Ostturkestan

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wieso dürfen deutsche Firmen sich in Ostturkestan niederlassen, obwohl dieses Land seit über 70 Jahren von China völkerrechtswidrig besetzt ist und China dort ein Genozid begeht. Hat Deutschland nicht wegen seiner braunen Vergangenheit eine besondere Verantwortung?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso dürfen deutsche Firm…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ostturkestan [#219591]
Datum
1. Mai 2021 13:25
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso dürfen deutsche Firmen sich in Ostturkestan niederlassen, obwohl dieses Land seit über 70 Jahren von China völkerrechtswidrig besetzt ist und China dort ein Genozid begeht. Hat Deutschland nicht wegen seiner braunen Vergangenheit eine besondere Verantwortung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219591/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ostturkestan“ vom 01.05.2021 (#219591) wurde vo…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ostturkestan [#219591]
Datum
5. Juni 2021 12:02
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ostturkestan“ vom 01.05.2021 (#219591) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219591/
Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email an das Auswärtige Amt. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten. D…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
WG: [Ticket#: 10564153] Ostturkestan [#219591]
Datum
5. Juni 2021 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email an das Auswärtige Amt. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten. Die Bundesregierung beobachtetet die Entwicklung der Menschenrechtslage in Xinjiang mit großer Sorge. Deutschland und die Europäische Union (EU) fordern die Volksrepublik China nachdrücklich und regelmäßig auf, die willkürliche Inhaftierung hunderttausender Angehöriger der uigurischen und anderer Bevölkerungsgruppen zu beenden und deren Menschenrechte zu schützen. Die Repressionen gegen Uigurinnen und Uiguren und andere muslimische Minderheiten nimmt daher in unseren Gesprächen mit der chinesischen Regierung eine wichtige Rolle ein, zuletzt z.B. im Rahmen der Deutsch-Chinesischen Regierungskonsultationen Ende April 2021. Während des 16. Deutsch-Chinesischen Menschenrechtsdialoges am 8. September 2020 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, MdB, die Lage in Xinjiang in aller Deutlichkeit angesprochen und substantielle Verbesserungen eingefordert. Darüber hinaus hat Deutschland am 6. Oktober 2020 im Namen von 39 Staaten im 3. Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Erklärung verlesen, in der China aufgefordert wird, Menschenrechte insbesondere in Xinjiang und Tibet zu achten und unabhängigen Beobachtern Zugang zu gewähren. Die Bundesregierung erwartet von allen Unternehmen, dass sie in ihren geschäftlichen Aktivitäten und entlang der Lieferketten im In- und Ausland ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht angemessen nachkommen. So formuliert es auch der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Ich versichere Ihnen, dass der Schutz der Menschenrechte ein Kernelement der europäischen und deutschen Außenpolitik ist und bleibt. Wir werden die Entwicklungen in der Volksrepublik China auch auf diesem Gebiet weiterhin genau verfolgen und uns gegenüber der chinesischen Seite, aber auch multilateral zusammen mit Partnern, für eine Verbesserung der Menschenrechtslage einsetzen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice     Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage beim Au…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
RE: WG: Ostturkestan [#219591] [f7b97de7-663c-4d20-9883-5a7a9a9ca44f]
Datum
16. Juni 2021 11:28
Status
Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice     Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage beim Auswärtigen Amt, die uns über das IFG-Referat weitergeleitet wurde. Ihre ursprüngliche Nachricht vom 01.05.2021 (Ticketnummer 10564153) wurde am 05.06.2021 durch Herrn Jahnz aus dem Referat AP01 beantwortet. Bitte prüfen Sie Ihren Spam-Filter.   Mit freundlichen Grüßen