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Genehmigungsunterlagen zum Kraftwerksblock Boxberg R (BNetzA-ID: BNA1404)

sämtliche in Ihrem Hause vorhandenen Genehmigungsunterlagen zum Kraftwerksblock R des Kraftwerk Boxberg; diese umfassen normalerweise:
- eine FFH-Verträglichkeitsprüfung
- eine Umweltverträglichkeitsprüfung
- Genehmigungsunterlagen bezüglich der BImSchV
- wasserrechtliche Genehmigungsbescheide, insofern Kühlwasser genutzt wird

bevorzugt digital als PDF.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    2. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche in Ihrem Hause …
An Landratsamt Görlitz Immissionsschutzbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigungsunterlagen zum Kraftwerksblock Boxberg R (BNetzA-ID: BNA1404) [#219669]
Datum
2. Mai 2021 22:54
An
Landratsamt Görlitz Immissionsschutzbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche in Ihrem Hause vorhandenen Genehmigungsunterlagen zum Kraftwerksblock R des Kraftwerk Boxberg; diese umfassen normalerweise: - eine FFH-Verträglichkeitsprüfung - eine Umweltverträglichkeitsprüfung - Genehmigungsunterlagen bezüglich der BImSchV - wasserrechtliche Genehmigungsbescheide, insofern Kühlwasser genutzt wird bevorzugt digital als PDF.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219669/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Görlitz Immissionsschutzbehörde
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die zuständige Genehmigungsbehörde , Landesdirektion Sachsen Referat 4…
Von
Landratsamt Görlitz Immissionsschutzbehörde
Betreff
AW: Genehmigungsunterlagen zum Kraftwerksblock Boxberg R (BNetzA-ID: BNA1404) [#219669]
Datum
4. Mai 2021 12:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die zuständige Genehmigungsbehörde , Landesdirektion Sachsen Referat 44 weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Vermittlung an die zuständige Stelle. Mit freundlichen Grüßen …
An Landratsamt Görlitz Immissionsschutzbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Danke für Weiterleitung: Genehmigungsunterlagen zum Kraftwerksblock Boxberg R (BNetzA-ID: BNA1404) [#219669]
Datum
4. Mai 2021 16:57
An
Landratsamt Görlitz Immissionsschutzbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Vermittlung an die zuständige Stelle. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219669/
<< Anfragesteller:in >>
Guten morgen Frau [geschwärzt], wären Sie so nett Ihrem Kollegen meine Studienadresse und meine Immatrikulationsb…
An Landratsamt Görlitz Immissionsschutzbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Adresskorrektur: Genehmigungsunterlagen zum Kraftwerksblock Boxberg R (BNetzA-ID: BNA1404) [#219669]
Datum
5. Mai 2021 05:35
An
Landratsamt Görlitz Immissionsschutzbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
studienbescheinigung_geschwaerzt.pdf
593,2 KB
Guten morgen Frau [geschwärzt], wären Sie so nett Ihrem Kollegen meine Studienadresse und meine Immatrikulationsbescheinigung zukommen zu lassen? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - [geschwärzt] Anfragenr: 219669 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landratsamt Görlitz Immissionsschutzbehörde
Sehr Antragsteller/in anbei die ergänzende E-Mail z.K. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landratsamt Görlitz Immissionsschutzbehörde
Betreff
WG: Adresskorrektur: Genehmigungsunterlagen zum Kraftwerksblock Boxberg R (BNetzA-ID: BNA1404) [#219669]
Datum
5. Mai 2021 07:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei die ergänzende E-Mail z.K. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Görlitz Immissionsschutzbehörde
Auskunft nach SächsUIG - Genehmigungsunterlagen zum KraftwerkBoxberg, Block R GZ: 44-8315/28/12 Sehr Antragstell…
Von
Landratsamt Görlitz Immissionsschutzbehörde
Betreff
Auskunft nach SächsUIG - Genehmigungsunterlagen zum KraftwerkBoxberg, Block R
Datum
1. Juni 2021 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
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smime.p7s
2,3 KB


GZ: 44-8315/28/12 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 2. Mai 2021 für den Block R des Kraftwerkes Boxberg an den Landkreis Görlitz, ist am 4. Mai 2021 in der Landesdirektion Sachsen als der für das Kraftwerk Boxberg zuständigen Genehmigungsbehörde eingegangen. Hierzu möchten wir Ihnen folgendes mitteilen: Die UIG-Anfrage umfasst die Bereitstellung sämtlicher in unserem Hause vorhandenen Genehmigungsunterlagen zum Kraftwerksblock R des Kraftwerk Boxberg, darunter eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung, Genehmigungsunterlagen bezüglich der BImSchV (gemeint ist sicherlich BImSchG) und wasserrechtliche Genehmigungsbescheide, insofern Kühlwasser genutzt wird. Der Block R ist ein Teil der immissionsschutzrechtlichen Anlage „Kraftwerk Boxberg Werk IV“. Die Anlage „Kraftwerk Boxberg Werk IV“ besteht aus den Kraftwerksblöcken Q und R. Der Block R besitzt demnach keine eigenständige immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Alle für Block R geltenden Genehmigungen sind Änderungsgenehmigungen nach § 16 BImSchG zur Anlage „Kraftwerk Boxberg Werk IV“. Wird die Bekanntgabe von Umweltinformationen beantragt, muss die informationspflichtige Stelle nach § 6 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG prüfen, ob die Betroffenen (hier: Lausitz Energie Kraftwerke AG, kurz LEAG) in die Bekanntgabe der Umweltinformationen einwilligt oder ob - bei Nichteinwilligung - durch die Bekanntgabe von Umweltinformationen personenbezogene Daten im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679, offenbart und dadurch schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, ob Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, verletzt würden oder ob Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder Informationen zugänglich gemacht würden, die dem Steuer- oder Statistikgeheimnis unterliegen, es sei denn, es liegt ein überwiegendes Interesse an der an der Bekanntgabe vor. Da ich Ihrem Vorbringen kein überwiegendes Interesse an der Bekanntgabe von Umweltinformationen entnehmen kann, ist die LEAG zur Frage der Einwilligung in die Bekanntgabe bzw. vor Entscheidung über etwaige Ablehnungsgründe nach § 6 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG anzuhören, § 6 Abs. 1 Satz 2 SächsUIG. Die von Ihnen angefragten Unterlagen umfassen mehrere Ordner und liegen nicht digital vor. Allein die Genehmigungsunterlagen zur Ausgangsgenehmigung aus dem Jahr 2006 umfassen 15 Aktenordner. Seither ergingen verschiedene Änderungsgenehmigungen zur Anlage „Kraftwerk Boxberg Werk IV“. Hinzukommt, dass sich die jeweiligen angeforderten Unterlagen und Gutachten nicht immer allein auf den von Ihnen angefragten Block R beziehen. Die Unterlagen müssten somit nicht nur händisch digitalisiert, sondern müssten zudem in Bezug auf nicht relevante Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschwärzt werden. Dies ist einer einfachen Auskunft nicht gleich zu setzen und es ist absehbar, dass aufgrund der umfänglichen Anfrage es eines erheblichen Verwaltungsaufwands bedarf. Wir weisen darauf hin, dass für die Bearbeitung Gebühren entstehen werden. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG werden für die Übermittlung von Informationen aufgrund des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes Kosten (Verwaltungsgebühren und Auslagen) erhoben. Dies gilt nicht für die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen nach § 11 Abs. 2, die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 12 sowie die Ablehnung, Zurücknahme oder Erledigung eines Antrags. Gemäß 13 Abs. 1 Satz 3 SächsUIG ist das Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) anzuwenden. Gemäß § 4 Abs. 1 richtet sich die Höhe der Verwaltungsgebühr nach lfd. Nr. 94, Tarifstelle 1 des geltenden Kostenverzeichnisses. Beispielsweise kann für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft eine Gebühr von 10 bis zu 2.000 EUR erhoben werden. Die tatsächliche Höhe ist u.a. abhängig von dem entstandenen Verwaltungsaufwand. Zum jetzigen Zeitpunkt können aber die möglicherweise anfallenden Gebühren nicht abschließend eingeschätzt werden. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir daher eine Kostenübernahmeerklärung. Eine Präzisierung ihrer Anfrage, welche konkreten umweltbezogenen Informationen in Bezug auf die betreffende Anlage gemeint sind, könnte den Verwaltungsaufwand damit die entstehenden Gebühren entsprechend reduzieren. Zur Vermeidung möglicher Kostenfolgen erscheint es auch überlegenswert, ob hier die Umweltinformation durch Einsichtnahme vor Ort erlangen werden können. Im Übrigen möchten wir auf unsere Webseite hinweisen. Da es sich bei der angefragten Anlage um eine sog. IED-Anlage handelt, sind aktuelle Genehmigungen online unter dem nachstehenden Link einsehbar: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmac... Wir geben Ihnen Sie haben Gelegenheit sich binnen einer Frist von 2 Wochen zu äußern und die Kostenübernahmeerklärung zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.