Scoring-Formel SCHUFA Holding AG

dir Formel zur Berechnung der Kreditausfallswarscheinlichkeit durch die SCHUFA Holding AG.

Denn laut der SCHUFA Holding AG sowie verschiedenen Medienberichten haben sie Zugriff auf diese Formel.

Ergebnis der Anfrage

Wie bereits in zahlreichen Medienberichten ist der hessische Datenschutzbeauftragter nicht fähig die Schufa angemessen zu regulieren, darum wollte ich Einsicht erhalten in die Sccoring-Formel die dem hessischen Datenschutzbeauftragten vorliegt. Er lehnt es jedoch ab, da der Datenschutzbeauftragter in Hessen vom Landes-IFG ausgenommen sei.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. April 2021
  • Frist
    22. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: dir Formel zur Berechnu…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Scoring-Formel SCHUFA Holding AG [#218857]
Datum
20. April 2021 19:23
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
dir Formel zur Berechnung der Kreditausfallswarscheinlichkeit durch die SCHUFA Holding AG. Denn laut der SCHUFA Holding AG sowie verschiedenen Medienberichten haben sie Zugriff auf diese Formel.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218857/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. April 2021 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.