Sehr
Antragsteller/in
Wir bestätigen den Erhalt Ihres Antrags vom 10. Mai 2021 auf Zugang zu Dokumenten und Informationen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1367/2006<
https://eur-lex.europa.eu/legal-conte...> vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und Beschluss Nr. 12-2005 des Hofes über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Hofes<
https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADo...> in der vom Hof mit Beschluss Nr. 14-2009 geänderten konsolidierten Fassung, veröffentlicht im ABl. C 67/1 vom 20.3.2009, ("Hofbeschluss über den Zugang zu Dokumenten"). Da die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission auf unser Organ nicht anwendbar ist, möchten wir Ihnen hiermit einen Überblick über die Maßnahmen geben, die der Europäische Rechnungshof (EuRH) seit dem Ausbruch der COVID-19-Krise Anfang 2020 ergriffen hat.
Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Lage bestand die oberste Priorität darin, schnellstmöglich die technischen Mittel bereitzustellen, damit das gesamte Personal des Hofes von zuhause aus arbeiten konnte, und so den Dienstbetrieb durch Telearbeit aufrechtzuerhalten. Der Hof musste außerdem die Empfehlungen der nationalen Behörden zum Schutz der Gesundheit des Personals des Hofes umsetzen. Zu diesem Zweck traf der Krisenmanagementausschuss des Hofes regelmäßig zusammen, um die Gesamtrisiken, denen der Hof ausgesetzt war, unter Kontrolle zu halten und zu überwachen.
Die technischen Voraussetzungen für die Telearbeit des gesamten Personals des Hofes und seiner externen IT-Auftragnehmer, einschließlich der erforderlichen Infrastruktur, Geräte und Lizenzen, wurden bereits am 16. März geschaffen. Die Arbeitsregelungen wurden zügig an die Situation im Bereich der öffentlichen Gesundheit angepasst. Die Arbeit im Homeoffice wurde für alle Bediensteten in nicht kritischen Funktionen verbindlich vorgeschrieben, und die Obergrenze für Telearbeitstage wurde aufgehoben. Seitdem ist Telearbeit nach wie vor die Regel. Für die in den Räumlichkeiten des Hofes anwesenden Mitarbeiter wurden alle erforderlichen Informationen und Materialien bereitgestellt, um die Einhaltung der neuen Hygienemaßnahmen sicherzustellen.
Ferner wurde ein außerordentliches Verfahren eingeführt, das es dem Kollegium ermöglicht, Dokumente im Rahmen virtueller Sitzungen anzunehmen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die angeforderten Dokumente, d. h. Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente zur Nutzung dienstlicher IT-Endgeräte, zum Dienst im Homeoffice und zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen mit SARS-CoV-2 für den internen Dienstgebrauch bestimmt sind. Dies bedeutet, dass diese Dokumente nicht öffentlich zugänglich sind, und selbst intern wird der Zugang zu ihnen gemäß der ECA Information Classification Policy<
https://www.eca.europa.eu/Documents/I...> (Politik der Klassifizierung von Informationen beim Europäischen Rechnungshof) nur nach dem "Need-to-know"-Prinzip (Kenntnis nur, wenn nötig) gewährt. Wir bedauern daher, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir Ihnen keinen Zugang zu diesen Dokumenten gewähren können.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie gemäß Artikel 7 des Beschlusses des Hofes über den Zugang zu Dokumenten binnen 15 Arbeitstagen nach Eingang des Antwortschreibens des Hofes einen Antrag auf Überprüfung an den Präsidenten des Europäischen Rechnungshofs richten können.
Mit freundlichen Grüßen