Sehr Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Nachricht!
In der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs am 3. März 2021 wurde zunächst der Beschluss gefasst, dass die Länder die Kontaktnachverfolgung auch in elektronischer Form ermöglichen und hierzu ein bundesweit einheitliches Vorgehen vereinbart. Zur Federführung hatte sich zunächst Mecklenburg-Vorpommern bereiterklärt, hat dies aber wenige Tage später wieder zurückgezogen. Daher erfolgte die Beschaffung einer entsprechenden Kontaktnachverfolgungs-App eigenständig durch die Länder. An dem vom norddeutschen IT-Dienstleister „Dataport“ durchgeführten Vergabeverfahrens hat das Saarland sich neben den Bundeländern Freie und Hansestadt Hamburg, Freie Hansestadt Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Baden-Württemberg beteiligt. Dies diente der Nutzung von Synergieeffekten zwischen den Bundesländern und der beschleunigten Umsetzung im Saarland. Voraussetzung war unter anderem, dass das System durch das Land zentral finanzierbar ist, keine kostenpflichtige Lizenzvergabe an die nutzenden Gäste sowie an die Betriebe erfolgt. Als Folge dieser Beschaffung nutzen Bundesländer übergreifend ein System zur Kontaktnachverfolgung. Eine durch das Land Mecklenburg-Vorpommern durchgeführte Markterkundung hat ergeben, dass nur ein einziges Produkt die dabei zugrunde gelegten Kriterien erfüllt. Die Vergabe wurde als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb auf Grundlage von § 14 Abs. 4 Nr. 3 Vergabeverordnung durchgeführt. Der Vertrag ist mit der Zuschlagserteilung am 26.03.2021 zustande gekommen. Die saarländische Landesregierung hat Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft, der Kunst- und Kulturbranche ergreifen. Weitere Lockerungen sind vor dem Hintergrund des begründeten Schutzbedürfnisses der saarländischen Bürgerinnen und Bürger nur dann vertretbar, wenn die Möglichkeiten einer datenschutzkonformen und in der Bevölkerung akzeptierten Form der Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter ausgeschöpft werden.
Die dem Vergabeverfahren der „Dataport“ zugrundeliegende Markterkundung ergab, dass nur ein Hersteller deren Anforderungen erfüllte. Entsprechend wurde nach erfolgtem Verhandlungsverfahren am 26.03.2021 der Zuschlag erteilt.
Der Kostenanteil für das Saarland setzt sich für den Zeitraum von 12 Monaten wie folgt zusammen:
- Einrichtung, Einführung Gesundheitsämter, Zertifikate, Anwendersupport, Softwarelizenz und Wartung luca Gesundheitsamtsoftware incl. Schlüsselmanagement 6 Gesundheitsämter 18.000 € 108.000 €
- IT-Infrastruktur und Rechenzentrumressourcen für luca Backend, Software Lizenz und Wartung Backend, Betreiber, Gäste System, 2E-mail Support, Größenabschätzung Statistik Betriebe und Einwohner 16.000 € 192.000 €
- Einmalkosten pauschal Netto Nutzung von verifizierten Telefonnummern (SMS), Abschlag 987.000 SMS, 7 Cent, Größenordnung ~ 987.000 Einwohner 69.090 €
- Kostenbeteiligung Gesamt netto 369.090€
Wir hoffen wir konnten Ihnen weiterhelfen und wünschen Ihnen einen schönen Tag. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen