Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App

Den Vertrag über die Nutzung der Luca App durch das Land Saarland,
die vereinbarten Lizenzkosten so wie falls vorhanden eine Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca App in die bestehende IT.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2021
  • Frist
    8. Juni 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Vertrag über die Nut…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#219810]
Datum
4. Mai 2021 23:27
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag über die Nutzung der Luca App durch das Land Saarland, die vereinbarten Lizenzkosten so wie falls vorhanden eine Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca App in die bestehende IT.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219810/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App“ …
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#219810]
Datum
8. Juni 2021 07:43
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App“ vom 04.05.2021 (#219810) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219810/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht! In der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regi…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Betreff
AW: Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#219810]
Datum
11. Juni 2021 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht! In der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs am 3. März 2021 wurde zunächst der Beschluss gefasst, dass die Länder die Kontaktnachverfolgung auch in elektronischer Form ermöglichen und hierzu ein bundesweit einheitliches Vorgehen vereinbart. Zur Federführung hatte sich zunächst Mecklenburg-Vorpommern bereiterklärt, hat dies aber wenige Tage später wieder zurückgezogen. Daher erfolgte die Beschaffung einer entsprechenden Kontaktnachverfolgungs-App eigenständig durch die Länder. An dem vom norddeutschen IT-Dienstleister „Dataport“ durchgeführten Vergabeverfahrens hat das Saarland sich neben den Bundeländern Freie und Hansestadt Hamburg, Freie Hansestadt Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Baden-Württemberg beteiligt. Dies diente der Nutzung von Synergieeffekten zwischen den Bundesländern und der beschleunigten Umsetzung im Saarland. Voraussetzung war unter anderem, dass das System durch das Land zentral finanzierbar ist, keine kostenpflichtige Lizenzvergabe an die nutzenden Gäste sowie an die Betriebe erfolgt. Als Folge dieser Beschaffung nutzen Bundesländer übergreifend ein System zur Kontaktnachverfolgung. Eine durch das Land Mecklenburg-Vorpommern durchgeführte Markterkundung hat ergeben, dass nur ein einziges Produkt die dabei zugrunde gelegten Kriterien erfüllt. Die Vergabe wurde als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb auf Grundlage von § 14 Abs. 4 Nr. 3 Vergabeverordnung durchgeführt. Der Vertrag ist mit der Zuschlagserteilung am 26.03.2021 zustande gekommen. Die saarländische Landesregierung hat Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft, der Kunst- und Kulturbranche ergreifen. Weitere Lockerungen sind vor dem Hintergrund des begründeten Schutzbedürfnisses der saarländischen Bürgerinnen und Bürger nur dann vertretbar, wenn die Möglichkeiten einer datenschutzkonformen und in der Bevölkerung akzeptierten Form der Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter ausgeschöpft werden. Die dem Vergabeverfahren der „Dataport“ zugrundeliegende Markterkundung ergab, dass nur ein Hersteller deren Anforderungen erfüllte. Entsprechend wurde nach erfolgtem Verhandlungsverfahren am 26.03.2021 der Zuschlag erteilt. Der Kostenanteil für das Saarland setzt sich für den Zeitraum von 12 Monaten wie folgt zusammen: - Einrichtung, Einführung Gesundheitsämter, Zertifikate, Anwendersupport, Softwarelizenz und Wartung luca Gesundheitsamtsoftware incl. Schlüsselmanagement 6 Gesundheitsämter 18.000 € 108.000 € - IT-Infrastruktur und Rechenzentrumressourcen für luca Backend, Software Lizenz und Wartung Backend, Betreiber, Gäste System, 2E-mail Support, Größenabschätzung Statistik Betriebe und Einwohner 16.000 € 192.000 € - Einmalkosten pauschal Netto Nutzung von verifizierten Telefonnummern (SMS), Abschlag 987.000 SMS, 7 Cent, Größenordnung ~ 987.000 Einwohner 69.090 € - Kostenbeteiligung Gesamt netto 369.090€ Wir hoffen wir konnten Ihnen weiterhelfen und wünschen Ihnen einen schönen Tag. Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen