Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang der Einführung der LUCA-App

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang der Einführung der App LUCA in Schleswig-Holstein

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Von dieser Ausnahme abgesehen widerspreche ich ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage lag 4 Wochen lang beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, wurde dann (nach Ablauf der IZG-SH-Frist) an den IT-Verbund Schleswig-Holstein - ITVSH weitergeleitet, da dieser zuständig sei. Der IT-Verbund Schleswig-Holstein - ITVSH hat die Anfrage dann in sein zuständiges Fachreferat weitergeleitet, welches die Anfrage wiederum an Dataport AöR als zuständigen Dienstleister weitergeleitet hat...

Nachtrag: Dataport hat sich eine Antwort gespart und den ITVSH gebeten, mir abzusagen. Informationen liegen beim ITVSH nicht vor. Ich habe Beschwerde gegen die Behörden und Ministerien des Landes eingelegt, da die Einführung der LUCA-App viele Steuergelder für die Lizenzen verschlungen hat, aber keine DSFA existiert (die erstellte DSFA befindet sich immer noch beim LDI Berlin in der Prüfung). Trotzdem wird die App schon rege genutzt und man ist als Bürger quasi schon fast gezwungen mitzumachen, weil manche Betriebe gar keine Kontaktdaten mehr auf "analogem" Wege (Stift und Zettel) erheben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. April 2021
  • Frist
    22. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Datenschutz-Folgenabschätzu…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang der Einführung der LUCA-App [#218848]
Datum
20. April 2021 17:22
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang der Einführung der App LUCA in Schleswig-Holstein Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Von dieser Ausnahme abgesehen widerspreche ich ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218848/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang d…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang der Einführung der LUCA-App [#218848]
Datum
22. Mai 2021 17:25
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang der Einführung der LUCA-App“ vom 20.04.2021 (#218848) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218848/
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Mail zuständigkeitshalber an den IT-Verbund Schleswig-Holstein - ITVSH - weit…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang der Einführung der LUCA-App [#218848]
Datum
26. Mai 2021 15:14
Status
Warte auf Antwort
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18,8 KB


Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Mail zuständigkeitshalber an den IT-Verbund Schleswig-Holstein - ITVSH - weitergeleitet. Sie erhalten von dort direkt eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH)
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung an das zuständige Fachrefera…
Von
IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH)
Betreff
AW: [EXTERN] Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang der Einführung der LUCA-App [#218848]
Datum
27. Mai 2021 09:09
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH)
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag vom 26.05.2021 (Eingang ITV.SH) wurde an die Vergabestelle der öffentlichen Anst…
Von
IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH)
Betreff
AW:[EXTERN] Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang der Einführung der LUCA-App [#218848])
Datum
28. Mai 2021 09:41
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,2 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag vom 26.05.2021 (Eingang ITV.SH) wurde an die Vergabestelle der öffentlichen Anstalt Dataport AöR weitergeleitet. Dataport hat im Auftrag des IT-Verbundes Schleswig-Holstein ( ITV.SH), der in kommunaler Trägerschaft steht, dem Unternehmen culture4life GmbH das Vergabeverfahren in eigener Regie und selbstverantwortlich durchgeführt und den Zuschlag für eine App zur digitalen Kontaktdatenerhebung erteilt. Hinsichtlich der vergaberelevanten Informationen - dies betrifft auch den Part der datenschutzrechtlichen Wertung - muss ich Sie daher an Dataport AöR verweisen, da uns die entsprechenden Unterlagen nicht bzw. nur unvollständig vorliegen. Ich habe Ihren Antrag gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein heute an Dataport weitergeleitet und unterrichte Sie mit dieser Mail hierüber. Diese Mail stellt keine Ablehnung im Sinne des Informationszugangsgesetzes dar, sondern stellt lediglich eine Verfahrensmitteilung dar. Mit freundlichen Grüßen,
IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH)
Sehr Antragsteller/in der ITV.SH betreibt die Lösung Luca nicht in verantwortlicher Rolle, sondern hat den Einfüh…
Von
IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH)
Betreff
AW: Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang der Einführung der LUCA-App [#218848]
Datum
17. Juni 2021 11:39
Status
Warte auf Antwort
image001.png
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Sehr Antragsteller/in der ITV.SH betreibt die Lösung Luca nicht in verantwortlicher Rolle, sondern hat den Einführungsprozess im Land Schleswig-Holstein aktiv unterstützt und die vertragliche Grundlage zur Einführung in Schleswig-Holstein geschaffen, damit eine Nutzung der Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein grundsätzlich realisiert werden konnte. Für die Abfrage der Datenschutzfolgeabschätzung bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit dem Hersteller culture4life. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sc…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang der Einführung der LUCA-App“ [#218848]
Datum
17. Juni 2021 14:54
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/218848/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Anfrage lag 4 Wochen lang beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, wurde dann (nach Ablauf der VIG / IZG-SH-Frist) an den IT-Verbund Schleswig-Holstein - ITVSH weitergeleitet, da dieser zuständig sei. Der IT-Verbund Schleswig-Holstein - ITVSH hat die Anfrage dann in sein zuständiges Fachreferat weitergeleitet, welches die Anfrage wiederum an Dataport AöR als zuständigen Dienstleister weitergeleitet hat. Nach nunmehr fast weiteren 4 Wochen bekomme ich statt von einer Antwort von Dataport AöR wiederum eine Anfrage vom IT-Verbund Schleswig-Holstein - ITVSH - mit einer Absage. ITVSH teilt mir mit, dass man dort die LUCA App nicht in verantwortlicher Rolle eingeführt hat. Im Rahmen der gebotenen Sorgfaltspflichten unserer Regierung ist es unplausibel, dass das Land sich vor der flächendeckenden Einführung vom Entwickler nicht die Datenschutzfolgenabschätzung hat zukommen lassen. Würde die Argumentation von IT-Verbund Schleswig-Holstein - ITVSH zutreffend sein, dann würde das bedeuten, das Land hätte die LUCA App eingeführt, sich für Millionen Euro Steuergelder die Lizenzrechte gekauft, die Gesundheitsämter und Bevölkerung zur Nutzung quasi verpflichtet (denn ohne Nutzung der LUCA-App ist man nunmal vom Zutritt von einigen Lokalitäten ausgeschlossen, nicht jeder bietet auch die manuelle Erfassung der Daten an) ohne in Kenntnis der Datenschutzfolgenabschätzung zu sein. Auch die Argumentation, dass man nicht in führender Rolle an der Einführung beteiligt gewesen sei, ist im Endeffekt nicht entscheidungserheblich. Die Rechte und Pflichten der DSGVO, des VIG und des IZG-SH beschränken sich auf vorhandene Informationen, egal, ob diese in Eigenregie oder durch Dritte in die Akten gelangt sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 218848.pdf - 2021-05-26_1-image001.png - 2021-05-27_1-image001.png - 2021-05-28_1-image001.png - 2021-06-17_1-image001.png Anfragenr: 218848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218848/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang der Einführung der LUCA-App“ [#218848]
Datum
22. Juni 2021 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in ich habe die Behörde bzgl. des Sachvershalts zur Stellungnahme aufgefordert. Das Schreiben…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang der Einführung der LUCA-App“ [#218848]
Datum
25. Juni 2021 14:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich habe die Behörde bzgl. des Sachvershalts zur Stellungnahme aufgefordert. Das Schreiben dazu finden Sie im Anhang. Sobald ich mehr erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich mich in der Angelegenheit erst jetzt wieder bei Ihnen me…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang der Einführung der LUCA-App“ [#218848]
Datum
17. August 2021 16:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich mich in der Angelegenheit erst jetzt wieder bei Ihnen melde. Die Behörde (ITV.SH) hatte schon vor einiger Zeit an uns geantwortet und dabei auch mitgeteilt, dass Sie alle dort vorhandenen Unterlagen erhalten haben. Wie im Schreiben der Behörde vom 17.06.2021 Ihnen mitgeteilt wurde, liegt dort keine Datenschutzfolgeabschätzung vor. Ich sehe es richtig, dass dieses IZG-SH-Verfahren somit abgeschlossen ist? Sie hatten ja inzwischen auch schon aufgrund dieser Informationen eine entsprechende Beschwerde eingereicht. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich habe vom ITV.SH nur die Auskunft bekommen, dass die Einführung der LUCA-App nic…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang der Einführung der LUCA-App“ [#218848]
Datum
17. August 2021 16:53
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe vom ITV.SH nur die Auskunft bekommen, dass die Einführung der LUCA-App nicht in verantwortlicher Rolle von dort erfolgt ist. Ich sehe es so, dass es unerheblich ist, ob man an etwas in einer verantwortlichen Rolle beteiligt ist, oder nicht. Wenn die Informationen beim ITV.SH nicht vorliegen, dann kann das IZG-Verfahren abgeschlossen werden, gegen den Hersteller, wie vom ITV.SH vorgeschlagen, habe ich keinen Auskunftsanspruch nach dem IZG-SH, sodass ich mich an diesen nicht wenden brauche. Wir können das IZG-Verfahren daher gerne abschließen, an meiner Beschwerde, die Sie netterweise an die andere Fachabteilung abgegeben haben, halte ich fest, denn offensichtlich wird durch die Ministerien und Kommunalbehörden die Nutzung forciert und in vielen Bereichen quasi erzwungen, jedoch verfügt keine der Behörden über die erforderliche DSFA. Dasraus schließe ich, dass der Einsatz in Schleswig-Holstein mindestens in einer rechtlichen Grauzone erfolgt. Ich bin auf die Entscheidung in meiner Beschwerde gespannt. Das hiesige IZG-Verfahren gegen ITV.SH können wie wie gesagt gerne abschließen. Mit freundlichen Grüßen und vielem Dank für Ihre Rückmeldung Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218848/