Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Hamm)

Anfrage an: Jobcenter Hamm

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Jahr für Jahr erstreiten Leistungsberechtigte in Tausenden von Widersprüchen bei Ihrem Jobcenter und Klagen vor dem Sozialgericht Dortmund die Erstattung Ihrer Sozialleistungsansprüche ein.

Mich interessieren Ihre jährlichen Erhebungen & Auswertungen seit 2005.

Wie hoch waren die insgesamt bei Ihnen erstrittenen Sozialleistungen in Widerspruchs- und Klageverfahren in Euro pro Jahr/Monat?

Wie hoch ist Zahl der gem. § 44 SGB I verzinsten Klagen?

Wie hoch sind die jährlich ausgezahlten Zins-Summen?

Wie viele Widersprüche & Klagen waren dazu erforderlich?

Teilweise werden Informationen in dem Zusammenhang zu der Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Ich darf Sie bitten mit diese detailliert aufzuschlüsseln.

Welche weiteren Informationen wurden oder können in dem Zusammenhang anhand der technischen Möglichkeiten bei den einzelnen im Jobcenter verwendeten Programme (Falke, ERP-Finanzen, Allegro u.a.) erhoben werden, die nicht weiterleitungspflichtig sind und nur hausintern (z.B. für Jahresberichte, Finanzberichte) ausgewertet werden?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. April 2021
  • Frist
    28. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jahr f…
An Jobcenter Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Hamm) [#219112]
Datum
24. April 2021 09:29
An
Jobcenter Hamm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jahr für Jahr erstreiten Leistungsberechtigte in Tausenden von Widersprüchen bei Ihrem Jobcenter und Klagen vor dem Sozialgericht Dortmund die Erstattung Ihrer Sozialleistungsansprüche ein. Mich interessieren Ihre jährlichen Erhebungen & Auswertungen seit 2005. Wie hoch waren die insgesamt bei Ihnen erstrittenen Sozialleistungen in Widerspruchs- und Klageverfahren in Euro pro Jahr/Monat? Wie hoch ist Zahl der gem. § 44 SGB I verzinsten Klagen? Wie hoch sind die jährlich ausgezahlten Zins-Summen? Wie viele Widersprüche & Klagen waren dazu erforderlich? Teilweise werden Informationen in dem Zusammenhang zu der Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Ich darf Sie bitten mit diese detailliert aufzuschlüsseln. Welche weiteren Informationen wurden oder können in dem Zusammenhang anhand der technischen Möglichkeiten bei den einzelnen im Jobcenter verwendeten Programme (Falke, ERP-Finanzen, Allegro u.a.) erhoben werden, die nicht weiterleitungspflichtig sind und nur hausintern (z.B. für Jahresberichte, Finanzberichte) ausgewertet werden? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219112/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Hamm
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 24.04.2021 per E-Mail bei uns …
Von
Jobcenter Hamm
Betreff
AW: Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Hamm) [#219112]
Datum
27. April 2021 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 24.04.2021 per E-Mail bei uns eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Hamm
Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW per E-Mail vom 24. April 2021 kann le…
Von
Jobcenter Hamm
Betreff
WG: Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Hamm) [#219112]
Datum
4. Mai 2021 12:22
Status
Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW per E-Mail vom 24. April 2021 kann leider nicht stattgegeben werden, da die von Ihnen gewünschten Informationen nicht statistisch erhoben werden und somit nicht auswertbar sind. Weiterführende Informationen zu den übermittelten Daten im Bereich der "Widersprüche und Klagen" finden Sie im Statistikportal der Bundesagentur für Arbeit. Den Methodenbericht zu diesem Thema finden Sie unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Statistik-zu-Widerspruechen-und-Klagen-im-SGB-II.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Mit freundlichen Grüßen