Rechtswidrige Geschäftsordnung des Gemeinderats Kirchseeon
Sehr << Antragsteller:in >>
wie Ihnen ja bekannt ist, hat das Bayrische Innenministerium bereits im
Februar erkannt, dass die Geschäftsordnung des MGR Kirchseeon mehrfach rechtswidrig ist, und teilte dem Bayerischen Landtag mit:
"Das Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration wird die
Rechtsaufsichtsbehörde bitten, bei der Marktgemeinde auf eine zeitnahe
Anpassung von § 5 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung
hinzuwirken."
Siehe dazu die Stellungnahmen der beteiligten Behörden.
https://tinyurl.com/p65s9jva
Inzwischen sind 2 Monate vergangen und es ist nicht ersichtlich, dass die
vom BayStMI eingeforderte "zeitnahe Anpassung ... der Geschäftsordnung" von Ihnen und vom MGR K. überhaupt angegangen würde.
Ich bitte dazu um Auskunft (auf der Rechtsgrundlage des BayPrG, Art. 39 BayDSG, Art. 17 GG):
1. (Wann) Wurden Sie von der Rechtsaufsichtsbehörde bereits "gebeten",
eine "zeitnahe Anpassung ... der Geschäftsordnung" vorzunehmen?
2. (Bis) Wann beabsichtigen Sie eine geänderte Fassung der GeschO dem MGR K. zur Beratung und Entscheidung vorzulegen?
3. Zu welchen Regelungen beabsichtigen Sie dem MGR K. Änderungsvorschläge zu machen und zu welchen nicht?
4. Beabsichtigen Sie, auch weiterhin bewußt gegen Regelungen der GeschO zu handeln?
5. Wird die vom BayStMI für rechtswidrig befundene GeschO von Ihrem
"Geschäftsstellenleiter" inhaltlich mitverantwortet?
6. Wann bekomme ich auf diese Fragen eine Auskunft bzw. bedarf es erneut einer "Extra-Einladung" des BayStMI, bevor Sie diese Fragen beantworten?
Anfrage eingeschlafen
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Datum21. April 2021
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26. Mai 2021
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