Kosten eines jahrelang ungenutztes Gerüstes an der Orangerie/Staatliche Kunsthalle Karlsruhe
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ich bitte um Einsicht in den Vertrag und die Rechnungen zum Gerüst (offensichtlich gestellt von Firma HERDZIN Stahlgerüstbau Karlsruhe), das seit unzähligen Monaten oder gar Jahren anscheinend ungenutzt an der Orangerie (Staatliche Kunsthalle Karlsruhe) Hans-Thoma-Straße/gegenüber der Einfahrt Bismarckstraße steht.
- Gab es bereits interne/externe Anfragen, warum das Gerüst seit Jahren nicht genutzt wird, aber trotzdem stehen bleibt und/oder in welcher Höhe hier regelmäßig Kosten, öffentliche Gelder, anfallen? Falls ja, bitte ich um Einsicht in den Schriftwechsel.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Frage:
Das Gerüst an der Orangerie/Staatliche Kunsthalle Karlsruhe steht seit ca. Mitte 2018, für Außenstehende anscheinend ungenutzt. Meine Anfrage lautete, wie viel kostet dieses Gerüst den Steuerzahler und warum steht es dort so lange, ohne dass Arbeiten sichtbar wären.
Antwort:
Die Kosten für das Gerüst inkl. Aufstellung und Miete beliefen sich im Zeitraum von Auftragsbeginn Mai 2018 bis 31.12.2020 auf ca. 17.000 EUR, die Rechnungen wurden vorgelegt.
Beim Gerüst handelt es sich nicht um ein Arbeits- sondern um ein Schutzgerüst, das nach einem festgestellten Schadensfall zur Verkehrssicherung aufgestellt wurde. Nach einem Sturm entstand ein Schaden an äußeren und inneren Sandsteinstützen. Die Sanierungsmaßnahmen gestalten sich zeitintensiv: Statiker, Denkmalschutzbehörde, Gutachten etc. Die Sanierung der Sandsteinstützen ist zudem im Zusammenhang mit der Gesamtsanierung des Orangeriegebäudes geplant, was weitere Klärungen und Planungen, auch im Hinblick der Finanzierung, erfordert. Bis zur Sanierung steht das Gerüst als Schutzmaßnahme für Passanten und Mitarbeitern vor sich lösenden Fassadenteilen. Eine kostengünstigere Alternative soll es wohl nicht geben.
Anfrage erfolgreich
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Datum29. April 2021
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7. August 2021
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