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Hausordnung des Rathauses am Marktplatz (Karlsruhe)

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Die Hausordnung des Rathauses am Marktplatz sowie alle weiteren für Besucher*innen von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen geltende Vorschriften.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde abgelehnt, allerdings wurden zumindest die vor dem Bürgersaal aushängenden Regeln für Zuschauer*innen als Teil des Ablehnungsbescheid zugesandt:
"Sehr geehrte, liebe Besucher der Gemeinderatssitzung, wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen Ihnen eine interessante Gemeinderatssitzung. Bitte beachten Sie, dass Beifalls- und Missfallsbekundungen nicht zulässig sind. Das Fotografieren ist nur mit Genehmigung des Presse- und Informationsamtes der Stadt Karlsruhe erlaubt. Wir danken für Ihr Verständnis. Hauptamt"

Darüber hinaus existiert laut Ablehnungsbescheid keine Hausordnung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Hausordnung des Rath…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausordnung des Rathauses am Marktplatz (Karlsruhe) [#219734]
Datum
3. Mai 2021 16:39
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Hausordnung des Rathauses am Marktplatz sowie alle weiteren für Besucher*innen von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen geltende Vorschriften.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219734/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG …
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
WG: Hausordnung des Rathauses am Marktplatz (Karlsruhe) [#219734]
Datum
21. Mai 2021 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG ) vom 3. Mai 2021. Sie bitten um Zusendung der Hausordnung des Rathauses am Marktplatz sowie aller weiteren für Besucher*innen von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen geltender Vorschriften. Wir können Ihrem Informationsanspruch nicht entsprechen, da die Informationen, die Sie begehren, nicht vorliegen. Weder gibt es eine gültige Hausordnung für das Rathaus am Marktplatz noch gibt es in irgendeiner Form durch die Stadt festgelegte Vorschriften für Besucher*innen von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen. Selbstverständlich hat die Stadt Karlsruhe in Zeiten der Corona- Pandemie die entsprechenden Regelungen der jeweils gültigen Corona- Verordnung der Landesregierung Baden- Württemberg sowohl in ihren Gebäuden als auch im Rahmen von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen einzuhalten. Für Stadträtinnen und Stadträte sowie sonstige Mitglieder von Ausschüssen gelten insbesondere die Gemeindeordnung Baden- Württemberg, die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung der Stadt Karlsruhe. Sämtliche dieser Regelungen beziehen sich jedoch nicht auf Besucher*innen und sind jederzeit öffentlich einsehbar. Wir beabsichtigen daher, Ihren Antrag abzulehnen und teilen Ihnen gleichzeitig gemäß § 9 Abs. 2 LIFG mit, dass der Informationszugang auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht gewährt werden kann, da - wie dargelegt - die begehrten Informationen nicht existieren. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie unter diesen Umständen auf eine förmliche negative Bescheidung Ihres Antrags bestehen oder diesen zurücknehmen. Sollten wir innerhalb eines Monats nichts mehr von Ihnen hören, gilt Ihr Antrag als zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Entgegen Ihrer Feststellungen bin ich jedoch der Ansicht, dass …
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Hausordnung des Rathauses am Marktplatz (Karlsruhe) [#219734]
Datum
21. Mai 2021 17:45
An
Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
235,8 KB
322,0 KB
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Entgegen Ihrer Feststellungen bin ich jedoch der Ansicht, dass a) zumindest ein als "Hausordnung" bezeichnetes Dokument existieren muss und b) ein entsprechendes oder ähnliches Dokument, welches die Verhaltensweise von Besucher*innen regelt, zumindest noch bis vor Kurzem vor dem Bürgersaal aushing oder noch immer dort aushängt. Zu Punkt a): In verschiedenen Sitzungen des Gemeinderats bezieht sich der Vorsitzende - Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup - auf eine "Hausordnung", zu deren Einhaltung er Zuschauer*innen (= Besucher*innen der Gemeinderatsitzung) auffordert. Hierzu verweise ich auf das Protokoll zur 64. Plenarsitzung des Gemeinderats vom 14. Mai 2019, Punkt 49 der Tagesordnung, welches ich als "Anlage_A.pdf" angehängt habe und online auf Ihrer Webseite unter https://web3.karlsruhe.de/Gemeinderat/ris/bi/vo0050.php?__kvonr=37284 einsehbar ist. Zitat des Vorsitzenden (Seite 2, Absatz 2): "Ich möchte gerne die Menschen auf der Tribüne daran erinnern, dass wir eine Hausordnung haben, die entsprechendes Anbringen von Transparenten und Beifallsbekundungen oben auf dem Balkon nicht vorsieht. Das hat jetzt nichts mit Ihnen und Ihrem Anliegen zu tun, sondern das ist unsere Hausordnung. Zum einen vielen Dank, dass Sie was das Transparent betraf, sich jetzt ein Stück weit der Hausordnung angepasst haben. Ich darf Sie aber auch auffordern, sich jetzt im Weiteren an die Hausordnung zu halten. Ein Kollege von Ihnen hat schon vor einiger Zeit Fotos von oben gemacht, jetzt tut er es nicht mehr, deswegen habe ich nicht vorher interveniert. Das Aufnehmen von Fotos und Tonaufnahmen ist mit uns vorher abzustimmen, das ist nicht gegen Sie gerichtet, sondern es ist einfach so. Der Gemeinderat hat sich mit übergroßer Mehrheit einer Resolution angeschlossen, an einer Abstimmungsrunde, ohne dass es einen Beschluss dafür gibt, die das Engagement der Schüler am Freitag überaus positiv findet und insofern sind wir in der Sache aus meiner Sicht gar nicht so weit auseinander, nur die Hausordnung ist eben die Hausordnung." Desweiteren wird die Hausordnung auch im Protokoll zur 66. Plenarsitzung des Gemeinderats vom 16. Juli 2019, Punkt 8 der Tagesordnung, als "Anlage_B.pdf" angehangen und unter https://web3.karlsruhe.de/Gemeinderat/ris/bi/vo0050.php?__kvonr=37585&voselect=5370 einsehbar, erwähnt. Seite 2, eingerückter Absatz ganz oben: "(Einige Bürger entrollen ein Transparent auf der Zuschauertribüne; der Vorsitzende: Wenn Sie bitte das Transparent entfernen, das ist von der Hausordnung nicht abgedeckt. – Das Transparent wird von der Hausverwaltung entfernt.)" Dem Protokoll ist zu entnehmen, dass die Hausverwaltung - also Sie - auf Anweisung des Vorsitzenden und unter Berufung auf eine "Hausordnung" ein Transparent von der Zuschauertribüne entfernt hat. Im selben Protokoll, auf Seite 2, vorletzter Absatz - Zitat des Vorsitzenden: "Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass Beifallsbekundungen von der Hausordnung her nicht abgedeckt sind. [...]" Und im selben Dokument auf Seite 11, vorletzter Absatz, droht der Vorsitzende an die Zuschauer*innen räumen zu lassen insofern diese sich nicht an die Hausordnung halten: "Ich würde Sie noch einmal gerne darauf aufmerksam machen, dass aus Gründen der ungestörten Beratung hier unten und der klaren Ansage, dass es keine Beeinflussung der Beratung geben darf, Lautäußerungen dort oben nicht möglich sind. Ich würde Sie eindringlich bitten, sich daran zu halten, sonst muss ich da oben räumen lassen. Es soll hier um eine sachliche Debatte gehen.Alle Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen ansonsten zur Verfügung zur Diskussion. Aber jetzt ist die Stunde des Parlaments. Das haben Sie bitte zu beachten. Deswegen bitte ich Sie eindrücklich, diese Hausordnung einzuhalten" Es scheint, als ob zumindest der Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup sehr fest von der Existenz einer entsprechenden Hausordnung überzeugt ist. Seinen Aussagen nach scheint aus dieser hervorzugehen, dass 1) das Anbringen von Transparenten auf der Besuchertribüne nicht erlaubt ist und 2) eine Beeinflussung der Beratung durch Lautäußerungen oder Beifall nicht gestattet ist. Zu Punkt b): Vor der Eingangstür zur Zuschauertribüne, von welcher aus Besucher*innen den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats beiwohnen können, hing zuallermindest in der Vergangenheit ein Dokument, welches regelte, was Besucher*innen während den Gemeinderatssitzungen nicht dürfen (u.a. die Aufnahme von Fotos). Insofern Sie dieses Dokument nicht abgehangen haben gehe ich davon aus, dass es noch immer dort hängt. Falls Sie bisher auf der Suche nach den angefragten Informationen nicht fündig wurden empfehle ich Ihnen dort nachzusehen. Da Sie als Hausverwaltung mit der Durchsetzung der Hausordnung vertraut zu sein scheinen (siehe Entfernung des Transparents oben) gehe ich davon aus, dass Ihnen besagte Hausordnung auch vorliegen muss. Die Durchsetzung einer Vorschrift, welche Ihnen nicht bekannt ist, dürfte sich ansonsten schwierig gestalten. Aufgrund der Tatsache, dass Ihnen die Information - basierend auf den oben aufgeführten Verweisen - vorliegen müsste, halte ich weiterhin an meinem Antrag fest und bestehe auf einen Bescheid. Bitte senden Sie diesen entweder per E-Mail (an die Absenderadresse) oder per Post an: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - anlage_b.pdf - anlage_a.pdf Anfragenr: 219734 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Stadt Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in mit beigefügtem Schreiben erhalten Sie eine Antwort auf Ihre E-Mail vom 21.05.2021. Mit …
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
WG: AW: WG: Hausordnung des Rathauses am Marktplatz (Karlsruhe) [#219734]
Datum
2. Juni 2021 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit beigefügtem Schreiben erhalten Sie eine Antwort auf Ihre E-Mail vom 21.05.2021. Mit freundlichen Grüßen
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