Corona Tests März 2021

Wieviele PCR Tests sind im März 2021 in Kiel gemacht worden?
Wieviele davon waren positiv?
Wurden all diese positiven Testbefunde nach WHO Standard durch einen Arzt / Ärztin aufgrund von Symptomen diagnostiziert bzw. durch einen zweiten PCR Test verifiziert?
Gingen auch einfach getestete bzw. ohne ärztliche Diagnose in die Statistik zur Berechnung des Inzidenzwertes ein? Wenn ja: wieviele?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
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Thomas Hansen
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele PCR Test…
An Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit Details
Von
Thomas Hansen
Betreff
Corona Tests März 2021 [#219000]
Datum
22. April 2021 13:42
An
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele PCR Tests sind im März 2021 in Kiel gemacht worden? Wieviele davon waren positiv? Wurden all diese positiven Testbefunde nach WHO Standard durch einen Arzt / Ärztin aufgrund von Symptomen diagnostiziert bzw. durch einen zweiten PCR Test verifiziert? Gingen auch einfach getestete bzw. ohne ärztliche Diagnose in die Statistik zur Berechnung des Inzidenzwertes ein? Wenn ja: wieviele?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Hansen Anfragenr: 219000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219000/
Mit freundlichen Grüßen Thomas Hansen

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Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit
Guten Tag, hier die Antworten auf Ihre Fragen: - Wieviele PCR Tests sind im März 2021 in Kiel gemacht worden? G…
Von
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit
Betreff
AW: Corona Tests März 2021 [#219000]
Datum
23. April 2021 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, hier die Antworten auf Ihre Fragen: - Wieviele PCR Tests sind im März 2021 in Kiel gemacht worden? Gemäß Infektionsschutzgesetz sind dem Gesundheitsamt gegenüber nur die positiven Nachweise meldepflichtig. Uns liegen daher keine Zahlen zur Anzahl der durchgeführten Tests vor. - Wieviele davon waren positiv? Im März 2021 haben wir 530 Fälle erfasst. - Wurden all diese positiven Testbefunde nach WHO Standard durch einen Arzt / Ärztin aufgrund von Symptomen diagnostiziert bzw. durch einen zweiten PCR Test verifiziert? Gemäß § 7 des Infektionsschutzgesetzes sind auch die SARS-CoV-2-Nachweise, die durch eine (Labor-)Ärztin / einen Arzt festgestellt wurden, meldepflichtig und werden daher durch uns bearbeitet. In den meisten Fällen besteht ein epidemiologischer Zusammenhang zu anderen Fällen oder es liegt eine typische Symptomatik vor. Eine Verifizierung durch einen zweiten Test erfolgt, wenn kein epidemiologischer Zusammenhang erkennbar ist bzw. ein Nachweis nicht plausibel erscheint. - Gingen auch einfach getestete bzw. ohne ärztliche Diagnose in die Statistik zur Berechnung des Inzidenzwertes ein? Wenn ja: wieviele? Alle meldepflichtigen Nachweise fließen in die Inzidenzberechnung ein. Fälle, die sich durch eine Verifizierung nicht bestätigt haben, werden nach Feststellung aus der Statistik entfernt. Freundliche Grüße