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Anpassungsentwurf des Gesetzes über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (NWattNPG)

laut der PI 069/2021 des Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz liegt ein Anpassungsentwurf des Gesetzes über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (NWattNPG) vor. Bitte schicken Sie mir diesen Anpassungsentwurf als eMail zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut der PI 069/2021 des Nds.…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Anpassungsentwurf des Gesetzes über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (NWattNPG) [#220053]
Datum
8. Mai 2021 18:07
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut der PI 069/2021 des Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz liegt ein Anpassungsentwurf des Gesetzes über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (NWattNPG) vor. Bitte schicken Sie mir diesen Anpassungsentwurf als eMail zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220053/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in gerne übersende ich Ihnen den Link, über den Sie sich das von Ihnen gesuchte - im Internet …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
AW: Anpassungsentwurf des Gesetzes über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (NWattNPG) [#220053]
Datum
12. Mai 2021 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gerne übersende ich Ihnen den Link, über den Sie sich das von Ihnen gesuchte - im Internet frei zugängliche - Parlamentsdokument herunterladen können: https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_10000/08501-09000/18-08996.pdf Im Übrigen weise ich darauf hin, dass eine Informationspflicht der obersten Landesbehörden gem. § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes nicht besteht, soweit und solange sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden. Zudem ist vorliegend der Anwendungsbereich des § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation nicht eröffnet, da weder Erzeugnisse noch Verbraucherprodukte von der Änderung des Gesetzes über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer erfasst sind. Mit freundlichen Grüßen