Parken auf dem Fahrradschutzstreifen an der Niederbergheimer Straße

Wie Ihnen bekannt ist wird der Radschutzstreifen an der Niederbergheimer auf der westlichen Seite in Höhe des Hauses 96 mit behördlicher Duldung dauerhaft beparkt und stellt dadurch eine hohe Verkehrsgefährdung für Radfahrende dar. Meine Fragen:
1. Welche Schritte wurden bisher unternommen um dieses Problem dauerhaft zu lösen?
2. Welche Schritte sind geplant um dieses Problem in naher Zukunft zu lösen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
Bernd Ellersiek
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Soest Details
Von
Bernd Ellersiek
Betreff
Parken auf dem Fahrradschutzstreifen an der Niederbergheimer Straße [#219017]
Datum
22. April 2021 15:08
An
Kommunalverwaltung Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie Ihnen bekannt ist wird der Radschutzstreifen an der Niederbergheimer auf der westlichen Seite in Höhe des Hauses 96 mit behördlicher Duldung dauerhaft beparkt und stellt dadurch eine hohe Verkehrsgefährdung für Radfahrende dar. Meine Fragen: 1. Welche Schritte wurden bisher unternommen um dieses Problem dauerhaft zu lösen? 2. Welche Schritte sind geplant um dieses Problem in naher Zukunft zu lösen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Ellersiek Anfragenr: 219017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219017/ Postanschrift Bernd Ellersiek << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Ellersiek
Kommunalverwaltung Soest
Sehr geehrter Herr Ellersiek, Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Soest
Betreff
WG: Parken auf dem Fahrradschutzstreifen an der Niederbergheimer Straße [#219017]
Datum
26. April 2021 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ellersiek, Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Soest
Sehr geehrter Herr Ellersiek, mit Ihrem u.a. Antrag fragen Sie in Bezug auf den Radschutzstreifen Niederbergheim…
Von
Kommunalverwaltung Soest
Betreff
AW: Parken auf dem Fahrradschutzstreifen an der Niederbergheimer Straße [#219017]
Datum
27. April 2021 07:58
Status
Sehr geehrter Herr Ellersiek, mit Ihrem u.a. Antrag fragen Sie in Bezug auf den Radschutzstreifen Niederbergheimer auf der westlichen Seite in Höhe des Hauses 96 1. Welche Schritte wurden bisher unternommen um dieses Problem dauerhaft zu lösen? 2. Welche Schritte sind geplant um dieses Problem in naher Zukunft zu lösen? zu denen ich wie folgt Stellung nehme. Sie haben im Jahr 2020 gegenüber der örtlichen Ordnungsbehörde auf die Situation an der Niederbergheimer Straße hingewiesen. Die dort bestehende Regelung existiert bereits einige Jahre und kann nicht grundsätzlich durch eine Kontrolle gelöst werden. Auf diese Problematik habe ich mit meiner Mail vom 23.10.2020 hingewiesen, sowie darauf, das Lösungsvorschläge grundsätzlich zu betrachten und verwaltungsintern abzustimmen sind und daher etwas Zeit und Geduld benötigen. Hierauf haben am gleichen Tag geantwortet. Eine Lösung kann durch Ummarkierung der Straße erfolgen. Hierzu war es notwendig, eine Umplanung der gesamten Verkehrsfläche vorzunehmen und dann neu zu markieren. Diese Regelung ist dann durch die Straßenverkehrsbehörde zu genehmigen. Diese aufwändigen Arbeiten sind in der Zwischenzeit passiert und wurden Ihnen aufgrund Ihrer erneuten Anfrage vom 23.03.2021 auch durch meine Mail vom 24.03.2021 in der Richtung beantwortet. Die einzige Herausforderung liegt und lag darin, die Arbeiten bei entsprechenden Witterungsverhältnissen realisieren zu können. Hier ist absehbar, dass das in der nächsten Zeit erledigt sein wird. Mit freundlichen Grüßen

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Bernd Ellersiek
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Da war ich wohl tatsächlich zwei Tage zu früh mit mei…
An Kommunalverwaltung Soest Details
Von
Bernd Ellersiek
Betreff
AW: Parken auf dem Fahrradschutzstreifen an der Niederbergheimer Straße [#219017]
Datum
1. Mai 2021 12:58
An
Kommunalverwaltung Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Da war ich wohl tatsächlich zwei Tage zu früh mit meiner Nachfrage, denn die Markierungen wurden angebracht. Dafür und für Ihren Einsatz vielen Dank. Ein erster Schritt hinsichtlich einer verbesserten Sicherheit für Radfahrende ist damit nun erreicht. Wollen wir hoffen, dass der überholende Verkehr sich nun auch seinerseits an das trotz Schutzstreifen notwendige Abstandsgebot beim Überholen hält. Denn noch wird dies oft nicht berücksichtigt und die zur Fahrbahnmitte weisende gestrichelte Linie des Schutzstreifens wird so interpretiert, als müsse nun kein Abstand beim Überholen mehr eingehalten werden. Aber dies ist ein anderes Thema und liegt außerhalb Ihres Einflussbereiches. Eine ähnliche Lösung wie jetzt an der Niederbergheimer Straße würde ich mir auch für den Opmünder Weg wünschen. Darauf komme ich aber zu gegebener Zeit noch zurück. Mit freundlichen Grüßen Bernd Ellersiek Anfragenr: 219017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219017/