Rechtswidrige Geschäftsordnung des Gemeinderats Kirchseeon

Sehr << Antragsteller:in >>

wie Ihnen ja bekannt ist, hat das Bayrische Innenministerium bereits im
Februar erkannt, dass die Geschäftsordnung des MGR Kirchseeon mehrfach rechtswidrig ist, und teilte dem Bayerischen Landtag mit:
"Das Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration wird die
Rechtsaufsichtsbehörde bitten, bei der Marktgemeinde auf eine zeitnahe
Anpassung von § 5 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung
hinzuwirken."

Siehe dazu die Stellungnahmen der beteiligten Behörden.
https://tinyurl.com/p65s9jva

Inzwischen sind 2 Monate vergangen und es ist nicht ersichtlich, dass die
vom BayStMI eingeforderte "zeitnahe Anpassung ... der Geschäftsordnung" von Ihnen und vom MGR K. überhaupt angegangen würde.

Ich bitte dazu um Auskunft (auf der Rechtsgrundlage des BayPrG, Art. 39 BayDSG, Art. 17 GG):

1. (Wann) Wurden Sie von der Rechtsaufsichtsbehörde bereits "gebeten",
eine "zeitnahe Anpassung ... der Geschäftsordnung" vorzunehmen?

2. (Bis) Wann beabsichtigen Sie eine geänderte Fassung der GeschO dem MGR K. zur Beratung und Entscheidung vorzulegen?

3. Zu welchen Regelungen beabsichtigen Sie dem MGR K. Änderungsvorschläge zu machen und zu welchen nicht?

4. Beabsichtigen Sie, auch weiterhin bewußt gegen Regelungen der GeschO zu handeln?

5. Wird die vom BayStMI für rechtswidrig befundene GeschO von Ihrem
"Geschäftsstellenleiter" inhaltlich mitverantwortet?

6. Wann bekomme ich auf diese Fragen eine Auskunft bzw. bedarf es erneut einer "Extra-Einladung" des BayStMI, bevor Sie diese Fragen beantworten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Herr Paepl…
An Gemeinde Kirchseeon - Landkreis Ebersberg- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtswidrige Geschäftsordnung des Gemeinderats Kirchseeon [#218929]
Datum
21. April 2021 16:15
An
Gemeinde Kirchseeon - Landkreis Ebersberg-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Herr Paeplow, wie Ihnen ja bekannt ist, hat das Bayrische Innenministerium bereits im Februar erkannt, dass die Geschäftsordnung des MGR Kirchseeon mehrfach rechtswidrig ist, und teilte dem Bayerischen Landtag mit: "Das Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration wird die Rechtsaufsichtsbehörde bitten, bei der Marktgemeinde auf eine zeitnahe Anpassung von § 5 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung hinzuwirken." Siehe dazu die Stellungnahmen der beteiligten Behörden. https://tinyurl.com/p65s9jva Inzwischen sind 2 Monate vergangen und es ist nicht ersichtlich, dass die vom BayStMI eingeforderte "zeitnahe Anpassung ... der Geschäftsordnung" von Ihnen und vom MGR K. überhaupt angegangen würde. Ich bitte dazu um Auskunft (auf der Rechtsgrundlage des BayPrG, Art. 39 BayDSG, Art. 17 GG): 1. (Wann) Wurden Sie von der Rechtsaufsichtsbehörde bereits "gebeten", eine "zeitnahe Anpassung ... der Geschäftsordnung" vorzunehmen? 2. (Bis) Wann beabsichtigen Sie eine geänderte Fassung der GeschO dem MGR K. zur Beratung und Entscheidung vorzulegen? 3. Zu welchen Regelungen beabsichtigen Sie dem MGR K. Änderungsvorschläge zu machen und zu welchen nicht? 4. Beabsichtigen Sie, auch weiterhin bewußt gegen Regelungen der GeschO zu handeln? 5. Wird die vom BayStMI für rechtswidrig befundene GeschO von Ihrem "Geschäftsstellenleiter" inhaltlich mitverantwortet? 6. Wann bekomme ich auf diese Fragen eine Auskunft bzw. bedarf es erneut einer "Extra-Einladung" des BayStMI, bevor Sie diese Fragen beantworten? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 218929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218929/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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