Unzulässige Blockierung durch fehleranfällige IP-Filterung auf der Impftermin-Webseite
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte heute auf der von Ihnen betriebenen Webseite termin.corona-impfung.nrw einen Termin für die Coronaimpfung vereinbaren, und musste dabei allerdings feststellen, dass ich seit kurzem nicht mehr auf die Webseite zugreifen kann.
Ich werde dabei weitergeleitet auf die "assets/geoblocked.html"-Unterseite, auf welcher mir erklärt wird, dass der Zugriff auf die Terminvergabeseite ausschließlich aus Deutschland möglich ist, und dass ich bitte mein VPN deaktivieren möge.
Mein Computer befindet sich in Deutschland, mein Internetanschluss ebenfalls. Ein VPN nutze ich ebenfalls nicht. Übliche Methoden zur Geolokation (die es einer Plattform erlauben, festzustellen, aus welchem Land / Region eine Anfrage stammt) sind mittlerweile äußerst ungenau geworden und können aus zahlreichen Gründen fälschliche Daten liefern - eine kurze Google-Suche nach "IP Geolokation falsch" resultiert in tausenden Erfahrungsberichten, in denen nur anhand der IP-Adresse ein falscher Ort erkannt / zugewiesen wurde.
Gerade bei so einem wichtigen Thema (der Bekämpfung der COVID19-Pandemie) sehe ich absolut keinen Grund dazu, warum der Zugriff auf das Impfportal auf vermeintlich deutsche IP-Adressen beschränkt werden sollte, welches unter Umständen eine beträchtliche Anzahl an Zugriffen aus Deutschland fälschlicherweise sperrt. Die Vereinbarung eines Impftermins sollte technisch für jeden so einfach gemacht werden wie möglich, und nicht technisch noch weiter eingeschränkt werden.
Was sollte dagegen sprechen, wenn sich Personen aus dem Ausland über die Corona-Terminvergabe in Deutschland bzw. in NRW informieren? Gibt es technische Gründe, weshalb eine unzuverlässige Methode wie die zugreifende IP-Adresse benutzt werden muss, um den Zugriff auf Deutschland einzuschränken? Ist es geplant, diese Einschränkung schnellstmöglichst wieder aufzuheben?
Gerade nicht-IT-affine Personen können mit der Angabe "bitte schalten sie ihr VPN ab" nichts anfangen, gerade wenn sie (wie in meinem Fall) z. B. gar kein VPN nutzen und es sich um eine fälschliche Einstufung handelt.
In Bezug auf diese Anfrage senden sie mir bitte folgendes zu:
- Eine Begründung, warum der Zugriff auf das Impfportal nur aus Deutschland erfolgen darf
- Vorhandene Unterlagen zur Abwägung dieser Entscheidung, insbesondere bzgl. des Risikos des sogenannten Overblockings (das Aussperren zu großer / falscher Personenkreise)
- welche konkreten Vorgehen geplant sind, diese fälschlichen regionsabhängigen Sperren in naher Zukunft zu deaktivieren, damit jede berechtigte Person (unabhängig von technisch falschen Landeseinstufungen) die Möglichkeit hat, das Impfterminportal zu benutzen.
- Wenn vorhanden: Information, wie viele Zugriffe seit Einführung des Impfportals durch dieses regionsabhängige Geoblocking blockiert wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. April 2021
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2. Juni 2021
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