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Werbung in Social Media

Auf welchen Social-Media-Plattformen wird Werbung geschaltet?
Wie hoch sind die Ausgaben für die Werbung?
Wurde eine externe Agentur oä. mit der Erstellung und Schaltung der Werbung beauftragt?
Wenn ja, wer wurde beauftragt und für welche Dauer?
Wie hoch sind die Ausgaben für die externe Agentur oä.?
Welche Reichweite wurde mit der Werbung erzielt?

Bitte für die laufende Legislaturperiode, aufgeschlüsselt nach Plattformen und Jahren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. April 2021
  • Frist
    28. Mai 2021
  • Kosten dieser Information:
    5,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Marko Dörre
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Marko Dörre
Betreff
Werbung in Social Media [#219248]
Datum
26. April 2021 11:17
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welchen Social-Media-Plattformen wird Werbung geschaltet? Wie hoch sind die Ausgaben für die Werbung? Wurde eine externe Agentur oä. mit der Erstellung und Schaltung der Werbung beauftragt? Wenn ja, wer wurde beauftragt und für welche Dauer? Wie hoch sind die Ausgaben für die externe Agentur oä.? Welche Reichweite wurde mit der Werbung erzielt? Bitte für die laufende Legislaturperiode, aufgeschlüsselt nach Plattformen und Jahren.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marko Dörre Anfragenr: 219248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219248/ Postanschrift Marko Dörre << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marko Dörre
Marko Dörre
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Werbung in Social Media“ vom 26.04.2021 (#21924…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Marko Dörre
Betreff
AW: Werbung in Social Media [#219248]
Datum
28. Mai 2021 08:44
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Werbung in Social Media“ vom 26.04.2021 (#219248) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marko Dörre Anfragenr: 219248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219248/ Postanschrift Marko Dörre << Adresse entfernt >>
Marko Dörre
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Werbung in Social Media“ vom 26.04.2021 (#21924…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Marko Dörre
Betreff
AW: Werbung in Social Media [#219248]
Datum
29. Juli 2021 08:16
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Werbung in Social Media“ vom 26.04.2021 (#219248) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marko Dörre Anfragenr: 219248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219248/
Marko Dörre
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Marko Dörre
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Werbung in Social Media“ [#219248]
Datum
29. Juli 2021 08:19
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/219248/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marko Dörre Anhänge: - 219248.pdf Anfragenr: 219248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219248/
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Dörre, vielen Dank für Ihre e-mail. - Leider können wir keinen Eingang Ihrer ursprünglichen I…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Werbung in Social Media [#219248]
Datum
29. Juli 2021 09:14
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,4 KB


Sehr geehrter Herr Dörre, vielen Dank für Ihre e-mail. - Leider können wir keinen Eingang Ihrer ursprünglichen IFG-Anfrage verzeichnen. Können Sie uns die Anfrage eventuell noch einmal zusenden? Mit freundlichem Gruß
Marko Dörre
Sehr << Anrede >> hier finden Sie die Anfrage aus April: https://fragdenstaat.de/anfrage/werbung-in-s…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Marko Dörre
Betreff
AW: Werbung in Social Media [#219248]
Datum
29. Juli 2021 10:17
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hier finden Sie die Anfrage aus April: https://fragdenstaat.de/anfrage/werbung-in-social-media/ Mit freundlichen Grüßen Marko Dörre Anfragenr: 219248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219248/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 29. Juli 2021 Sehr geehrter Herr Dörre, Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäft…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 29. Juli 2021
Datum
3. August 2021 12:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dörre, Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.823 veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Lieber Herr Dorre, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich mich aktuell um ein…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ihre Anfrage zu "Werbung in Social Media"
Datum
11. August 2021 15:29
Status
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916 Bytes
image002.png
839 Bytes
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2,8 KB


Lieber Herr Dorre, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich mich aktuell um eine entsprechende Beantwortung Ihrer Fragen kümmere. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wegen der Sommerzeit nicht alle Kolleg*innen zeitnah Informationen zuarbeiten können. Sobald die verfügbaren Informationen vorliegen, erhalten Sie eine entsprechende Auskunft. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihr Antrag vom 26. April 2021 Sehr geehrter Her…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage: Werbung in Social Media
Datum
24. September 2021 13:16
Status
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihr Antrag vom 26. April 2021 Sehr geehrter Herr Dörre, auf Ihren am 26. April 2021 gestellten Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ergeht folgender B e s c h e i d: 1. Ihnen wird die in der Begründung unter II. dargestellte Aktenauskunft erteilt. 2. Die Verwaltungsgebühr für die Aktenauskunft wird festgesetzt auf 5,- EUR. Begründung: I. Mit Schreiben vom 26. April 2021 haben Sie Auskunft zu folgenden Fragen beantragt: "Auf welchen Social-Media-Plattformen wird Werbung geschaltet? Wie hoch sind die Ausgaben für die Werbung? Wurde eine externe Agentur oä. mit der Erstellung und Schaltung der Werbung beauftragt? Wenn ja, wer wurde beauftragt und für welche Dauer? Wie hoch sind die Ausgaben für die externe Agentur oä.? Welche Reichweite wurde mit der Werbung erzielt? Bitte für die laufende Legislaturperiode, aufgeschlüsselt nach Plattformen und Jahren." II. Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder Mensch das Recht auf Aktenauskunft über den Inhalt der von öffentlichen Stellen geführten Akten. Die von Ihnen beantragte Aktenauskunft unterfällt diesem Informationsrecht, so dass Ihrem Antrag stattzugeben ist. Ihnen wird daher folgende Aktenauskunft erteilt: Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass unserer Verwaltung keine aggregierten Daten zu den von Ihnen gestellten Fragen vorliegen. Nichtsdestotrotz möchten wir Ihre Fragen soweit wie möglich beantworten: 1. Auf welchen Social-Media-Plattformen wird Werbung geschaltet? Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) nutzt für die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern Twitter, Youtube, Facebook und Instagram in unterschiedlichen Ausprägungen. Auf allen Plattformen wurden bereits Media-Schaltungen ("Online-Werbung") als Kommunikationsmaßnahme genutzt. 2. Wie hoch sind die Ausgaben für die Werbung? Eine Zusammenstellung zu den Ausgaben für Online-Werbung gibt es nicht. Der Begriff der "Ausgaben" ist nicht trennscharf genug, da hier Erstellungs-, Buchungs- und Media-Kosten zusammenfließen. Diese sind zum Teil nicht von den Kosten anderer On- und Offline-Maßnahmen zu trennen. Beispielsweise werden Motive, die für Plakate genutzt werden, auch in der Online-Werbung verwendet. Die Kosten ihrer Herstellung (Shooting, Bildbearbeitung, etc.) lassen sich entsprechend nicht sinnvoll auf den Off- und Online-Bereich aufteilen. Gleiches gilt unter anderem für Leistungen im Bereich der Grafik oder der Content-Erstellung. Online-Werbung und die Werbung auf Social-Media-Plattformen gehören nach Auffassung der SenUVK zu einem selbstverständlichen Baustein zeitgemäßer Kommunikation. Schätzungsweise belaufen sich die Kosten (Erstellung, Schaltung und Media-Kosten) in den Kommunikationsprojekten, die Online-Werbung als Maßnahme nutzen, auf 10-20 Prozent der Gesamtkosten (abhängig von der jeweiligen Ausrichtung der Kommunikationsmaßnahmen). Selbstverständlich wird auf den zielgerichteten Einsatz der Mittel geachtet und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt. 3. Wurde eine externe Agentur o.ä. mit der Erstellung und Schaltung der Werbung beauftragt? Mit der Umsetzung von Online-Werbung werden immer externe Dienstleister beauftragt, da wesentliche Aspekte dieser Kommunikationsmaßnahmen verwaltungsintern nicht abgebildet werden können. 4. Wenn ja, wer wurde beauftragt und für welche Dauer? In der SenUVK wurden zahlreiche Kommunikationsprojekte im Laufe der vergangenen fünf Jahre erbracht. Eine Zusammenstellung der beauftragten Agenturen, die in diesem Rahmen die Dienstleistung "Online-Werbung" erbracht haben, existiert nicht. Die Werbekonten für den Account @senuvkberlin auf den Plattformen Twitter und Instagram wird aktuell von der Agentur ressourcenmangel GmbH betreut. Sie wurde im November 2019 für zwei Jahre (mit Verlängerungsoptionen) im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vertraglich gebunden. 5. Wie hoch sind die Ausgaben für die externe Agentur oä.? Siehe Antwort 2. 6. Welche Reichweite wurde mit der Werbung erzielt? Bitte für die laufende Legislaturperiode, aufgeschlüsselt nach Plattformen und Jahren. Für die durch Online-Werbung erzielten Reichweiten existieren keine Zusammenstellungen - auch nicht projektweise. Wenn solche Zusammenstellungen teilweise vorliegen, werden die Reichweiten nicht nach "organisch/media-unterstützt gepostet" unterschieden. Für die Informationskampagne zur Mobilitätswende wurden 2020 über das gesamte Jahr folgende Reichweiten (organisch und media-unterstützt) erzielt: o Twitter: 8,2 Millionen Impressions o Instagram: 16 Millionen Impression und 1 Millionen Interaktionen Für andere Kommunikationsprojekte liegen keine Zusammenstellungen vor. III. Die Aktenauskunft ist nach § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig. Gemäß § 16 Satz 2 IFG ist das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516) in der jeweils geltenden Fassung (GebBtrG) anzuwenden. Die Höhe der Verwaltungsgebühr bestimmt sich gem. § 6 Absatz 1 GebBtrG nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO). Nach § 1 Absatz 1 VGebO werden Verwaltungsgebühren nach dem der VGebO anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben. Nach Tarifstelle 1004 lit. a) Ziff. 2 dieses Gebührenverzeichnisses beträgt die Rahmengebühr für die Gewährung von Aktenauskunft bei einer einfachen schriftlichen Auskunft zwischen 5 und 100 EUR. Die Aktenauskunft war im vorliegenden Fall als einfache schriftliche Auskunft zu qualifizieren, da die Fragen nur allgemein beantwortet werden konnten und insofern nur ein überschaubarer Arbeitsaufwand anfiel. Insgesamt war daher für die Aktenauskunft eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,- EUR festzusetzen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis zum 13. Oktober 2021 auf eines der angegebenen Konten der Landeshauptkasse Berlins. Als Zahlungsgrund geben Sie bitte das Kassenzeichen 2130001827627 an. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch statthaft. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen