Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Zoom
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut https://fragdenstaat.de/a/216562 wurden und werden keine Zahlungen direkt an Zoom Communications Inc. geleistet. Ich vermute, dass Zoom die Nutzung in diesem Sommersemester nicht einfach gratis gestattet und bitte daher um Auskunft über
- welchen Drittanbieter die Bereitstellung von Zoom erfolgt
- alle Kosten die im Zusammenhang mit der Nutzung von Zoom in diesem Sommersemester entstehen, möglichst detailliert aufgeschlüsselt
- alle Protokolle innerhalb der Universitätsleitung betreffend die Abwägung von Nutzen gegenüber Kosten, Datenschutzmängeln und möglicher Grundrechtsintensivität der Nutzung von Zoom sowie Vergleichen zu alternativen Videokonferenztools
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum22. April 2021
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26. Mai 2021
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