Aktuelle Regelung für die Promenade zwischen Niendorfer Balkon und OGT / Sperrung des Radverkehrs

Aus diversen Medien und in einer kurzen mündlichen Auskunft durch die amtierende Bürgermeisterin, Frau Puschaddel-Freitag, habe ich erfahren, dass vom Land per Eilbeschluss das Fahren mit dem Rad auf der Promenade komplett untersagt wurde. Ausschlaggebend dafür war anscheinend die Beschwerde einer einzelnen! Bürgerin. Dazu habe ich mehrere Teilfragen:
1. Wie lautet die genaue Formulierung des Beschlusses und insbesondere der Begründung für die sofortige Wirksamkeit?
2. Wie kam es zu der Abwägung, dass die Unversehrtheit eines Fußgängers auf der Promenade schwerer wiegt als die eines Kindes/Heranwachsenden über 10 auf seinem Schulweg?
3. Wie sind die großen Info-Banner, die aufgestellt wurden, um Touristen zu informieren, rechtlich zu bewerten? meines Erachtens verschlimmern sie die Situation für Kinder und deren begleitende Eltern, weil die laut Straßenverkehrsordnung zulässige Nutzung von Fußwegen damit sehr prominent in Frage gestellt wird, und somit Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern unnötig verstärkt werden.

Ergebnis der Anfrage

Diese Anfrage ist eine Dublette von
https://fragdenstaat.de/anfrage/aktuell…

Dort gab es kurz vor Fristende ausführliche Informationen des Verkehrsministeriums mit Verweis auf die Zuständigkeit untergeordneter Behörden. Ich habe dazu Rückfragen gestellt, und erwarte im weiteren Verlauf weitere aufschlussreiche Informationen der beteiligten Behörden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
  • 8 Follower:innen
Olaf Kittelmann
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus diversen Medi…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
Olaf Kittelmann
Betreff
Aktuelle Regelung für die Promenade zwischen Niendorfer Balkon und OGT / Sperrung des Radverkehrs [#220162]
Datum
10. Mai 2021 17:43
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus diversen Medien und in einer kurzen mündlichen Auskunft durch die amtierende Bürgermeisterin, Frau Puschaddel-Freitag, habe ich erfahren, dass vom Land per Eilbeschluss das Fahren mit dem Rad auf der Promenade komplett untersagt wurde. Ausschlaggebend dafür war anscheinend die Beschwerde einer einzelnen! Bürgerin. Dazu habe ich mehrere Teilfragen: 1. Wie lautet die genaue Formulierung des Beschlusses und insbesondere der Begründung für die sofortige Wirksamkeit? 2. Wie kam es zu der Abwägung, dass die Unversehrtheit eines Fußgängers auf der Promenade schwerer wiegt als die eines Kindes/Heranwachsenden über 10 auf seinem Schulweg? 3. Wie sind die großen Info-Banner, die aufgestellt wurden, um Touristen zu informieren, rechtlich zu bewerten? meines Erachtens verschlimmern sie die Situation für Kinder und deren begleitende Eltern, weil die laut Straßenverkehrsordnung zulässige Nutzung von Fußwegen damit sehr prominent in Frage gestellt wird, und somit Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern unnötig verstärkt werden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § << Adresse entfernt >> Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ << Adresse entfernt >> Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Olaf Kittelmann Anfragenr: 220162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220162/ Postanschrift Olaf Kittelmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Olaf Kittelmann

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Olaf Kittelmann
Sehr << Anrede >> Bitte entschuldigen Sie und beachten das Doppelposting meinerseits. Aufgrund eines …
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
Olaf Kittelmann
Betreff
AW: Aktuelle Regelung für die Promenade zwischen Niendorfer Balkon und OGT / Sperrung des Radverkehrs [#220162]
Datum
12. Mai 2021 09:37
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte entschuldigen Sie und beachten das Doppelposting meinerseits. Aufgrund eines Rechtschreibfehlers habe ich die erste Version der Anfrage zurückgezogen. Inhaltlich sind beide identisch. Mit freundlichen Grüßen Olaf Kittelmann Anfragenr: 220162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220162/ Postanschrift Olaf Kittelmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>