Aufstellung von Altkleider-Sammelcontainern

1. Wer entscheidet in der Stadtverwaltung Bonn über die Aufstellung eines Altkleider-Sammelcontainers?
2. Gibt es eine Übersicht an welchen Stellen in Bonn ein Altkleider-Sammelcontainer steht?
3. Welcher Institution/Firma gehört der Altkleider-Sammelcontainer in der Waldstraße an der Endhaltestelle (Evang. Krankenhaus) der Buslinien 638/639

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
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Gerhard Wolf
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
Gerhard Wolf
Betreff
Aufstellung von Altkleider-Sammelcontainern [#219652]
Datum
2. Mai 2021 18:45
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wer entscheidet in der Stadtverwaltung Bonn über die Aufstellung eines Altkleider-Sammelcontainers? 2. Gibt es eine Übersicht an welchen Stellen in Bonn ein Altkleider-Sammelcontainer steht? 3. Welcher Institution/Firma gehört der Altkleider-Sammelcontainer in der Waldstraße an der Endhaltestelle (Evang. Krankenhaus) der Buslinien 638/639
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerhard Wolf Anfragenr: 219652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219652/ Postanschrift Gerhard Wolf << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerhard Wolf
Kommunalverwaltung Bonn
Ihr IFG-Antrag vom 02.05.2021 Sehr geehrter Herr Wolf, Ihre Anfrage vom 02.05.2021 wurde mir zuständigkeitshalber…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 02.05.2021
Datum
3. Mai 2021 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,7 KB
image002.png
7,1 KB


Sehr geehrter Herr Wolf, Ihre Anfrage vom 02.05.2021 wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, deren Eingang ich Ihnen hiermit gerne bestätige. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass im Fall einer positiven Bescheidung je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden. Dies ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW i.V. mit § 1 Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW i.V. mit der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Ablehnung eines Antrags auf Informationszugang ist demgegenüber gebührenfrei (§ 11 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW). Über die Höhe des voraussichtlichen Verwaltungsaufwands und den damit verbundenen Kosten kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Auskunft gegeben werden. Nachdem ich Rückmeldung von den einzubeziehenden Fachämtern erhalten habe, erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherung weiteren Bescheid. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bonn
605/21 Ihr IFG-Antrag vom 02.05.2021 Sehr geehrter Herr Wolf, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informati…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
605/21 Ihr IFG-Antrag vom 02.05.2021
Datum
5. Mai 2021 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 02.05.2021, mit dem Sie um Auskunft im Zusammenhang mit der Aufstellung von Altkleider-Sammelcontainern baten. Nach Rückmeldung des zuständigen Fachamtes kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen (Ihre Fragen in kursiv vorangestellt): 1. Wer entscheidet in der Stadtverwaltung Bonn über die Aufstellung eines Altkleider-Sammelcontainers? Sofern die Container auf öffentlichen Verkehrsflächen oder dergestalt auf Privatflächen aufgestellt sind, dass Personen sie von öffentlichen Verkehrsflächen aus bedienen müssen (Einwurf und Entleerung), handelt es sich um erlaubnispflichtige Sondernutzungen. Diese Erlaubnisse werden von den städtischen Bürgerdiensten erteilt. 2. Gibt es eine Übersicht an welchen Stellen in Bonn ein Altkleider-Sammelcontainer steht? Derzeit gibt es vier Aufsteller, die von der Stadt Sondernutzungserlaubnisse erhalten haben (3 karitative Organisation (s. o.), die bonnorange AöR sowie die Grotex Recycling GmbH). Die erlaubten Standorte sind den Anlagen zu entnehmen. (Auf das zusätzliche Internetangebot der bonnorange AöR unter https://www.bonnorange.de/service/privatpersonen/was-kann-ich-wo-entsorgen/stadtplan weise ich lediglich informatisch hin) 3. Welcher Institution/Firma gehört der Altkleider-Sammelcontainer in der Waldstraße an der Endhaltestelle (Evang. Krankenhaus) der Buslinien 638/639 Der Stadt ist der Container an der Endhaltestelle vor dem "Waldkrankenhaus" bekannt, nicht jedoch dessen Aufsteller. Der Container steht dort unerlaubt. Über die darauf befindliche Mobilfunknummer konnte bei mehreren Versuchen der zuständigen Sachbearbeiterin niemand erreicht werden, so dass kein gestrecktes Verwaltungsverfahren zur Untersagung der Aufstellung eingeleitet werden konnte. Der Container wird aus diesem Grund bei nächster Gelegenheit wie alle übrigen Container im Bonner Stadtgebiet, deren unerlaubte Aufstellung der Stadt Bonn bekannt wird und deren Aufsteller die Stadt Bonn nicht ermitteln kann, in nächster Zeit im Weg des unmittelbaren Zwangs von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt werden. Für eventuelle Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich würde Sie bitten, mir den Empfang dieses Schreibens kurz zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Wolf
AW: 605/21 Ihr IFG-Antrag vom 02.05.2021 [#219652] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre ausführ…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
Gerhard Wolf
Betreff
AW: 605/21 Ihr IFG-Antrag vom 02.05.2021 [#219652]
Datum
5. Mai 2021 15:16
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme. Hiermit bestätige ich deren Erhalt. Ich hatte schon lange den Verdacht, dass der Container an der Haltestelle illegal aufgestellt wurde. Vielleicht kann ja BonnOrange etc. einen Container platzieren. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Wolf Anfragenr: 219652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219652/ Postanschrift Gerhard Wolf << Adresse entfernt >>
Gerhard Wolf
AW: 605/21 Ihr IFG-Antrag vom 02.05.2021 [#219652] Sehr << Anrede >> wieso steht der illegale Kleiderc…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
Gerhard Wolf
Betreff
AW: 605/21 Ihr IFG-Antrag vom 02.05.2021 [#219652]
Datum
3. Juni 2021 12:04
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wieso steht der illegale Kleidercontainer immer noch an der gleichen Stelle (Endhaltestelle: Waldkrankenhaus)? ... Mit freundlichen Grüßen Gerhard Wolf Anfragenr: 219652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219652/ Postanschrift Gerhard Wolf << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Bonn
WG: 605/21 Ihr IFG-Antrag vom 02.05.2021 [#219652] Sehr geehrter Herr Wolf, die zuständigen Mitarbeiter*innen sin…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
WG: 605/21 Ihr IFG-Antrag vom 02.05.2021 [#219652]
Datum
7. Juni 2021 10:29
Status
Sehr geehrter Herr Wolf, die zuständigen Mitarbeiter*innen sind mit der Entfernung des Containers beauftragt, so dass ich davon ausgehe, dass dieser in nächster Zeit sichergestellt werden wird. Mit freundlichem Gruß

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Gerhard Wolf
AW: WG: 605/21 Ihr IFG-Antrag vom 02.05.2021 [#219652] Sehr << Anrede >> danke für die schnelle Rückm…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
Gerhard Wolf
Betreff
AW: WG: 605/21 Ihr IFG-Antrag vom 02.05.2021 [#219652]
Datum
7. Juni 2021 12:38
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die schnelle Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Wolf Anfragenr: 219652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219652/

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