Arbeitsanweisungen, Umgang mit HmbTG
Anfrage an:
Hamburger Hochbahn AG
Arbeitsanweisungen, Richtlinien o.ä. zum Umgang mit eingehenden Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Hamburger Hochbahn AG gemäß Urteil des VG Hamburg 17. Kammer vom 28.01.2020 Az.: 17 K 2383/19 als auskunftspflichtige Stelle im Sinne des HmbTG anzusehen ist.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Mai 2021
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8. Juni 2021
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