Prüfung der MDK Haushaltspläne

Sie üben als Aufsichtsbehörde die Rechtsaufsicht über den MDK Rheinland-Pfalz aus und sind dabei auch für die Prüfung der Haushaltspläne verantwortlich.

Ich möchte Sie daher bitten, mir die Protokolle und Vermerke dieser Prüfung für die Haushaltspläne der Jahre 2019, 2020, 2021 zuzusenden.

Vielen Dank für Ihre Mühen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
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Jan Henrik Simon
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie üben als A…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Jan Henrik Simon
Betreff
Prüfung der MDK Haushaltspläne [#219416]
Datum
28. April 2021 14:03
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie üben als Aufsichtsbehörde die Rechtsaufsicht über den MDK Rheinland-Pfalz aus und sind dabei auch für die Prüfung der Haushaltspläne verantwortlich. Ich möchte Sie daher bitten, mir die Protokolle und Vermerke dieser Prüfung für die Haushaltspläne der Jahre 2019, 2020, 2021 zuzusenden. Vielen Dank für Ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Henrik Simon Anfragenr: 219416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219416/ Postanschrift Jan Henrik Simon << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Henrik Simon

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Simon, die Haushaltspläne des MDK Rheinland-Pfalz wurden vom Ministerium für Soziales, Arbei…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: 26.05. // Antrag nach dem LTranspG: Hr. Simon, Prüfung der MDK Haushaltspläne [#219416]
Datum
11. Mai 2021 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Simon, die Haushaltspläne des MDK Rheinland-Pfalz wurden vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) überprüft. Bei der Prüfung der Haushaltsjahre 2019 bis 2021 ergaben sich jedoch keine Auffälligkeiten, welche die Anfertigung eines Prüfvermerkes oder die Einleitung von Aufsichtsmitteln gemäß § 89 durch die Aufsichtsbehörde notwendig gemacht hätten. Die Haushaltspläne der erwähnten Jahre wurden deshalb von Seiten des MSAGD nicht beanstandet. Mit freundlichen Grüßen