Glasmoorgraben und Glashüttener Graben

Anfrage an: Stadt Norderstedt

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, mir folgendes zu beantworten:

Wo verlaufen der Glashüttener Graben und der Glasmoorgraben? (bitte Karten anfügen)

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in ich bitte Sie, mir folgendes zu beantworten: Wo verlaufen der …
An Stadt Norderstedt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Glasmoorgraben und Glashüttener Graben [#219398]
Datum
28. April 2021 10:53
An
Stadt Norderstedt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in ich bitte Sie, mir folgendes zu beantworten: Wo verlaufen der Glashüttener Graben und der Glasmoorgraben? (bitte Karten anfügen) Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219398/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Norderstedt
Sehr Antragsteller/in die beiden von Ihnen angefragten Gewässer sind im offiziellen Anlagenverzeichnis der Stadt …
Von
Stadt Norderstedt
Betreff
AW: IZG-Antrag: Glasmoorgraben und Glashüttener Graben
Datum
29. April 2021 17:49
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in die beiden von Ihnen angefragten Gewässer sind im offiziellen Anlagenverzeichnis der Stadt Norderstedt nicht aufgeführt. Auch Gewässer wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung i. S. § 40 Abs. 2 LWG Schleswig-Holstein diesen Namens sind hier nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen