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Dienstvereinbarungen zur Nutzung dienstlicher IT-Geräte, Heimarbeit und Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2

1. Sämtliche Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente zur Nutzung dienstlicher IT-Endgeräte und zum Dienst im Homeoffice

2. Sämtliche Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen mit SARS-CoV-2

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Mai 2021
  • Frist
    2. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr Antragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 …
An Europäischer Rechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstvereinbarungen zur Nutzung dienstlicher IT-Geräte, Heimarbeit und Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 [#220164]
Datum
10. Mai 2021 18:09
An
Europäischer Rechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr Antragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
1. Sämtliche Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente zur Nutzung dienstlicher IT-Endgeräte und zum Dienst im Homeoffice 2. Sämtliche Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen mit SARS-CoV-2
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220164/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäischer Rechnungshof
Sehr Antragsteller/in wir danken Ihnen für die Kontaktaufnahme mit dem Europäischen Rechnungshof. Ihre Anfrage…
Von
Europäischer Rechnungshof
Betreff
RE: Dienstvereinbarungen zur Nutzung dienstlicher IT-Geräte, Heimarbeit und Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 [#220164]
Datum
12. Mai 2021 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir danken Ihnen für die Kontaktaufnahme mit dem Europäischen Rechnungshof. Ihre Anfrage wird derzeit von uns bearbeitet, und wir werden Ihnen baldmöglichst antworten. Mit freundlichen Grüßen

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Europäischer Rechnungshof
Sehr Antragsteller/in Wir bestätigen den Erhalt Ihres Antrags vom 10. Mai 2021 auf Zugang zu Dokumenten und Inform…
Von
Europäischer Rechnungshof
Betreff
RE: Dienstvereinbarungen zur Nutzung dienstlicher IT-Geräte, Heimarbeit und Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 [#220164]
Datum
26. Mai 2021 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Wir bestätigen den Erhalt Ihres Antrags vom 10. Mai 2021 auf Zugang zu Dokumenten und Informationen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1367/2006<https://eur-lex.europa.eu/legal-conte...> vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und Beschluss Nr. 12-2005 des Hofes über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Hofes<https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADo...> in der vom Hof mit Beschluss Nr. 14-2009 geänderten konsolidierten Fassung, veröffentlicht im ABl. C 67/1 vom 20.3.2009, ("Hofbeschluss über den Zugang zu Dokumenten"). Da die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission auf unser Organ nicht anwendbar ist, möchten wir Ihnen hiermit einen Überblick über die Maßnahmen geben, die der Europäische Rechnungshof (EuRH) seit dem Ausbruch der COVID-19-Krise Anfang 2020 ergriffen hat. Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Lage bestand die oberste Priorität darin, schnellstmöglich die technischen Mittel bereitzustellen, damit das gesamte Personal des Hofes von zuhause aus arbeiten konnte, und so den Dienstbetrieb durch Telearbeit aufrechtzuerhalten. Der Hof musste außerdem die Empfehlungen der nationalen Behörden zum Schutz der Gesundheit des Personals des Hofes umsetzen. Zu diesem Zweck traf der Krisenmanagementausschuss des Hofes regelmäßig zusammen, um die Gesamtrisiken, denen der Hof ausgesetzt war, unter Kontrolle zu halten und zu überwachen. Die technischen Voraussetzungen für die Telearbeit des gesamten Personals des Hofes und seiner externen IT-Auftragnehmer, einschließlich der erforderlichen Infrastruktur, Geräte und Lizenzen, wurden bereits am 16. März geschaffen. Die Arbeitsregelungen wurden zügig an die Situation im Bereich der öffentlichen Gesundheit angepasst. Die Arbeit im Homeoffice wurde für alle Bediensteten in nicht kritischen Funktionen verbindlich vorgeschrieben, und die Obergrenze für Telearbeitstage wurde aufgehoben. Seitdem ist Telearbeit nach wie vor die Regel. Für die in den Räumlichkeiten des Hofes anwesenden Mitarbeiter wurden alle erforderlichen Informationen und Materialien bereitgestellt, um die Einhaltung der neuen Hygienemaßnahmen sicherzustellen. Ferner wurde ein außerordentliches Verfahren eingeführt, das es dem Kollegium ermöglicht, Dokumente im Rahmen virtueller Sitzungen anzunehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die angeforderten Dokumente, d. h. Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente zur Nutzung dienstlicher IT-Endgeräte, zum Dienst im Homeoffice und zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen mit SARS-CoV-2 für den internen Dienstgebrauch bestimmt sind. Dies bedeutet, dass diese Dokumente nicht öffentlich zugänglich sind, und selbst intern wird der Zugang zu ihnen gemäß der ECA Information Classification Policy<https://www.eca.europa.eu/Documents/I...> (Politik der Klassifizierung von Informationen beim Europäischen Rechnungshof) nur nach dem "Need-to-know"-Prinzip (Kenntnis nur, wenn nötig) gewährt. Wir bedauern daher, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir Ihnen keinen Zugang zu diesen Dokumenten gewähren können. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie gemäß Artikel 7 des Beschlusses des Hofes über den Zugang zu Dokumenten binnen 15 Arbeitstagen nach Eingang des Antwortschreibens des Hofes einen Antrag auf Überprüfung an den Präsidenten des Europäischen Rechnungshofs richten können. Mit freundlichen Grüßen