Kosten eines jahrelang ungenutztes Gerüstes an der Orangerie/Staatliche Kunsthalle Karlsruhe

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Ich bitte um Einsicht in den Vertrag und die Rechnungen zum Gerüst (offensichtlich gestellt von Firma HERDZIN Stahlgerüstbau Karlsruhe), das seit unzähligen Monaten oder gar Jahren anscheinend ungenutzt an der Orangerie (Staatliche Kunsthalle Karlsruhe) Hans-Thoma-Straße/gegenüber der Einfahrt Bismarckstraße steht.

- Gab es bereits interne/externe Anfragen, warum das Gerüst seit Jahren nicht genutzt wird, aber trotzdem stehen bleibt und/oder in welcher Höhe hier regelmäßig Kosten, öffentliche Gelder, anfallen? Falls ja, bitte ich um Einsicht in den Schriftwechsel.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Frage:
Das Gerüst an der Orangerie/Staatliche Kunsthalle Karlsruhe steht seit ca. Mitte 2018, für Außenstehende anscheinend ungenutzt. Meine Anfrage lautete, wie viel kostet dieses Gerüst den Steuerzahler und warum steht es dort so lange, ohne dass Arbeiten sichtbar wären.

Antwort:
Die Kosten für das Gerüst inkl. Aufstellung und Miete beliefen sich im Zeitraum von Auftragsbeginn Mai 2018 bis 31.12.2020 auf ca. 17.000 EUR, die Rechnungen wurden vorgelegt.

Beim Gerüst handelt es sich nicht um ein Arbeits- sondern um ein Schutzgerüst, das nach einem festgestellten Schadensfall zur Verkehrssicherung aufgestellt wurde. Nach einem Sturm entstand ein Schaden an äußeren und inneren Sandsteinstützen. Die Sanierungsmaßnahmen gestalten sich zeitintensiv: Statiker, Denkmalschutzbehörde, Gutachten etc. Die Sanierung der Sandsteinstützen ist zudem im Zusammenhang mit der Gesamtsanierung des Orangeriegebäudes geplant, was weitere Klärungen und Planungen, auch im Hinblick der Finanzierung, erfordert. Bis zur Sanierung steht das Gerüst als Schutzmaßnahme für Passanten und Mitarbeitern vor sich lösenden Fassadenteilen. Eine kostengünstigere Alternative soll es wohl nicht geben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2021
  • Frist
    7. August 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ich bitte um Einsicht …
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten eines jahrelang ungenutztes Gerüstes an der Orangerie/Staatliche Kunsthalle Karlsruhe [#219504]
Datum
29. April 2021 18:41
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ich bitte um Einsicht in den Vertrag und die Rechnungen zum Gerüst (offensichtlich gestellt von Firma HERDZIN Stahlgerüstbau Karlsruhe), das seit unzähligen Monaten oder gar Jahren anscheinend ungenutzt an der Orangerie (Staatliche Kunsthalle Karlsruhe) Hans-Thoma-Straße/gegenüber der Einfahrt Bismarckstraße steht. - Gab es bereits interne/externe Anfragen, warum das Gerüst seit Jahren nicht genutzt wird, aber trotzdem stehen bleibt und/oder in welcher Höhe hier regelmäßig Kosten, öffentliche Gelder, anfallen? Falls ja, bitte ich um Einsicht in den Schriftwechsel. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219504/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Karlsruhe
Empfangsbestätigung Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer LIFG Anfrage. Bitte rechnen Sie …
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Karlsruhe
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
5. Mai 2021 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer LIFG Anfrage. Bitte rechnen Sie mit einer Antwort in den nächsten Tagen. Mit freundlichen Grüßen
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Karlsruhe
Kosten eines jahrelang ungenutzten Gerüstes an der Orangerie/Staatliche Kunsthalle Karlsruhe [#219504] Sehr Antrag…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Karlsruhe
Betreff
Kosten eines jahrelang ungenutzten Gerüstes an der Orangerie/Staatliche Kunsthalle Karlsruhe [#219504]
Datum
28. Mai 2021 18:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in über Ihren Antrag nach LIFG vom 29.04.2021 ergeht folgender Bescheid: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Gründe: I. Per E-Mail wurde am 29.04.2021 Auskunft wie folgt beantragt: - Ich bitte um Einsicht in den Vertrag und die Rechnungen zum Gerüst (offensichtlich gestellt von Firma HERDZIN Stahlgerüstbau Karlsruhe), das seit unzähligen Monaten oder gar Jahren anscheinend ungenutzt an der Orangerie (Staatliche Kunsthalle Karlsruhe) Hans-Thoma-Straße/gegenüber der Einfahrt Bismarckstraße steht. - Gab es bereits interne/externe Anfragen, warum das Gerüst seit Jahren nicht genutzt wird, aber trotzdem stehen bleibt und/oder in welcher Höhe hier regelmäßig Kosten, öffentliche Gelder, anfallen? Falls ja, bitte ich um Einsicht in den Schriftwechsel. II. Der Antrag ist zulässig und begründet. Die begehrte Auskunft nach § 1 Abs. 2 LIFG wird wie folgt erteilt: Ihr erster Punkt: Im Anhang finden Sie Vertrag und Rechnung, wie sie nach den Regelungen im LIFG (insbes. §§ 5, 6, 7 LIFG) weiter gegeben werden können. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Gerüst um eine Verkehrssicherungsmaßnahme handelt. Bei weiteren Fragen dazu können Sie uns auch gerne direkt über das Amt Karlsruhe: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> kontaktieren. Ihr zweiter Punkt: Weitere Anfragen warum das Gerüst seit Jahren nicht genutzt wird, aber trotzdem stehen bleibt und oder in welcher Höhe hier regelmäßig Kosten, öffentliche Gelder anfallen, gab es keine. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesbetrieb Vermögen und Bau - Amt Karlsruhe, Engesserstraße 1, 76131 Karlsruhe, einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei - Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Betriebsleitung, Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart - gewahrt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kosten eines jahrelang ungenutzten Gerüstes an der Orangerie/Staatliche Kunsthalle Karlsruhe [#219504] Sehr &l…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten eines jahrelang ungenutzten Gerüstes an der Orangerie/Staatliche Kunsthalle Karlsruhe [#219504]
Datum
27. Juni 2021 10:19
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für den Vertrag und die 7. Abschlagsrechnung Nr. 0091/20 vom 18. Dezember 2020, für Ihre Mühen. Bitte senden Sie mir noch die anderen Abschlagsrechnungen zu: 0056/18 vom 20.12.2018 0013/19 vom 23.05.2019 0039/19 vom 16.12.2019 0003/20 vom 20.02.2020 0019/20 vom 01.04.2020 0062/20 vom 01.09.2020 Falls nach dem 18.12.2020 noch eine Abschlagsrechnung gab, dann bitte diese auch. Die wichtigste Frage, die sich mir, und möglicherweise auch anderen Bürgern, stellt, ist, warum steht das Gerüst seit 2018, seit über drei Jahren, ungenutzt dort? Für ein völlig ungenutztes Gerüst wird seit drei Jahren viel Geld ausgegeben. Gibt es keine andere Lösung, um Kosten (Steuergelder?) zu sparen? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219504/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Karlsruhe
AW: Kosten eines jahrelang ungenutzten Gerüstes an der Orangerie/Staatliche Kunsthalle Karlsruhe [#219504] Sehr An…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Karlsruhe
Betreff
AW: Kosten eines jahrelang ungenutzten Gerüstes an der Orangerie/Staatliche Kunsthalle Karlsruhe [#219504]
Datum
26. Juli 2021 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in über Ihren Antrag nach LIFG vom 27.06.2021 ergeht folgender Bescheid: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Gründe: I. Per E-Mail wurde am 27.06.2021 Auskunft wie folgt beantragt: „vielen Dank für den Vertrag und die 7. Abschlagsrechnung Nr. 0091/20 vom 18. Dezember 2020, für Ihre Mühen. Bitte senden Sie mir noch die anderen Abschlagsrechnungen zu: 0056/18 vom 20.12.2018 0013/19 vom 23.05.2019 0039/19 vom 16.12.2019 0003/20 vom 20.02.2020 0019/20 vom 01.04.2020 0062/20 vom 01.09.2020 Falls nach dem 18.12.2020 noch eine Abschlagsrechnung gab, dann bitte diese auch. Die wichtigste Frage, die sich mir, und möglicherweise auch anderen Bürgern, stellt, ist, warum steht das Gerüst seit 2018, seit über drei Jahren, ungenutzt dort? Für ein völlig ungenutztes Gerüst wird seit drei Jahren viel Geld ausgegeben. Gibt es keine andere Lösung, um Kosten (Steuergelder?) zu sparen?“ II. Der Antrag ist zulässig und begründet. Die begehrte Auskunft nach § 1 Abs. 2 LIFG wird wie folgt erteilt: Ihr erster Punkt: Im Anhang finden Sie die angeforderten Abschlagsrechnungen. Ihr zweiter Punkt: Gerne gehen wir näher auf unsere Antwort auf die vorangegangene Anfrage bezüglich des Gerüsts ein. Das Gerüst steht nicht ungenutzt dort. Es handelt sich bei dem Gerüst nicht um eine Arbeits- sondern um ein Schutzgerüst, das nach einem festgestellten Schadensfall zur Verkehrssicherung des nördlichen Ausgangs Richtung Hans-Thoma-Straße aufgestellt wurde. Der Schaden, welcher die Tragfähigkeit der äußeren und inneren Sandsteinstützen betrifft, entstand nach einem Sturm. Die Sanierungsmaßnahmen gestalten sich zeitintensiv: Zunächst mussten die inneren Sandsteinteile gesichert werden; die Sanierung der äußeren Bauteile musste mit der Denkmalpflege abgestimmt werden. Nach Hinzuziehung eines Statikers und nach diversen Ortsterminen mit der Denkmalpflege sowie einem Steinmetz wurde ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung eingereicht. Die Denkmalschutzbehörde erließ daraufhin weitere Auflagen. Aufgrund dessen musste ein Gutachten der Fassade durch eine Restauratorin beauftragt werden. Eine Umsetzung der Sanierung der Sandsteinstützen ist im Zusammenhang mit der Gesamtsanierung des Orangeriegebäudes geplant. Hierzu sind darüber hinaus weitere vorbereitende Klärungen und Planungen auch im Hinblick der Haushaltsanmeldung und Finanzierung erforderlich. Bis zur Durchführung der Sanierung stellt das Gerüst eine Schutzmaßnahme für Passanten und Mitarbeitern vor sich lösenden Fassadenteilen dar und steht ferner der Denkmalpflege und für Revisionsdurchgänge durch den Statiker zur Verfügung. Eine kostengünstigere Alternative zum Gerüst gibt es bis zur Sanierung nicht. Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Rechtsreferat des Amtes Karlsruhe gerne auch telefonisch zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesbetrieb Vermögen und Bau – Amt Karlsruhe, Engesserstraße 1, 76131 Karlsruhe, einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei - Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Betriebsleitung, Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart - gewahrt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kosten eines jahrelang ungenutzten Gerüstes an der Orangerie/Staatliche Kunsthalle Karlsruhe [#219504] Guten T…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten eines jahrelang ungenutzten Gerüstes an der Orangerie/Staatliche Kunsthalle Karlsruhe [#219504]
Datum
31. Juli 2021 11:55
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Püttbach, vielen Dank für die Zusendung der Rechnungen und Ihre Erläuterungen. Es ist für mich als Bürger schwer nachzuvollziehen, dass solche Maßnahmen jahrelang dauern und damit jahrelang Steuergelder kosten, aber dennoch kann ich Ihre Ausführungen nachvollziehen und akzeptieren. Abschließend noch eine kurze Frage: Gibt es schon einen greifbaren Termin für die Sanierung des Orangeriegebäudes? Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleibe ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219504/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Karlsruhe
AW: Kosten eines jahrelang ungenutzten Gerüstes an der Orangerie/Staatliche Kunsthalle Karlsruhe [#219504] Sehr An…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Karlsruhe
Betreff
AW: Kosten eines jahrelang ungenutzten Gerüstes an der Orangerie/Staatliche Kunsthalle Karlsruhe [#219504]
Datum
4. August 2021 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in da es sich um die Gesamtsanierung handelt und viele unterschiedliche Belange berücksichtigt werden müssen, gibt es noch keinen greifbaren Termin. Sie können sich bei weiteren Rückfragen auch gerne direkt an das Amt Karlsruhe wenden. Mit freundlichen Grüßen