Sehr
[geschwärzt],
vielen Dank für Ihre Antwort.
Entgegen Ihrer Feststellungen bin ich jedoch der Ansicht, dass a) zumindest ein als "Hausordnung" bezeichnetes Dokument existieren muss und b) ein entsprechendes oder ähnliches Dokument, welches die Verhaltensweise von Besucher*innen regelt, zumindest noch bis vor Kurzem vor dem Bürgersaal aushing oder noch immer dort aushängt.
Zu Punkt a): In verschiedenen Sitzungen des Gemeinderats bezieht sich der Vorsitzende - Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup - auf eine "Hausordnung", zu deren Einhaltung er Zuschauer*innen (= Besucher*innen der Gemeinderatsitzung) auffordert.
Hierzu verweise ich auf das Protokoll zur 64. Plenarsitzung des Gemeinderats vom 14. Mai 2019, Punkt 49 der Tagesordnung, welches ich als "Anlage_A.pdf" angehängt habe und online auf Ihrer Webseite unter
https://web3.karlsruhe.de/Gemeinderat/ris/bi/vo0050.php?__kvonr=37284 einsehbar ist. Zitat des Vorsitzenden (Seite 2, Absatz 2):
"Ich möchte gerne die Menschen auf der Tribüne daran erinnern, dass
wir eine Hausordnung haben, die entsprechendes Anbringen von Transparenten und Beifallsbekundungen oben auf dem Balkon nicht vorsieht. Das hat jetzt nichts mit Ihnen und
Ihrem Anliegen zu tun, sondern das ist unsere Hausordnung. Zum einen vielen Dank, dass
Sie was das Transparent betraf, sich jetzt ein Stück weit der Hausordnung angepasst haben. Ich darf Sie aber auch auffordern, sich jetzt im Weiteren an die Hausordnung zu halten. Ein Kollege von Ihnen hat schon vor einiger Zeit Fotos von oben gemacht, jetzt tut er
es nicht mehr, deswegen habe ich nicht vorher interveniert. Das Aufnehmen von Fotos und
Tonaufnahmen ist mit uns vorher abzustimmen, das ist nicht gegen Sie gerichtet, sondern
es ist einfach so. Der Gemeinderat hat sich mit übergroßer Mehrheit einer Resolution angeschlossen, an einer Abstimmungsrunde, ohne dass es einen Beschluss dafür gibt, die das Engagement der Schüler am Freitag überaus positiv findet und insofern sind wir in der Sache aus meiner Sicht gar nicht so weit auseinander, nur die Hausordnung ist eben die
Hausordnung."
Desweiteren wird die Hausordnung auch im Protokoll zur 66. Plenarsitzung des Gemeinderats vom 16. Juli 2019, Punkt 8 der Tagesordnung, als "Anlage_B.pdf" angehangen und unter
https://web3.karlsruhe.de/Gemeinderat/ris/bi/vo0050.php?__kvonr=37585&voselect=5370 einsehbar, erwähnt. Seite 2, eingerückter Absatz ganz oben:
"(Einige Bürger entrollen ein Transparent auf der Zuschauertribüne; der Vorsitzende: Wenn Sie bitte das Transparent entfernen, das ist von der Hausordnung nicht abgedeckt. – Das Transparent wird von der Hausverwaltung entfernt.)"
Dem Protokoll ist zu entnehmen, dass die Hausverwaltung - also Sie - auf Anweisung des Vorsitzenden und unter Berufung auf eine "Hausordnung" ein Transparent von der Zuschauertribüne entfernt hat.
Im selben Protokoll, auf Seite 2, vorletzter Absatz - Zitat des Vorsitzenden:
"Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass Beifallsbekundungen von der Hausordnung her nicht abgedeckt sind. [...]"
Und im selben Dokument auf Seite 11, vorletzter Absatz, droht der Vorsitzende an die Zuschauer*innen räumen zu lassen insofern diese sich nicht an die Hausordnung halten:
"Ich würde Sie noch einmal gerne darauf aufmerksam machen, dass aus Gründen der ungestörten Beratung hier unten und der klaren Ansage, dass es keine Beeinflussung der Beratung geben darf, Lautäußerungen dort oben nicht möglich sind. Ich würde Sie eindringlich bitten, sich daran zu halten, sonst muss ich da oben räumen lassen. Es soll hier um eine sachliche Debatte gehen.Alle Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen ansonsten zur Verfügung zur Diskussion. Aber jetzt ist die Stunde des Parlaments. Das haben Sie bitte zu beachten. Deswegen bitte ich Sie eindrücklich, diese Hausordnung einzuhalten"
Es scheint, als ob zumindest der Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup sehr fest von der Existenz einer entsprechenden Hausordnung überzeugt ist. Seinen Aussagen nach scheint aus dieser hervorzugehen, dass 1) das Anbringen von Transparenten auf der Besuchertribüne nicht erlaubt ist und 2) eine Beeinflussung der Beratung durch Lautäußerungen oder Beifall nicht gestattet ist.
Zu Punkt b): Vor der Eingangstür zur Zuschauertribüne, von welcher aus Besucher*innen den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats beiwohnen können, hing zuallermindest in der Vergangenheit ein Dokument, welches regelte, was Besucher*innen während den Gemeinderatssitzungen nicht dürfen (u.a. die Aufnahme von Fotos). Insofern Sie dieses Dokument nicht abgehangen haben gehe ich davon aus, dass es noch immer dort hängt. Falls Sie bisher auf der Suche nach den angefragten Informationen nicht fündig wurden empfehle ich Ihnen dort nachzusehen.
Da Sie als Hausverwaltung mit der Durchsetzung der Hausordnung vertraut zu sein scheinen (siehe Entfernung des Transparents oben) gehe ich davon aus, dass Ihnen besagte Hausordnung auch vorliegen muss. Die Durchsetzung einer Vorschrift, welche Ihnen nicht bekannt ist, dürfte sich ansonsten schwierig gestalten.
Aufgrund der Tatsache, dass Ihnen die Information - basierend auf den oben aufgeführten Verweisen - vorliegen müsste, halte ich weiterhin an meinem Antrag fest und bestehe auf einen Bescheid. Bitte senden Sie diesen entweder per E-Mail (an die Absenderadresse) oder per Post an:
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Mit freundlichen Grüßen
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