Thrombosen mit Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) nach Covid-19-Impfung mit Vektorimpfstoffen

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Wieviele Fälle von Thrombosen mit Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) sind seit Aufhebung der Impfstoff-Priorisierung für die Vektorimpfstoffe Vaxzevria und Janssen in Deutschland bei wieviel durchgeführten Impfungen aufgetreten? Wie viele endeten tödlich? Wie verteilen sich diese auf Alter und Geschlecht der betroffenen Personen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2021
  • Frist
    15. Juni 2021
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Kristina Fetzer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Fälle vo…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Kristina Fetzer
Betreff
Thrombosen mit Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) nach Covid-19-Impfung mit Vektorimpfstoffen [#220238]
Datum
11. Mai 2021 16:12
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Fälle von Thrombosen mit Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) sind seit Aufhebung der Impfstoff-Priorisierung für die Vektorimpfstoffe Vaxzevria und Janssen in Deutschland bei wieviel durchgeführten Impfungen aufgetreten? Wie viele endeten tödlich? Wie verteilen sich diese auf Alter und Geschlecht der betroffenen Personen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kristina Fetzer Anfragenr: 220238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220238/ Postanschrift Kristina Fetzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kristina Fetzer

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Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrter Frau Fetzer, das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht regelmäßig einen Sicherheitsbericht zu den ge…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Thrombosen mit Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) nach Covid-19-Impfung mit Vektorimpfstoffen [#220238]
Datum
19. Mai 2021 17:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Frau Fetzer, das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht regelmäßig einen Sicherheitsbericht zu den gemeldeten Verdachtsfallmeldungen auf eine Impfkomplikation nach einer COVID-19-Impfung. www.pei.de/sicherheitsbericht<http://www.pei.de/sicherheitsbericht> Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Daten nicht für individuelle Fragestellungen zusammenführen können. Mit freundlichen Grüßen