Entsorgung bzw. Weiterverwendung /-verwertung der Textilien, die in den städtischen Kleiderkontainern gesammelt werden

Informationen über die Entsorgung bzw. Weiterverwendung /-verwertung der Textilien, die in den städtischen Kleiderkontainern gesammelt werden.
Ich weiß, dass die Abfuhr von der AWISTA erfolgt und diese offenbar die Textilien der Fa. Remondis überlässt. Diese Firma scheint aber auch nur eine Zwischenstation zu sein.
Die Verwertung ist dahger völlig intransparent.
Ich möchte genau wissen, wo die Kleidung von wem genau recykelt wird und wo sie am Ende landet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2021
  • Frist
    8. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entsorgung bzw. Weiterverwendung /-verwertung der Textilien, die in den städtischen Kleiderkontainern gesammelt werden [#219789]
Datum
4. Mai 2021 17:56
An
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Entsorgung bzw. Weiterverwendung /-verwertung der Textilien, die in den städtischen Kleiderkontainern gesammelt werden. Ich weiß, dass die Abfuhr von der AWISTA erfolgt und diese offenbar die Textilien der Fa. Remondis überlässt. Diese Firma scheint aber auch nur eine Zwischenstation zu sein. Die Verwertung ist dahger völlig intransparent. Ich möchte genau wissen, wo die Kleidung von wem genau recykelt wird und wo sie am Ende landet.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219789/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr [geschwärzt] folgende Informationen zu Ihrer Anfrage vom 05.05.2021 habe ich für Sie zusammengestellt. Di…
Von
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Entsorgung bzw. Weiterverwendung /-verwertung der Textilien, die in den städtischen Kleiderkontainern gesammelt werden [#219789]
Datum
1. Juni 2021 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt] folgende Informationen zu Ihrer Anfrage vom 05.05.2021 habe ich für Sie zusammengestellt. Die REMONDIS Recycling GmbH & Co. KG mit Sitz in Essen ist der von der AWISTA beauftragte Verwertungspartner und liefert die überlassenen Alttextilien und Schuhe an folgenden Verwertungsanlagen: RE TEXTIL Deutschland GmbH Im Gohl 4-8 DE- 56751 Polch Trent 2.0 B.V. Jan van der Heydenstraat 6 NE- 3381 Numansdorp EuroTex Textilverwertung GmbH Am Churkamp 10-16 DE- 47059 Duisburg Für den Transport von der Übergabestelle in Düsseldorf zur Verwertungsanlage wird die Spedition Schwank GmbH eingesetzt. Sowohl die vorgenannte Spedition als auch die Verwertungsanlagen unterziehen sich einer jährlichen Auditierung von unterschiedlichen Gesellschaften des TÜV als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 & 57 KrWG, bzw. gleichwertig in den Niederlanden. Bei den erfassten Abfällen handelt es sich um, durch die Bevölkerung, abgegebene Gebrauchtbekleidung. Die in Sammelcontainer eingeworfenen Alttextilien werden durch die AWISTA, aus den Behältern entnommen und an deren jeweiligen Verladeplatz auf Transporteinheiten der Firma Schwank verladen, die sobald ein Transportmittel voll ist, die Alttextilien in die Verwertungsanlage bringen. In einer mehrstufigen Vollsortierung wird bei der RE TEXTIL Deutschland GmbH das Material durch geschulte Mitarbeiter/innen händisch nach qualitativen, modischen und auch stofflichen Kriterien Stück für Stück verarbeitet. In der Vorsortierung werden Bekleidung und textile Rohstoffe in 48 unterschiedliche Sorten unterschieden. In der Nach- bzw. Feinsortierung werden die aus der Vorsortierung kommenden Sorten in bis zu 350 Fraktionen unterteilt. Diese Sorten sind im Bereich der Wiederverwendung als Bekleidung z. B. (Damen, Herren, Kinder in unterschiedlichen Qualitätsstufen aber auch getrennt nach Sommer- und Winterware), Hüte, Taschen, Gürtel, Handschuhe, Sportbekleidung, Tisch- und Haushaltswäsche, Gardinen (grob- und feinmaschig). Für den Bereich der stofflichen Verwertung liefern wir z. B. Putzlappen in unterschiedlichen Qualitäten Baumwolle, Trikot, (weiß und bunt), Schwerputz, aber auch Cariwolle oder Synthetik zur Herstellung von Spinn- und Reißfasern. Artikel, die sich aufgrund ihres Zustandes nicht mehr für die Bereiche Putzlappen / Recycling eignen, werden für die Herstellung von Ersatzbrennstoffen aussortiert. Diese werden über die REMONDIS Mittelrhein GmbH entgeltlich der thermischen Verwertung zugeführt. Lediglich ca. 6 % werden als gewerbliche Siedlungsabfälle einem ebenfalls zertifizierten Entsorgungsunternehmen zur Beseitigung übergeben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]

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Sehr << Anrede >> Ganz herzlichen Dank für die kompetente und umfangreiche Antwort, die meine Fragen …
An Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entsorgung bzw. Weiterverwendung /-verwertung der Textilien, die in den städtischen Kleiderkontainern gesammelt werden [#219789]
Datum
1. Juni 2021 12:18
An
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ganz herzlichen Dank für die kompetente und umfangreiche Antwort, die meine Fragen vollumfänglich beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219789/