Geschätzte Gruppengröße der Gruppen in CoronaImpfV §2-4 und Missbrauchsverhinderung
- Ihre Abschätzung über die Größe der in der Coronaimpfverordnung §2, §3 und §4 genannten (Teil-)Gruppen.
Hintergrund ist meine Verwunderung darüber, dass Stand heute (10.5.2021) bereits 32.8%=27 Mio. Erstimpfungen vergeben wurden; die laienhafte Abschätzung der priorisierten Gruppen aber wohl nur ~0.5 Mio (Polizisten+BW) + ~0.5 Mio (sonstige Prio-2 Funktionsträger in Behörden) + ~2 Mio Pflegekräfte + ~23 Mio. Ü60-Jährige ergibt (insgesamt 26 Mio).
Da in meinem Bekanntenkreis kaum ein Mensch der Ü60/U70-Kategorie geimpft wurde, in anderen Teilen allerdings große Freude darüber herrscht, dass man nun seine Großmutter "pflegt" und sich die Nichtanmeldung seines eigentlichen Wohnsitzes nun endlich gelohnt hat, würde mich auch interessieren:
- welche Maßnahmen getroffen werden/wurden, um missbräuchliche Nutzung, insbesondere des §3 Abs. 3, zu verhindern, da die nicht-geimpften nun ja auch von Seiten der Exekutive mit erheblicher Ungleichbehandlung zu rechnen haben.
- wie sie das Risiko der Entstehung möglicher (Schadensersatz-)Ansprüche aufgrund unzureichender Umsetzung von §3 Abs. 3 im Hinblick auf entstehende Schäden an Leib und Leben von eigentlich priorisierten Gruppen einschätzen.
Darüber hinaus wäre es hilfreich, um den vorherigen Punkt ins Verhältnis zu setzen
- die Zahl der pflegebedürftigen Personen nach §3 Abs. 3 insgesamt zu erfassen. Die Pflegekassen sollten diese Daten in anonymisierter Form zur Verfügung stellen können, da die Pflegebedürftigkeit von diesen festgestellt werden muss.
Anfrage erfolgreich
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Datum10. Mai 2021
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12. Juni 2021
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