Kein Ende der Triage für Patient*innen ohne Covid-19 für elektive Operationen in Berliner Krankenhäusern in Sicht?
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrter Herr Müller,
1. Welche sind die Level-3-Kliniken in Berlin und können diese elektiv Nicht-Covid-19-Patient*innen operieren?
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/krankenhaus-covid-19-verordnung-1004314.php
2. Teilweise können seit Juni 2020 Level-2-Krankenhäuser, z.B. das Unfall-Krankenhaus Berlin, Nicht-Covid-19-Patient*innen nicht elektiv operieren. Nach welchen Kriterien erfolgen diese Entscheidungen, sind es klinikinterne Entscheidung oder Vorgaben des Senats? Gilt das sowohl für gesetzliche wie privat Versicherte?
3. Erhalten die Berliner Kliniken zum Freihalten von Betten für Covid-19-Patient*innen Gelder des Landes Berlin und wenn ja, wo sind die Fundstellen zu den konkreten Zahlungen an die Krankenhäuser? Es gibt die Aussage einer niedergelassenen Ärztin, die Kliniken würden sich mit Covid-19 "gesund sanieren".
4. Aktuell gilt die 2. Verordnung vom 16.4.2021: Können Level-2-Kliniken aktuell elektive Operationen bei Nicht-Covid-19-Patient*innen durchführen oder ist es im Ermessen des jeweiligen Krankenhauses? So gibt das Martin-Luther-Krankenhaus Auskunft, es könne elektiv operieren, das Auguste-Viktoria-Krankenhaus nicht. Von welchen Kriterien ist das abhängig?
5. Wo ist die aktuelle Definition eines "Notfalls" zu finden, die es den Level-2-Kranken-häusern ermöglicht, Nicht-Covid-19-Patient*innen stationär zu versorgen/zu operieren? So versagte sogar am 17.5.2020 ein Level-1-Krankenhaus/Rettungsstelle der Charité-Mitte eine weitere Versorgung bzw. stationäre Aufnahme bei schwerer Unfallverletzung und postoperativen Komplikationen (nach Notfall-Operation im Elisabeth-Krankenhaus, 14.5.2020).
6. Wieso stand es im Juni 2020 im Ermessen einer Klinik, hier freikirchliches Waldfriede-Krankenhaus/Chefarzt Dr. Lautenbach, bei stationärer Aufnahme zu Operationen keine Covid-19-Tests durchzuführen, insbesondere nicht bei Risiko-Patient*innen und damit eine Infektion im Krankenhaus zu riskieren?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum29. April 2021
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1. Juni 2021
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