Korrespondenz mit Mitgliedern des Bundestags

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche E-Mails und Briefe, dir Ihr Haus in den Jahren 2020 und 2021 von Mitgliedern des Bundestags erreicht haben, in denen diese Interessen von Unternehmen vertreten haben. Der Tagesspiegel hatte von derartigen Briefen ans BMWi berichtet (vgl. https://www.tagesspiegel.de/plus/lieber-peter-bitte-eine-sondergenehmigung-abgeordnete-schickten-60-bittbriefe-an-wirtschaftsministerium/26694866.html). Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. April 2021
  • Frist
    2. Juni 2021
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche E-Mails…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Korrespondenz mit Mitgliedern des Bundestags [#219564]
Datum
30. April 2021 20:55
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche E-Mails und Briefe, dir Ihr Haus in den Jahren 2020 und 2021 von Mitgliedern des Bundestags erreicht haben, in denen diese Interessen von Unternehmen vertreten haben. Der Tagesspiegel hatte von derartigen Briefen ans BMWi berichtet (vgl. https://www.tagesspiegel.de/plus/lieber-peter-bitte-eine-sondergenehmigung-abgeordnete-schickten-60-bittbriefe-an-wirtschaftsministerium/26694866.html). Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 219564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219564/
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2021/NA 112 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihren…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Korrespondenz mit Mitgliedern des Bundestags [#219564]
Datum
3. Mai 2021 12:58
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2021/NA 112 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30. April 2021 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> anbei. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 219564 Antwort an: <…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Korrespondenz mit Mitgliedern des Bundestags [#219564]
Datum
3. Mai 2021 13:07
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> anbei. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 219564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219564/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Antwort Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe Ihre E-Mail vom 30. April 2021 erhalten. Sie beantragen u.a. auf de…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
10. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe Ihre E-Mail vom 30. April 2021 erhalten. Sie beantragen u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): ,,Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche E-Mai/s und Briefe, dir Ihr Haus in den Jahren 2020 und 2021 von Mitgliedern des Bundestags erreicht haben, in denen diese Interessen von Unternehmen vertreten haben. Der Tagesspiegel hatte von derartigen Briefen ans BMWi berichtet (vgl. https:llwww. tagesspiegel.de/plus/lieber-peter- bitte-eine-sondergenehmigung-abgeordnete-schickten-60-bittbriefe-anwirtschaftsministerium/ 26694866.html)." Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten erklären Sie sich einverstanden. Der Antrag kann in der vorliegenden Form nicht weiterbearbeitet werden. Im Bundeskanzleramt werden die Akten nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform geführt. Zudem werden Informationen, sofern sie für die inhaltliche Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs relevant sind, in geeigneter Form entsprechend der Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien nach den jeweiligen Sachbezügen veraktet. Daher ist eine Stich~ wortsuche anhand Ihrer Vorgaben, ,,sämtliche E-Mails und Briefe" nicht möglich. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage zu präzisieren und auf bestimmte Themenbereiche einzugrenzen, auf den sich Ihr Informationsantrag beziehen solL Ich bitte um Ihre Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen. Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer !FG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 112 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich begrenze meinen…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Korrespondenz mit Mitgliedern des Bundestags [#219564]
Datum
17. Mai 2021 19:46
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 112 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich begrenze meinen Antrag auf sämtliche E-Mails. Es mag sein, dass *Akten* im Bundeskanzleramt immer noch unererklärlicherweise auf Papier geführt werden statt auf E-Mail, auch wenn im Kanzleramt sogar eine Staatssekretärin für Digitalisierung angestellt ist. Ich habe allerdings nicht nach Akten gefragt, sondern nach E-Mails. Die E-Mails liegen in den Postfächern des Kanzleramts vor und können dementsprechend herausgegeben werden. Eine Aktenförmigkeit von Informationen ist nach dem IFG nicht vorgeschrieben (vgl. auch VG Berlin 2 K 163.18). Sollten Sie meinem Antrag weiterhin nicht nachkommen wollen, lehnen Sie ihn bitte zügig ab, sodass wir die Angelegenheit vom VG Berlin klären lassen können. Ich weise darauf hin, dass die E-Mails in dieser Zeit nicht gelöscht werden dürfen - bitte weisen Sie Ihr Haus darauf hin und bestätigen Sie mir dies. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 219564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219564/
Bundeskanzleramt
Antwort Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 30. April 2021 beantragten Sie u. a. auf der Grundlage des In…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
14. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 30. April 2021 beantragten Sie u. a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Zusendung „sämtlicher E-Mai/s und Briefe, die Ihr Haus in den Jahren 2020 und 2021 von Mitgliedern des Bundestags erreicht haben, in denen diese Interessen von Unternehmen vertreten haben. Der Tagesspiegel hatte von derartigen Briefen ans BMWi berichtet (vgl. https:llwww. tagesspiegel. delp/usl/ieber-peter- bitte-eine-sondergenehmigunq-abgeordnete-schickten-60-bittbriefe-anwirtschaftsministerium/ 26694866.html)." Mit Schreiben vom 10. Mai 2021 bat ich Sie um Präzisierung und Eingrenzung Ihres Antrags auf bestimmte Themenbereiche. SEITE2VON 4 In lhrer-E-Mail vom 17. Mai 2021 teilten Sie mit, dass Sie um Zusendung sämtlicher E-Mails - ohne thematische Eingrenzung - von Mitgliedern des Bundestages an das Bundeskanzleramt für die Jahre 2020 und 2021 bitten, in denen diese Interessen von Unternehmen vertreten haben. Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe: 1. 1. Ihr Antrag nach § 7 Abs. 1 S. 1 IFG ist nicht hinreichend bestimmt. Es werden an die Bestimmtheit eines Antrags auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 7 Abs. 1 S. 1 IFG nur inhaltliche Mindestanforderungen gestellt, die den Zweck haben, dass die öffentliche Stelle, hier also das Bundeskanzleramt, den Antrag bearbeiten kann. Dies ist uns leider - auch nach Ihren Ausführungen vom 17. Mai 2021 auf unsere Konkretisierungsbitte vom 10. Mai 2021 hin - nicht möglich. a) Sie führten mit E-Mail vom 17. Mai 2021 aus, dass Sie nicht nach Akten, sondern nach E-Mails gefragt hätten, die in den Postfächern des Bundeskanzleramts vorlägen und dementsprechend herausgegeben werden könnten. Im Bundeskanzleramt werden - wie Sie aus zahlreichen Verfahren in den letzten Jahren wissen - Informationen, sofern sie für die inhaltliche Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs relevant sind, in geeigneter Form entsprechend der Registraturrichtlinie veraktet. Der Ursprung der Information SEITE 3 VON 4 (Telefonat, E-Mail, SMS, persönliches Gespräch, etc.) wird hierbei grundsätzlich nicht festgehalten. Mithilfe der Registraturmittel des Bundeskanzleramtes ist lediglich eine sachthemenbezogene Recherche möglich. b) Der in Ihrem Antrag vom 30. April 2021 benannte Themenbereich ist daher weiterhin nicht hinreichend bestimmt. Denn sowohl die Begriffe ,,Interessen[. . .] vertreten haben" als auch der Begriff des „Unternehmens" in Ihrem Antrag vom 30. April 2021 sind auslegungsbedürftig und ermöglichen es uns nicht, Ihren Antrag zu bearbeiten. Zum einen ist nicht klar, an welchem Unternehmen bzw. Unternehmenszweig genau angeknüpft wird. Da die Registrierung amtlicher Informationen im Bundeskanzleramt u.a. nicht unter dem jeweiligen Namen des Unternehmens erfolgt, ist eine Recherche nur nach dem Begriff „Unternehmen" nicht möglich. Ebenfalls sind die Begriffe ,,Interesse" und „vertreten haben" nicht eindeutig und können keinem bestimmten Sachzusammenhang zugeordnet werden. 2. Unabhängig davon würde Ihr Antrag auch abgelehnt, weil für Ihre Anfrage der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes nicht eröffnet ist (vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 IFG). Zwar ist das Bundeskanzleramt eine „Behörde des Bundes" im Sinne des IFG (§ 1 Abs. 1 S. 1 IFG). Allerdings gilt das IFG für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen nur, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen (§ 1 Abs. 1 S. 2 IFG). Sie begehren Informationen zu Tätigkeiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestages mit dem Bundeskanzleramt in den Jahren 2020 und 2021. Sowohl das Tätigwerden als auch das Nicht-Tätigwerden eines Mitglieds des Deutschen Bundestages zu einem politischen Sachthema wie dem von Ihnen unbestimmt genannten wäre die Wahrnehmung einer parlamentarischen Angelegenheit. Sie fiele unter die grundgesetzlich geschützte Mandatsausübung (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG), beträfe also keine Wahrnehmung einer öffentlich- rechtlichen Verwaltungsaufgabe, für die der Anwendungsbereich des IFG eröffnet wäre(§ 1 Abs. 1 S. 2 IFG; vgl. auch BT-Drs. 15/4493, S. 8). Bei SEITE 4 VON 4 einem identischen Antrag direkt bei den Mitgliedern des Deutschen Bundestages wäre der Anwendungsbereich des IFG zum Schutz der freien Mandatsausübung nicht eröffnet (vgl. Schoch, Kommentar zum IFG, 2. Aufl., § 1 Rn. 194). Diese gesetzgeberische Grundentscheidung hat das Bundeskanzleramt zu beachten, auch wenn der Antrag - wie hier - direkt bei der „Verwaltungsbehörde Bundeskanzleramt" gestellt wird. 3. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass es sich nicht bei jeder der von Ihnen erfragten Informationen um eine amtliche Information im Sinne des § 1 S. 1 I_FG handeln dürfte. Für die Frage, ob es sich um eine amtliche Information im Sinne des IFG handelt, ist entscheidend, ob diese Information im Rahmen der staatlichen Aufgabenwahrnehmung relevant ist bzw. relevant wird. Allein die Tatsache, dass bzw. welche Informationen in Akten, auf Mobiltelefonen (SMS) oder E-Mail-Accounts vorhanden sind, ist für ihre Einordnung als amtliche Information nicht ausschlaggebend. Ihr Antrag wird daher abgelehnt. Ergänzend weise ich darauf hin, dass die von Ihnen gewünschte Speicherung sämtlicher E-Mails für die Jahre 2020 und 2021 nicht erfolgt. II. Die Kostenentscheidung folgt aus§ 10 Abs. 1 und 3 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 112 [#219564] -- per Fax und E-Mail -- Sehr << Anrede >> in…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Widerspruch 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 112 [#219564]
Datum
14. Juni 2021 15:23
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- per Fax und E-Mail -- Sehr << Anrede >> in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz mit Mitgliedern des Bundestags“ vom 30.04.2021 (#219564, Ihr Zeichen: 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 112) lege ich Widerspruch ein. Sie beziehen sich lediglich auf veraktete Informationen. Ich habe jedoch nach E-Mails gefragt, die auf anderen Wegen, etwa durch eine Suche in Outlook, gefunden werden können. Es kann nicht dem Antragsteller angelastet werden, wenn die Behörde ihre eigenen Suchmöglichkeiten künstlich begrenzt. Das IFG eröffnet den Zugang zu amtlichen Zwecken dienenden Informationen, nicht alleine den Zugang zu Informationen, die das Kanzleramt ausgedruckt und in seine Registratur eingespeist hat. Die begehrten Informationen sind zweifellos vorhanden und amtlich. Etwas anderes wurde auch nicht vorgetragen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 219564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219564/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 112 [#219564]
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
Widerspruch 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 112 [#219564]
Datum
14. Juni 2021 15:25
An
Bundeskanzleramt
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
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Bundeskanzleramt
Zurückweisung Widerspruch Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Schreiben vom 14. Juni 2021, im Bundeskanzleramt eing…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Zurückweisung Widerspruch
Datum
7. September 2021
Status
Warte auf Antwort
156,9 KB
geschwärzt
301,7 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Schreiben vom 14. Juni 2021, im Bundeskanzleramt eingegangen am 14. Juni 2021, legten Sie Widerspruch gegen den Bescheid des Bundeskanzleramtes vom 10. Juni 2021 ein. Auf Ihren Widerspruch ergehen folgende Entscheidungen: Der Widerspruch wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Widerspruchsführer. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden auf 30,00 EUR festgesetzt.

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