff
Schriftl. Auskunft zur öffentl. Bekanntmachung des Ratsbeschlusses zur Neufassung der Richtlinien zur finanziellen Anlage von Gemeindevermögen der Gem. Bötzingen [#218736]
Datum
19. April 2021 12:25
An
Gemeinde Bötzingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftliche Auskunft gemäß LIFG BW zu den nachfolgenden zwei bzw. drei Fragen hinsichtlich dieses Sachverhaltes: Der Gemeinderat Bötzingen hat am 24.09.2019 in nichtöffentlicher Sitzung die Neufassung der Richtlinien für die finanzielle Anlage von Gemeindevermögen beschlossen (Quelle: Bad. Zeitung vom 17.03.2021, M. Frietsch: „Wenn es um das Geld aller Bürger geht, ist Transparenz unverzichtbar“). Nach § 35 Abs. 1 S. 4 der GemO BW sind in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekanntzugeben. Entsprechend der im Amtsblatt der Gem. Bötzingen veröffentlichten Tagesordnung zur Ratssitzung vom 22.10.2019, „TOP 2. Bekanntgabe der Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzungen vom 24.09. und 1.10.2019“ hätte dieses am 22. Okt. 2019 erfolgen sollen. Hierzu folgende Fragen: 1. Wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019 der in nichtöffentlicher Sitzung am 24.09.2019 gefasste Ratsbeschluss zur Neufassung der Richtlinien für die finanzielle Anlage von Gemeindevermögen der Gem. Bötzingen ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht? 2. Wurde die öffentliche Bekanntmachung des entsprechenden nichtöffentlichen Ratsbeschlusses mit oben angegebenen Regelungsinhalt in der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019 ordnungsgemäß niedergeschrieben? 3. Für den Fall, dass 1.) und 2.) jeweils im Einzelnen oder aber zusammen mit „Nein“ zu beantworten sind: Wann wurde der entsprechende nichtöffentlich gefasste Ratsbeschluss zu den Geldanlagerichtlinien der Gem. Bötzingen der Öffentlichkeit gegenüber ordnungsgemäß bekanntgemacht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mark Rauschkolb Anfragenr: 218736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218736/ Postanschrift Mark Rauschkolb << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mark Rauschkolb

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Bötzingen
Sehr geehrter Herr Rauschkolb, auch Ihr erneuter Antrag zielt auf § 38 Abs. 2 Satz 4 der Gemeindeordnung (GemO) a…
Von
Gemeinde Bötzingen
Betreff
WG: Schriftl. Auskunft zur öffentl. Bekanntmachung des Ratsbeschlusses zur Neufassung der Richtlinien zur finanziellen Anlage von Gemeindevermögen der Gem. Bötzingen [#218736]
Datum
5. Mai 2021 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rauschkolb, auch Ihr erneuter Antrag zielt auf § 38 Abs. 2 Satz 4 der Gemeindeordnung (GemO) ab. Es besteht kein Anspruch nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Das LIFG wird durch die fachgesetzliche Regelung in § 38 Abs. 2 Satz 4 GemO verdrängt. Ihre Anfrage vom 19.04.2021 wollen wir dennoch wie folgt beantworten: Zu 1: Ja, der in nichtöffentlicher Sitzung vom 24.09.2019 gefasste Beschluss zu den Richtlinien für Geldanlagen der Gemeinde Bötzingen wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 22.10.2019 öffentlich bekanntgegeben. Zu 2: Ja, die öffentliche Bekanntgabe des nichtöffentlichen Beschlusses zu den Geldanlagerichtlinien wurde in der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019 aufgenommen. Frage 3 sollte sich somit erledigt haben. Freundliche Grüße