Vorbereitende Massnahmen auf einen landes-/europaweiten, anhaltenden Stromausfall ("Blackout")

Bestehen aktuelle oder geplante Vorbereitungen der Bundeswehr bezüglich eines landes-/europaweiten, anhaltenden Stromausfalls, wie zum Beispiel das österreichische Bundesheer schnellst möglich 12 Kasernen als autarke "Sicherheitsinseln" vorbereiten will (zukünftig etwa 100 Liegenschaften)?

Existieren oder wird an Notfallplänen für einen das europäische Verbundnetz betreffenden, langanhaltenden Stromausfall (mehr als 72 Stunden) gearbeitet?

Existiert, ähnlich der Drucksache 17/5672 vom 27. 04. 2011 aus dem Deutschen Bundestag (Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften – am Beispiel eines großräumigen und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung), ein Bericht zu den Auswirkungen eines landes-/europaweiten, anhaltenden Stromausfalls auf die Bundeswehr oder wird ein entsprechender Bericht angestrebt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. April 2021
  • Frist
    29. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bestehen aktuelle oder gep…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Vorbereitende Massnahmen auf einen landes-/europaweiten, anhaltenden Stromausfall ("Blackout") [#219312]
Datum
27. April 2021 10:33
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bestehen aktuelle oder geplante Vorbereitungen der Bundeswehr bezüglich eines landes-/europaweiten, anhaltenden Stromausfalls, wie zum Beispiel das österreichische Bundesheer schnellst möglich 12 Kasernen als autarke "Sicherheitsinseln" vorbereiten will (zukünftig etwa 100 Liegenschaften)? Existieren oder wird an Notfallplänen für einen das europäische Verbundnetz betreffenden, langanhaltenden Stromausfall (mehr als 72 Stunden) gearbeitet? Existiert, ähnlich der Drucksache 17/5672 vom 27. 04. 2011 aus dem Deutschen Bundestag (Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften – am Beispiel eines großräumigen und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung), ein Bericht zu den Auswirkungen eines landes-/europaweiten, anhaltenden Stromausfalls auf die Bundeswehr oder wird ein entsprechender Bericht angestrebt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219312/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1586 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 27.04.2021 (s.u.) Sehr A…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Vorbereitende Massnahmen auf einen landes-/europaweiten, anhaltenden Stromausfall ("Blackout") [#219312]
Datum
28. April 2021 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1586 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 27.04.2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihres Antrages beim BMVg. Zu Ihrem Antrag ist anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt, sondern Sie bitten um Mitteilung zum Sachstand und Planung mehrerer Sachverhalte. Derartige Anfragen fallen nicht unter das IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Um ggf. dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihren Antrag der für den Bürgerdialog im Hause zuständigen Stelle mit der Bitte um Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die wir zusammengefasst gerne wie folgt beantworten: D…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Vorbereitende Massnahmen auf einen landes-/europaweiten, anhaltenden Stromausfall ("Blackout") [#219312]
Datum
20. Mai 2021 17:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die wir zusammengefasst gerne wie folgt beantworten: Die Bewältigung eines möglichen übergreifenden, anhaltenden Stromausfalls obliegt den für den Katastrophenschutz zuständigen, zivilen Behörden. Die Bundeswehr hält hierfür keine dafür originär vorgesehenen Kräfte und Mittel vor. Auf Anforderung der Behörden von Bund und Ländern kann die Bundeswehr unter Anwendung der hierfür vorgesehenen rechtlichen Voraussetzungen im Rahmen der Amts- und Katastrophenhilfe mit den verfügbaren Ressourcen Unterstützung leisten. Grundsätzlich stützt sich die Bundeswehr zur Sicherung ihrer Grundbetriebsfähigkeit und Kommunikation auf eine zivile – also gesamtstaatlich – zur Verfügung gestellte Energieversorgung ab. Ein großflächiger und länger anhaltender Stromausfall kann auch die Bundeswehr vor große Herausforderungen stellen. Mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit der Streitkräfte auch in einem derartigen Fall sicherzustellen, wird die Thematik im Rahmen der Zukunftsanalyse betrachtet. Wir hoffen, Ihnen damit Ihre Frage sachgerecht beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen