Interne Kommunikation - VG Berlin - 2 K 184.18

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die interne Kommunikation des Deutschen Bundestages zu folgendem Urteil:

Gericht: VG Berlin 2. Kammer
Entscheidungsdatum: 11.02.2021
Aktenzeichen: 2 K 184.18

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die interne Kommunikation des Deut…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Kommunikation - VG Berlin - 2 K 184.18 [#218926]
Datum
21. April 2021 14:04
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die interne Kommunikation des Deutschen Bundestages zu folgendem Urteil: Gericht: VG Berlin 2. Kammer Entscheidungsdatum: 11.02.2021 Aktenzeichen: 2 K 184.18 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218926/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Kein Nachrichtentext
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. April 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
758,0 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: ZR 4-1334-IFG-069/2021 [#218926] z.Hd. [geschwärzt] Gz.: ZR 4-1334-IFG-069/2021 Sehr [geschwärzt], Danke für…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ZR 4-1334-IFG-069/2021 [#218926]
Datum
3. Mai 2021 15:12
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
z.Hd. [geschwärzt] Gz.: ZR 4-1334-IFG-069/2021 Sehr [geschwärzt], Danke für Ihre Nachricht vom 28.04.2021. Gestatten Sie mir einige Ergänzungen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden und sollen nicht Teil dieser Auskunft sein. Ein Drittbeteiligungsverfahren wegen personenbezogener Daten Dritter entfällt somit bereits. Die Anfrage wird hiermit auf die Korrespondenz seit dem Erscheinungsdatum des Urteils am 11.02.2021 reduziert. Der Verwaltungsaufwand reduziert sich dadurch ebenfalls. Bitte erläutern Sie mir zunächst warum hier Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Ich verweise auf die Publikation der Wissenschaftlichen Dienste - Sachstand WD 3 - 3000 - 004/21, S.6: ,,Die Behörde muss gegenüber dem Antragsteller substantiiert und plausibel darlegen, dass und warum die begehrten Informationen auf Grund eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses nicht zugänglich sind.(Schoch, in: derselbe, IFG, 2. Aufl. 2016, § 6 Rn. 109 unter Verweis auf VG Berlin, Urteil vom 11. November 2010, 2 K 35/10, juris Rn. 33.) Die Begründung muss es insbesondere ermöglichen, das Vorliegen von Ausschlussgründen anhand von Tatsachen überprüfen zu können.(VG Berlin, Urteil vom 11. November 2010, 2 K 35/10, juris Rn. 33.)’’ Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse am Informationsgehalt der internen Kommunikation des Bundestages bezüglich des Gerichtsurteils. Dies begründet sich insbesondere in den jüngst bekannt gewordenen Fällen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die durch die Vermittlung von Maskendeals (hier ,,Maskenaffäre’’) Provisionen in Millionenhöhe erhalten haben sollen. (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/maskengeschaefte-provisionen-101.html) Das Bedürfnis der Bürger nach einer lückenlosen Aufklärung und rechtsstaatlichen Sanktionierung liegt nahe. Gerade die Sanktionsmöglichkeiten des Präsidenten des Deutschen Bundestages und ihre Anwendung lassen sich von der Bevölkerung erst durch transparente Offenlegung der Informationen ermöglichen und fördern somit die demokratische Meinungs- und Willensbildung. Die Maskenaffäre im Deutschen Bundestag löste ein breites Medienecho aus und führte im Ergebnis sogar dazu, dass die Abgeordneten parteiübergreifend die Verschärfung des Abgeordnetengesetzes verabschiedeten. Der Bundestag selbst hebt in der Gesetzesbegründung zum verschärften AbgG hervor: ,,Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger ist das Fundament des deutschen Parlamentarismus. Bereits der Verdacht, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages ihr Mandat missbrauchen, um eigene monetäre Interessen zu verfolgen, kann das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Abgeordneten und die Integrität des Deutschen Bundestages unterlaufen. Aktuelle Vorkommnisse und Berichte über Mitglieder des Deutschen Bundestages, die mit Beratertätigkeiten persönliche Gewinne im Zusammenhang mit der Beschaffung von medizinischen Produkten erzielten, zeigen, dass die geltenden Transparenzregeln im Abgeordnetengesetz Regelungslücken aufweisen. Derartige Tätigkeiten sind zumindest unter abgeordnetenrechtlichen Gesichtspunkten bisher rechtlich zulässig, obwohl sie mit der Unabhängigkeit des Mandates und der gebotenen Vermeidung von Interessenkonflikten nicht vereinbar sind.’’ (BT Drs. 19/28784 ) Das erhebliche öffentliche Interesse lässt sich durch diese Auswahl an Artikeln nachvollziehen https://www.tagesschau.de/inland/bab-lobbyismus-101.html https://de.wikipedia.org/wiki/Maskenaff%C3%A4re https://www1.wdr.de/nachrichten/ehrenerklaerung-100.html Somit liegen ausreichend Gründe für eine Befreiung oder Ermäßigung i.S.d. § 2 IFGGebV vor. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 218926 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: ZR 4-1334-IFG-069/2021 [#218926] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Ko…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ZR 4-1334-IFG-069/2021 [#218926]
Datum
28. Mai 2021 07:31
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Kommunikation - VG Berlin - 2 K 184.18“ vom 21.04.2021 (#218926) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218926/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: ZR 4-1334-IFG-069/2021 [#218926] z.Hd. [geschwärzt] Gz.: ZR 4-1334-IFG-069/2021 Sehr [geschwärzt], auf Ihr S…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ZR 4-1334-IFG-069/2021 [#218926]
Datum
6. Juli 2021 10:57
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
z.Hd. [geschwärzt] Gz.: ZR 4-1334-IFG-069/2021 Sehr [geschwärzt], auf Ihr Schreiben vom 21.04.2021 habe ich inhaltlich umfangreich mit Nachricht vom 03.05.2021 geantwortet. Am 28.05.2021 habe ich Sie an die Fristüberschreitung erinnert. Ich habe nach Ihrem Schreiben vom 21.04.2021 keine Nachricht von Ihnen erhalten. Bitte teilen Sie mir mit wie der aktuelle Bearbeitungsstand meiner IFG Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 218926 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Kommunikation - VG Berlin - 2 K 184.18“ [#218926]
Datum
22. Juli 2021 10:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/218926/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … 1) Die Bundestagsverwaltung nach mehrfachen materiellen Eingrenzungen sowie Konkretisierungen nicht antwortet. 2) Die IFG Anfrage nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet wurde. Die BT-Vw hat die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 218926.pdf - 2021-04-28_1-bt-vg.pdf Anfragenr: 218926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218926/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Deutschen Bundestag vom 21.4.2021 # 25-736…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Deutschen Bundestag vom 21.4.2021 # 25-736/001 II#0751
Datum
3. August 2021 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-736/001 II#0751 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen