Dienstanweisung zur Trageweise von DEIG
Die Dienstanweisung, welche die Trageweise von Distenzelektroimpulsgeräten (DIEG), umgangssprachlich Taser genannt, regelt.
Im Artikel des WDR wird auf diese Vorschrift hingewiesen: https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/taser-einsatz-polizei-dortmund-102.html
Anfrage erfolgreich
-
Datum23. April 2021
-
26. Mai 2021
-
20 Follower:innen
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Dienstanweisung zur Trageweise von DEIG [#219046]
- Datum
- 23. April 2021 09:04
- An
- Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
- Betreff
- Dienstanweisung zur Trageweise von DEIG [#219046]
- Datum
- 5. Mai 2021 15:49
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung zur Trageweise von DEIG“ [#219046]
- Datum
- 5. Mai 2021 18:02
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung zur Trageweise von DEIG“ [#219046]
- Datum
- 6. Mai 2021 06:58
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- 209.2.3.1.5-4091/21 Zugang zur Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW #219046
- Datum
- 31. Mai 2021 11:32
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- 209.2.3.1.5-4091/21 Zugang zur Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW #219046
- Datum
- 30. Juni 2021 13:37
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Testbehörde
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Klage
- Datum
- 18. August 2021
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- 209.2.3.1.5-4091/21 Zugang zur Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW #219046
- Datum
- 15. November 2022 14:13
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: 209.2.3.1.5-4091/21 Zugang zur Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW #219046 [#219046]
- Datum
- 15. November 2022 14:44
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: 209.2.3.1.5-4091/21 Zugang zur Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW #219046 [#219046]
- Datum
- 24. August 2023 16:25
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- 209.2.3.1.5-4091/21 Zugang zur Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW #219046 [#219046]
- Datum
- 28. August 2023 08:48
- Status
- Warte auf Antwort
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- Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
- Datum
- 6. September 2023
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 6. Oktober 2023
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: 209.2.3.1.5-4091/21 Zugang zur Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW #219046 [#219046]
- Datum
- 18. Oktober 2023 19:15
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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