Krankenhäuserqualitätsberichte für Frechen, Erftstadt als XML-Dateien(Rohfassung)

alle verfügbaren Daten/Fassungen aller Übermittelten Rohdaten (bzw ab 2013 bis Heute) als maschinenverwertbare Version in der Extensible Markup-Language (XML) für die Krankenhäuser/Hospital/Kliniken zum oder als Download zu Verfügung zu stellen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle verfügbaren Daten/Fas…
An Gemeinsamer Bundesausschuss Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Krankenhäuserqualitätsberichte für Frechen, Erftstadt als XML-Dateien(Rohfassung) [#220070]
Datum
9. Mai 2021 11:34
An
Gemeinsamer Bundesausschuss
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle verfügbaren Daten/Fassungen aller Übermittelten Rohdaten (bzw ab 2013 bis Heute) als maschinenverwertbare Version in der Extensible Markup-Language (XML) für die Krankenhäuser/Hospital/Kliniken zum oder als Download zu Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220070 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220070/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinsamer Bundesausschuss
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Mai 2021 an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G…
Von
Gemeinsamer Bundesausschuss
Betreff
AW: Krankenhäuserqualitätsberichte für Frechen, Erftstadt als XML-Dateien(Rohfassung) [#220070] // Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
18. Mai 2021 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Mai 2021 an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind seit dem Jahr 2005 gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte über das Internet zu veröffentlichen. Im Rahmen der gesetzlichen Qualitätsberichterstattung übermitteln die Krankenhäuser ihren Bericht in Form von maschinenverwertbaren XML-Daten. Diese XML-Daten hat der G-BA für alle Krankenhäuser in gleicher Weise als "Referenzbericht" in einem PDF-Dokument aufbereitet und stellt Ihnen diesen unter https://g-ba-qualitaetsberichte.de/#/... zum Download zur Verfügung, auch die der Krankenhäuser in Frechen und Erftstadt. Auf Antrag stellt der G-BA die Qualitätsberichte der Krankenhäuser in maschinenverwertbarer Form auf der Grundlage von Allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Sie liegen in der Extensible Markup-Language (XML) vor, die nicht als Fließtext von Laien gelesen, sondern in einer Datenbank von elektronischen Suchmaschinen genutzt werden kann. Bitte nutzen Sie das Auftragsformular und beachten Sie die allgemeinen Nutzungsbedingungen: https://www.g-ba.de/themen/qualitaets.... Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen