luca App

Den Vertrag über die Nutzung der luca App, die vereinbarten Lizenzkosten so wie falls vorhanden eine Kostenaufstellung bezüglich der Integration der luca App in die bestehende IT.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
  • Kosten dieser Information:
    600,00 Euro
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Vertrag über die Nu…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
luca App [#219710]
Datum
3. Mai 2021 13:33
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag über die Nutzung der luca App, die vereinbarten Lizenzkosten so wie falls vorhanden eine Kostenaufstellung bezüglich der Integration der luca App in die bestehende IT.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219710/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
R2-RUV12/0647/0042 Ihr Antrag vom 3. Mai 2021 nach HDSIG/HUIG/VIG an das Hessische Ministerium für Soziales und In…
Von
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Betreff
luca App [#219710]
Datum
4. Mai 2021 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
9,3 KB


R2-RUV12/0647/0042 Ihr Antrag vom 3. Mai 2021 nach HDSIG/HUIG/VIG an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration Sehr Antragsteller/in das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat Ihren Antrag vom 3. Mai 2021 zuständigkeitshalber an die Hessische Staatskanzlei weitergeleitet. Folgendes kann ich Ihnen mitteilen: Für die Nutzung der Luca-App stellt die Hessische Landesregierung mehr als 2 Millionen Euro für zunächst ein Jahr bereit. Weitere Informationen zum Einsatz der App finden sie unter dem nachstehenden Link https://digitales.hessen.de/pressemitteilungen/hessische-landesregierung-f%C3%BChrt-mit-luca-app-zentrale-l%C3%B6sung-zur-digitalen Das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) erlaubt es nicht, Ihnen den zugrundeliegenden Vertrag ohne weiteres zu überlassen, da dadurch Belange des Vertragspartners berührt würden. Vor einer etwaigen Herausgabe des Dokuments müsste daher ein "Verfahren bei Beteiligung Dritter" durchgeführt werden, das je nach Verlauf beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen kann. Zudem wäre die Gewährung des begehrten Informationszugangs für Sie mit Kosten verbunden. Der entsprechende Gebührenrahmen reicht bis 600 Euro und würde angesichts des zu erwartenden Verwaltungsaufwands voraussichtlich ausgeschöpft werden. Wenn Sie unter diesen Umständen Ihren Antrag aufrechterhalten wollen, so lassen Sie mich dies bitte wissen. Für diesen Fall weise ich vorsorglich darauf hin, dass Ihr Antrag nach § 85 Abs. 3 HDSIG der Begründung bedarf, da er "Daten Dritter im Sinne der §§ 82 und 83" betrifft. Eine solche Begründung fehlt bislang. Mit freundlichen Grüßen