Arbeitsanweisungen, Umgang mit HmbTG

Anfrage an: Hamburger Hochbahn AG

Arbeitsanweisungen, Richtlinien o.ä. zum Umgang mit eingehenden Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Hamburger Hochbahn AG gemäß Urteil des VG Hamburg 17. Kammer vom 28.01.2020 Az.: 17 K 2383/19 als auskunftspflichtige Stelle im Sinne des HmbTG anzusehen ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2021
  • Frist
    8. Juni 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsanweisungen, Umgang mit HmbTG [#219801]
Datum
4. Mai 2021 20:30
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Arbeitsanweisungen, Richtlinien o.ä. zum Umgang mit eingehenden Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Hamburger Hochbahn AG gemäß Urteil des VG Hamburg 17. Kammer vom 28.01.2020 Az.: 17 K 2383/19 als auskunftspflichtige Stelle im Sinne des HmbTG anzusehen ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219801/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hamburger Hochbahn AG
Sehr Antragsteller/in eingehende Anfragen nach dem HmbTG werden zuständigkeitshalber durch den Leiter Recht der G…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
WG: Arbeitsanweisungen, Umgang mit HmbTG [#219801]
Datum
6. Mai 2021 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in eingehende Anfragen nach dem HmbTG werden zuständigkeitshalber durch den Leiter Recht der Gesellschaft bzw. dessen jeweiligen Abwesenheitsvertreter bearbeitet. Dabei erfolgt jeweils eine einzelfallbezogene Behandlung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelung. Dies beinhaltet insbesondere die Steuerung der notwendigen Maßnahmen, entsprechend der jeweiligen Inhalte einer Anfrage in den betroffenen Unternehmensbereichen vorhandene Informationen abzufragen, ggf. im Rahmen der Bearbeitung entstehende Kosten zu ermitteln und über das Ergebnis sodann dem Antragsteller Auskunft zu erteilen. Arbeitsanweisungen oder Richtlinien sind hierzu nicht verfasst, aber auch nicht erforderlich. Diese Informationserteilung erfolgt kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen