Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Zoom

Anfrage an: Universität Ulm

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut https://fragdenstaat.de/a/216562 wurden und werden keine Zahlungen direkt an Zoom Communications Inc. geleistet. Ich vermute, dass Zoom die Nutzung in diesem Sommersemester nicht einfach gratis gestattet und bitte daher um Auskunft über

- welchen Drittanbieter die Bereitstellung von Zoom erfolgt
- alle Kosten die im Zusammenhang mit der Nutzung von Zoom in diesem Sommersemester entstehen, möglichst detailliert aufgeschlüsselt
- alle Protokolle innerhalb der Universitätsleitung betreffend die Abwägung von Nutzen gegenüber Kosten, Datenschutzmängeln und möglicher Grundrechtsintensivität der Nutzung von Zoom sowie Vergleichen zu alternativen Videokonferenztools

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in laut https://fragdenstaat.de/a/216562 wurden und werden kein…
An Universität Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Zoom [#218998]
Datum
22. April 2021 13:27
An
Universität Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in laut https://fragdenstaat.de/a/216562 wurden und werden keine Zahlungen direkt an Zoom Communications Inc. geleistet. Ich vermute, dass Zoom die Nutzung in diesem Sommersemester nicht einfach gratis gestattet und bitte daher um Auskunft über - welchen Drittanbieter die Bereitstellung von Zoom erfolgt - alle Kosten die im Zusammenhang mit der Nutzung von Zoom in diesem Sommersemester entstehen, möglichst detailliert aufgeschlüsselt - alle Protokolle innerhalb der Universitätsleitung betreffend die Abwägung von Nutzen gegenüber Kosten, Datenschutzmängeln und möglicher Grundrechtsintensivität der Nutzung von Zoom sowie Vergleichen zu alternativen Videokonferenztools Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218998/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Ulm
Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Zoom
Von
Universität Ulm
Via
Briefpost
Betreff
Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Zoom
Datum
18. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Universität Ulm
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde schriftlich beantwortet. Mit freundlichen Grüßen,
Von
Universität Ulm
Betreff
Fwd: Fwd: Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Zoom [#218998]
Datum
19. Mai 2021 10:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde schriftlich beantwortet. Mit freundlichen Grüßen,