Abschlussprüfung

alle Unterlagen (inkl. Änderungen, Anpassungen, Lösungen) der Abschlussprüfung des staatlich geprüften Technikers Fachrichtung Elektrochnik 2020, welche die Bezierksregierung Düsseldorf vorgenommen, geändert, genehmigt hatte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschlussprüfung [#218877]
Datum
20. April 2021 23:13
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen (inkl. Änderungen, Anpassungen, Lösungen) der Abschlussprüfung des staatlich geprüften Technikers Fachrichtung Elektrochnik 2020, welche die Bezierksregierung Düsseldorf vorgenommen, geändert, genehmigt hatte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218877/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschlussprüfung“ vom 20.04.2021 (#218877) wurd…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschlussprüfung [#218877]
Datum
24. Juni 2021 19:57
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschlussprüfung“ vom 20.04.2021 (#218877) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218877/
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in leider ist es uns nicht möglich, Ihre hier eingegangene E-Mail an den zuständigen Sachbearb…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Abschlussprüfung [#218877]
Datum
25. Juni 2021 07:55
Status
Warte auf Antwort
SilviaNeureiter.vcf
4,1 KB


Sehr Antragsteller/in leider ist es uns nicht möglich, Ihre hier eingegangene E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter weiterzuleiten. Ich bitte Sie daher zum einen zu überprüfen, ob die Bezirksregierung Düsseldorf tatsächlich zuständig ist. Sollte das der Fall sein, so bitte ich Sie uns die E-Mail unter Angabe eines zuständigen Sachbearbeiters, eines Aktenzeichens oder anderen sachdienlichen Hinweisen (z. B. die Angabe des Dezernates) erneut zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die Anfrage ist konkret genug gesattelt und müsste innerhalb der Behörde zu bearbei…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschlussprüfung [#218877]
Datum
26. Juni 2021 22:46
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Anfrage ist konkret genug gesattelt und müsste innerhalb der Behörde zu bearbeiten sein. Es liegt auch nicht in der Pflicht des Antragstellers, den genauen Sachbearbeiter, das genaue Aktenzeichens, zu kennen. "(1) Der Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Er muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist." IFG NRW Ich persönlich würde vermuten, dass das die angeforderten Dokumente (Anfrage vom 20.April 2021): -alle Unterlagen (inkl. Änderungen, Anpassungen, Lösungen) der Abschlussprüfung des staatlich geprüften Technikers Fachrichtung Elektrotechnik 2020, welche die Bezirksregierung Düsseldorf vorgenommen, geändert, genehmigt hatte. dem Dezernat Schule vorliegen muss. Die Behörde muss aber selber ermitteln, in welchem Dezernaten die Informationen vorhanden sind, da der Antragssteller keine Informationen zu der Organisationsstruktur der Behörde hat und dies auch nicht vom IFG verlangt wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218877/
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in mit Ihren E-Mails vom 21.04. bzw. 28.06.2021 baten Sie gem. IFG NRW um „alle Unterlagen (…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW- Abschlussprüfung zum staatlich geprüften Techniker - Fachrichtung Elektrotechnik im Jahr 2020
Datum
22. Juli 2021 07:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Ihren E-Mails vom 21.04. bzw. 28.06.2021 baten Sie gem. IFG NRW um „alle Unterlagen (inkl. Änderungen, Anpassungen, Lösungen) der Abschlussprüfung des staatlich geprüften Technikers Fachrichtung Elektrotechnik 2020, welche die Bezirksregierung Düsseldorf vorgenommen, geändert, genehmigt hatte.“ Grundsätzlich gilt, dass gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu den bei der zuständigen Stelle verfügbaren Informationen hat. Informationen nach dem IFG NRW sind alle vorhandenen amtlichen Informationen in Schrift-, Bild- und Tondokumenten, als elektronische Datei oder in sonstiger Form (§ 3 IFG NRW). Somit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Ihnen die Informationen zusammenzustellen. Aus Ihrer Anfrage wird allerdings nicht ersichtlich, ob Sie die Unterlagen aller Berufskollegs im gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf oder nur eines bestimmten Berufskollegs wünschen, an dem die Abschlussprüfung zum staatlich geprüften Techniker - Fachrichtung Elektrotechnik - im Jahr 2020 erfolgt ist. Ihrem Antrag auf Gebührenbefreiung kann ich hingegen nicht entsprechen. Gemäß § 11 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die auf Grund dieses Gesetzes vorgenommen werden, grundsätzlich Gebühren erhoben. Von der Erhebung dieser Gebühren kann gemäß § 2 VerwGebO IFG NRW abgesehen werden, soweit dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten geboten erscheint. In Ihrer Anfrage haben Sie keine Billigkeitsgründe, die in Ihrer Person liegen oder gar soziale Härten, vorgetragen. Sollten Sie darlegen, dass Ihre Anfrage im Auftrag eines Vereins erfolgt und auf Grund der Gemeinnützigkeit von der Gebührenerhebung abzusehen sei, wäre an diesem Punkt zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine Antragsberechtigung im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW gegeben ist, da demnach nur natürliche Personen einen Informationsanspruch haben und ein Verein gerade keine natürliche Person darstellt. Zu Gunsten der Informationsfreiheit und der Transparenz gehe ich jedoch zunächst davon aus, dass Ihre Anfrage nicht im Auftrag eines Vereins, sondern durch Sie als natürlich Person erfolgt, so dass für Befreiungsgründe im Sinne des § 2 VerwGebO IFG NRW auch auf Ihre Person abzustellen ist. Da die von Ihnen gewünschten Informationen u.U. mit erheblichem Aufwand zusammengestellt werden müssten, ist die Erteilung einer umfassenden Auskunft nur mit erheblichem Vorbereitungsaufwand möglich. Ich weise darauf hin, dass gemäß Nr. 1.3.2 des Gebührentarifs (Anlage zur VerwGebO IFG NRW) in einem solchen Fall eine Gebühr bis zu 500 € erhoben wird. Ich bitte um Mitteilung, ob bzw. in welchem Umfang Sie die Zusammenstellung der von Ihnen gewünschten Information auch unter Berücksichtigung der Gebührenerhebung wünschen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit beschränke ich meine Anfrageauf die (letzte) genehmigte Fassung inkl. der L…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG NRW- Abschlussprüfung zum staatlich geprüften Techniker - Fachrichtung Elektrotechnik im Jahr 2020 [#218877]
Datum
22. Juli 2021 23:10
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit beschränke ich meine Anfrageauf die (letzte) genehmigte Fassung inkl. der Lösungen vom Heinrich Hertz Berufskolleg Düsseldorf aus dem Jahre 2020. Ich gehe nun davon aus, dass dies als einfache Anfrage gebührenfrei ist, da der Verwaltungsaufwand jetzt relativ gering sein wird. So verfährt auch unteranderem das Schulminsterium NRW bei Anfragen nach Abiprüfungen. https://fragdenstaat.de/a/220935 ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218877/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir den aktuellen Bearbeitungsstand der Anfrage Abschlussprüfungen…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG NRW- Abschlussprüfung zum staatlich geprüften Techniker - Fachrichtung Elektrotechnik im Jahr 2020 [#218877]
Datum
31. August 2021 19:39
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir den aktuellen Bearbeitungsstand der Anfrage Abschlussprüfungen vom 20.04.2021 kurz mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218877/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abschlussprüfung“ [#218877]
Datum
5. September 2021 21:35
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde es nach ca. 4,5 Monaten es immernoch nicht geschaft hat den Antrag zu bescheiden, obwohl die Anfrage auch noch konkretisiert wurden ist, so dass die Bearbeitungszeit wesentlich geringer ausfallen dürfte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 218877.pdf - [geschwärzt] Anfragenr: 218877 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Abschlussprüfung“ [#218877]
Datum
6. September 2021 07:29
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen: Die Prüfungen sind dezentr…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG NRW- Abschlussprüfung zum staatlich geprüften Techniker - Fachrichtung Elektrotechnik im Jahr 2020 [#218877]
Datum
7. September 2021 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen: Die Prüfungen sind dezentral und werden von den Fachschulen für Technik erstellt. Die Bezirksregierung prüft und genehmigt diese zentral. Die genehmigten Prüfungen können nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nochmals verwendet werden. Im Falle einer Veröffentlichung könnten diese jedoch nicht mehr zum Einsatz kommen. Vor diesem Hintergrund wird zurzeit geprüft, ob die Herausgabe der gewünschten Unterlagen nach dem IFG möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Düsseldorf
Antwort Anfrage abgelehnt, da Bezirksregierung sich zur Prüfungsorganisation zählt. Außerdem könnten die Aufgaben …
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
22. September 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,6 MB
geschwärzt
2,8 MB
Anfrage abgelehnt, da Bezirksregierung sich zur Prüfungsorganisation zählt. Außerdem könnten die Aufgaben nicht mehr erneut gestellt werden.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abschlussprüfung“ [#218877]
Datum
28. September 2021 20:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/218877/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Beziergrsregierung schreibt, dass sie als Prüfungsorganisation gilt. Dies aber nicht der Fall. Sie verwaltet und genehmigt nur die Prüfungen, die von den Schulen selber erstellt werden. Auch ist die Bezierksregierung nicht als Prüfungsorganistation anzusehen. "Hierunter ist eine Einrichtung zu verstehen, die zum Zwecke der Durchführung von Prüfungen begründet worden ist und deren Tätigkeit zumindest hauptsächlich darauf gerichtet ist." Vgl. Franßen/Seidel, Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, Praxiskommentar, 2007, § 2 Rdn. 283 f. Dies ist bei der Bezierksreierung defenietiv nicht der Fall. Auch schreibt die Bezierksregierung das: "Eine Prüfungsaufgabe stünde hingegen unmittelbar nachdem eine Klausur geschrieben wurde nicht mehr zur Verfügung, wenn jedermann Zugang zu den Prüfungsaufgaben und Lösungen gewährt werden müsste." Auch dieser Punkt ist nicht für das IFG relavant, da erstens die Bezierksregierung wie oben beschrieben keine Prüfungsorganisation ist und zweitens die gestellten Prüfungen schon bekannt sind.( Akteneinsicht von ehemaliegen Schülern, Auskunft nach DSGVO, Nutzung von Smartphones, Austeilen von Lehrkräften zum Üben). Deshalb werden die Prüfungen jedes Jahr neugeschrieben und eine Wiederverwertung findet nicht statt. Auch ist dies allein schon aufgrund von geänderten Normen und Vorschriften, welche in der Prüfung vorkommen, nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 218877.pdf - 2021-06-25_1-SilviaNeureiter.vcf - 2021-09-22_1-11eb5273-1d4f-41cc-8d66-03601090ab22.jpeg - 2021-09-22_1-56dd10a7-2cb8-4c5f-b4dc-105562243d61.jpeg Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2021-09-22_1-ablehnung001.pdf - 2021-09-22_1-dcb9a7a6-6c9b-407a-9a4b-c7a6c2081377.jpeg - 2021-09-22_1-f6b4a28c-86a9-49e4-aaaa-9661bce7e7d3.jpeg Anfragenr: 218877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218877/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Abschlussprüfung“ [#218877]
Datum
29. September 2021 09:13
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 20.4.2021 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei der Anfrage "Abschlussprüfung" (#218877)
Datum
13. Oktober 2021 12:41
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 20.4.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.2.9-7927/21 ________________________________ Sehr Antragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu Unterlagen zur Abschlussprüfung im Bereich Elektrotechnik am Heinrich Hertz Berufskolleg in Düsseldorf aus dem Jahre 2020 über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/a/218877/) gestellt zu haben. Mit Bescheid vom 22.9.2021, welcher mir in Kopie vorliegt, haben Sie seinen Antrag abgelehnt. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. In Ihrem Bescheid beziehen Sie sich bei der Ablehnung auf den Bereichsausnahmetatbestand nach § 2 Abs. 3 IFG NRW. Danach gilt das IFG NRW „für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen (…) nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden.“ Erforderlich für die Annahme der Bereichsausnahme ist nach dem eindeutigen Wortlaut – unabhängig von der Gesetzesbegründung – erstens die Eigenschaft als Prüfungseinrichtung, zweitens das Tätigwerden im Prüfungsbereich. Sie haben dargelegt, dass die Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde im Bereich von Prüfungen tätig wird. Nicht dargelegt wurde allerdings, dass es sich bei der Bezirksregierung um eine Prüfungseinrichtung im Sinne des § 2 Abs. 3 IFG NRW handelt. Prüfungseinrichtungen sind Einrichtungen, an denen Prüfungen durchgeführt werden. Eine Prüfung ist ein Leistungsermittlungsverfahren, also eine Feststellung von persönlichen Fähigkeiten, insbesondere von Kenntnissen, in einem bestimmten Verfahren, vgl. Franßen/Seidel, Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, § 2 Rn. 283. Dem Antragsteller habe ich eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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