Coronazahlen

- alle Coronadaten wie sie üblicherweise auf https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php durch das NLGA veröffentlicht wurden, ab dem 26.04.21
- Gründe für die Abschaltung der Website mit den landeseigenen Zahlen: https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php
- Interne Dokumente (emails, Akten, auch Ton - und Bilddokumente, Notizen) zur Entscheidung die landeseignen Zahlen nicht mehr zu veröffentlichen und auf das RKI zu verweisen.

Im Rahmen der Transparenz und der Einordnungen des Meldeverzugs durch das RKI wäre die Wiedereinschaltung der vorgenannten Website seitens des Antragstellers wünschenswert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2021
  • Frist
    8. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Coronadaten wie sie üb…
An Niedersächsisches Landesgesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Coronazahlen [#219780]
Datum
4. Mai 2021 17:36
An
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Coronadaten wie sie üblicherweise auf https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php durch das NLGA veröffentlicht wurden, ab dem 26.04.21 - Gründe für die Abschaltung der Website mit den landeseigenen Zahlen: https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php - Interne Dokumente (emails, Akten, auch Ton - und Bilddokumente, Notizen) zur Entscheidung die landeseignen Zahlen nicht mehr zu veröffentlichen und auf das RKI zu verweisen. Im Rahmen der Transparenz und der Einordnungen des Meldeverzugs durch das RKI wäre die Wiedereinschaltung der vorgenannten Website seitens des Antragstellers wünschenswert.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219780/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in es ist eine bewusste Entscheidung, die von Ihnen gewünschten Daten nicht mehr öffentlich zu…
Von
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Betreff
AW: Coronazahlen [#219780]
Datum
5. Mai 2021 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in es ist eine bewusste Entscheidung, die von Ihnen gewünschten Daten nicht mehr öffentlich zur Verfügung zu stellen, da die Diskrepanz zwischen RKI- und Landeszahlen sowohl bei Medienvertreter*innen als auch bei Bürger*innen für Verwirrung gesorgt hat. Im Zusammenspiel mit der Tatsache, dass diese Zahlen durch die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes keine rechtliche Relevanz mehr haben, hat das NLGA entschieden, die morgendliche Auswertung der Daten einzustellen. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich verweise auf diese Anfrage in der die Zahlen vom…
An Niedersächsisches Landesgesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Coronazahlen [#219780]
Datum
15. Mai 2021 09:51
An
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich verweise auf diese Anfrage in der die Zahlen vom 26.04.21 mitgeteilt wurden und bitte erneut um die Zahlen ab dem 26.04.21 nach dem Kenntnisstand des NLGA. https://fragdenstaat.de/anfrage/fallzahlen-covid19-infizierte-in-niedersachsen-stand-26042021/ Es geht um Einschätzung des Meldeverzugs. Von mir aus können Sie auch die Zahlen der letzten 3 Tage weglassen um eine "Verwirrung" zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219780/

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Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in hiermit schicke ich Ihnen eine .csv-Datei zu, aus der Sie die Anzahl der Fälle sowie die 7-…
Von
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Betreff
AW: Coronazahlen [#219780]
Datum
18. Mai 2021 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit schicke ich Ihnen eine .csv-Datei zu, aus der Sie die Anzahl der Fälle sowie die 7-Tages-Inzidenz je Landkreis herauslesen können. Beim Umgang mit den Daten bitte ich Sie, folgendes zu berücksichtigen. Es handelt sich hierbei um dynamische Daten, die sich rückwirkend ändern können. Würde uns beispielsweise heute ein Fall übermittelt werden, der das Meldedatum 13.05. hat, würde sich rückwirkend die Fallzahl um 1 erhöhen. Insofern sind die Daten unter Umständen nicht leicht mit den Daten des RKI zu vergleichen - zumindest nicht, wenn Sie dort eine "statische" Datengrundlage haben und mit den jeweils an dem Tag kommunizierten Wert rechnen. Beste Grüße