Auslegungshinweise EVO

Anfrage an: Polizei Hamburg

Die Auslegungshinweise zur HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO in der heute neu bekannt gemachten Fassung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslegungshinweise EVO [#219090]
Datum
23. April 2021 15:55
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Auslegungshinweise zur HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO in der heute neu bekannt gemachten Fassung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219090/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Hamburg
Eingangsbestätigung: Auslegungshinweise zur HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO in der heute neu bekannt gemachten Fassung…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung: Auslegungshinweise zur HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO in der heute neu bekannt gemachten Fassung
Datum
27. April 2021 15:28
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Eingangsbesttigung.pdf
216,0 KB
Sehr Antragsteller/in anbei die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Mit freundlichen Grüßen,
Polizei Hamburg
Guten Tag, anbei die Antwort der Polizei zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz. Mit freundlichem…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Antwort Polizei: Auslegungshinweise EVO [#219090]
Datum
30. April 2021 16:18
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, anbei die Antwort der Polizei zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte schicken Sie mir den exakten Link zum Dokument im Transparenzportal. Ich hatt…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort Polizei: Auslegungshinweise EVO [#219090]
Datum
30. April 2021 22:43
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte schicken Sie mir den exakten Link zum Dokument im Transparenzportal. Ich hatte nach den Auslegungshilfen zur EVO von vergangenem Freitag gefragt. Der von Ihnen mitgeteilte Link zeigt als neueste Version die Auslegungshilfen vom 1. April. Sollten die Auslegungshilfen zur EVO vom 23. April noch nicht eingestellt sein, der Polizei aber bereits vorliegen, übermitteln Sie mir diese bitte antragsgemäß. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219090/
Polizei Hamburg
Sehr Antragsteller/in die Auslegungshilfen werden von der Sozialbehörde eingestellt, daher müssen Sie sich noch e…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]AW: Antwort Polizei: Auslegungshinweise EVO [#219090]
Datum
3. Mai 2021 09:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Auslegungshilfen werden von der Sozialbehörde eingestellt, daher müssen Sie sich noch etwas gedulden. Eine herausgabefähige Version liegt uns derzeit nicht vor. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die Polizei ist nach HmbTG grundsätzlich auskunftspflichtig, solange ihr die amtlic…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]AW: Antwort Polizei: Auslegungshinweise EVO [#219090]
Datum
5. Mai 2021 00:17
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Polizei ist nach HmbTG grundsätzlich auskunftspflichtig, solange ihr die amtliche Informaiton vorhanden ist. Es ist für den Auskunftsanspruch nach HmbTG unerheblich, welche Behörde intern "zuständig" ist für die Erstellung eines Dokumentes. Die Polizei wird in dem Moment auskunftspflichtig, in dem eine Information bei ihr "vorhanden" ist. Das ist hier gegeben. Sie könnten nach § 12 (5) auf das Transparenzportal verweisen, wenn die begehrte Information dort eingestellt ist. Das ist, Stand 4. Mai, nicht der Fall. Offenbar gelingt es Ihnen Kollegen nicht, die Datei zeitnah einzustellen. Mithin scheidet diese Möglichkeit aus, die begehrten Informationen nicht übermitteln zu müssen. Sie könnten weiter auf eine der im HmbTG definierten Ausnahmen verweisen und darüber einen Auskunftsanspruch verneinen. Sie teilen jedoch lediglich mit, über keine "herausgabefähige" Fassung zu verfügen. Diese in Ihrer Mitteilung unbegründete Einstufung genügt jedoch ganz evident nicht den gesetzlichen Anforderungen. Bitte übermitteln Sie mir die Auslegungshinweise in der Fassung vom 23. April. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219090/
Polizei Hamburg
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, bis gestern hat die von Ihnen gewünschte Unterlage der Polizei tatsächlich ni…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
WG: Antwort Polizei: Auslegungshinweise EVO [#219090]
Datum
6. Mai 2021 05:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, bis gestern hat die von Ihnen gewünschte Unterlage der Polizei tatsächlich nicht vorgelegen. Auf Nachfrage bei der zuständigen Stelle habe ich diese jedoch zwischenzeitlich erhalten und Ihnen beigefügt. Somit hoffe ich Ihrem Ersuchen genüge getan zu haben. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank! Ja, damit ist die Sache für mich abgeschlossen. Mit freundlichen Grüß…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antwort Polizei: Auslegungshinweise EVO [#219090]
Datum
6. Mai 2021 19:11
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank! Ja, damit ist die Sache für mich abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219090/

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