Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten

- die Kommunikation mit dem Gesundheitsministerium und der in Medienberichten genannten Apothekerin zur Abgabe von Impfresten zur Herstellung von homöopathischen Mitteln

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2021
  • Frist
    15. Juni 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Kommunikation mit …
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten [#220304]
Datum
12. Mai 2021 16:48
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Kommunikation mit dem Gesundheitsministerium und der in Medienberichten genannten Apothekerin zur Abgabe von Impfresten zur Herstellung von homöopathischen Mitteln
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220304/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfrest…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten [#220304]
Datum
3. Juli 2021 12:23
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten“ vom 12.05.2021 (#220304) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ansonsten prüfe ich eine Untätigkeitsklage gegen Sie. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220304/
Stadtverwaltung Koblenz
Sehr Antragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom 03.07.2021. Leider liegt uns die ursprüngliche Eingabe…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
Ihre Eingabe zur Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten - E-Mail vom 03.07.2021
Datum
9. Juli 2021 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom 03.07.2021. Leider liegt uns die ursprüngliche Eingabe vom 12.05.2021 nicht vor. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns die Eingabe nochmals zukommen lassen. Nach Erhalt werden wir Ihnen möglichst zeitnah die Beantwortung übersenden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hier meine Anfrage vom 12.05.2021, welche an die Adresse <<E-Mail-Adresse>…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe zur Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten - E-Mail vom 03.07.2021 [#220304]
Datum
9. Juli 2021 10:58
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hier meine Anfrage vom 12.05.2021, welche an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> ging. Vielleicht ist sie im Spam-Ordner gelandet? Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Kommunikation mit dem Gesundheitsministerium und der in Medienberichten genannten Apothekerin zur Abgabe von Impfresten zur Herstellung von homöopathischen Mitteln Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220304/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfrest…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe zur Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten - E-Mail vom 03.07.2021 [#220304]
Datum
28. Juli 2021 23:47
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten“ vom 12.05.2021 (#220304) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220304/
Stadtverwaltung Koblenz
Sehr Antragsteller/in ich befinde mich vom 26.08. bis einschließlich zum 06.08.2020 außer Haus. In dringenden Fäl…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Eingabe zur Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten - E-Mail vom 03.07.2021 [#220304]
Datum
28. Juli 2021 23:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich befinde mich vom 26.08. bis einschließlich zum 06.08.2020 außer Haus. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an: - <<E-Mail-Adresse>> - <<E-Mail-Adresse>> Informationen zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot der Stadt Koblenz unter dem Bereich Datenschutz bereichsspezifisch entnehmen: https://www.koblenz.de/datenschutz/bereichsspezifische-informationen-nach-art-13-dsgvo/ Wenn Sie nicht die richtig adressierte Person sind und diese Mail irrtümlich erhalten haben, dürfen Sie diese nicht weiterverarbeiten. Bitte löschen Sie diese Mail und informieren Sie das Informationssicherheits- und Datenschutz-Management der Stadtverwaltung Koblenz.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfrest…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre Eingabe zur Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten - E-Mail vom 03.07.2021 [#220304]
Datum
28. Juli 2021 23:48
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten“ vom 12.05.2021 (#220304) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220304/
Stadtverwaltung Koblenz
Beantwortung der Anfrage auf der Info-Seite "Frag den Staat" Sehr Antragsteller/in da wir uns derzeit i…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
Beantwortung der Anfrage auf der Info-Seite "Frag den Staat"
Datum
29. Juli 2021 12:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in da wir uns derzeit im Einsatz in Ahrweiler befinden, ich jedoch gerne Ihre Frage beantworten möchte, bitte ich Sie mir die konkrete Frage auf diesem Weg zu zusenden, dann kann ich dies mobil aus Ahrweiler erledigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beantwortung der Anfrage auf der Info-Seite "Frag den Staat" [#220304] Sehr [geschwärzt], ich bin m…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beantwortung der Anfrage auf der Info-Seite "Frag den Staat" [#220304]
Datum
29. Juli 2021 13:51
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bin mir nicht sicher, wieso meine Anfrage an Sie, von der Feuerwehr Koblenz, gegangen ist, ich hatte sie eigentlich an die Stadtverwaltung Koblenz versendet. Eigentlich geht es um Eine Anfrage vom 12. Mai, welche wohl in der Stadtverwaltung verloren ging. Dann hatte ich [geschwärzt] meine Anfrage am 09. Juli erneut zukommen lassen. Nun nach erneute Nachfrage, stellt sich heraus, dass [geschwärzt] bis Anfang August nicht erreichbar ist, weswegen ich die Nachricht erneut an die Stadtverwaltung gerichtet hatte. Ich gehe davon aus, dass die Nachricht, aus welchen Gründen auch immer, fälschlicher Weise an Sie weitergeleitet wurde, daher vermute ich auch, dass Sie mir nicht weiterhelfen können. Zumal Sie sicherlich mit der Katastrophenhilfe auch wichtigeres zu tun haben. Aber vielleicht können Sie die Anfrage an das Büro des Oberbürgermeisters weiterleiten. Anbei noch einmal der komplette Anfragentext. Viele Grüße [geschwärzt] _____________________________________________________________- Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Kommunikation mit dem Gesundheitsministerium und der in Medienberichten genannten Apothekerin zur Abgabe von Impfresten zur Herstellung von homöopathischen Mitteln Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220304 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Stadtverwaltung Koblenz
Automatische Antwort: Beantwortung der Anfrage auf der Info-Seite "Frag den Staat" [#220304] Ich bin der…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
Automatische Antwort: Beantwortung der Anfrage auf der Info-Seite "Frag den Staat" [#220304]
Datum
29. Juli 2021 13:51
Status
Warte auf Antwort
Ich bin derzeit als Leiter des Impfzentrums Koblenz eingesetzt und nicht im Hause. Ihre Mails werden in dieser Zeit nur unregelmäßig gelesen und nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unsere Funktionsadresse der Abteilung (<<E-Mail-Adresse>>) oder an unser Geschäftszimmer (<<E-Mail-Adresse>>). Informationen zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot der Stadt Koblenz unter dem Bereich Datenschutz bereichsspezifisch entnehmen: https://www.koblenz.de/datenschutz/bereichsspezifische-informationen-nach-art-13-dsgvo/ Wenn Sie nicht die richtig adressierte Person sind und diese Mail irrtümlich erhalten haben, dürfen Sie diese nicht weiterverarbeiten. Bitte löschen Sie diese Mail und informieren Sie das Informationssicherheits- und Datenschutz-Management der Stadtverwaltung Koblenz.
Stadtverwaltung Koblenz
Guten Tag Herr Antragsteller/in, das zuständige Amt befindet sich noch in der Prüfung Ihrer Anfrage. Bitte teile…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
WG: Automatische Antwort: Ihre Eingabe zur Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten - E-Mail vom 03.07.2021 [#220304]
Datum
3. August 2021 11:27
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, das zuständige Amt befindet sich noch in der Prüfung Ihrer Anfrage. Bitte teilen Sie uns noch ihre Adresse mit, da diese Angabe bei Anträgen nach dem Landestransparenzgesetz erforderlich ist. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Nach §11 Abs. 1 Satz 3 LTranspG wünsche…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Automatische Antwort: Ihre Eingabe zur Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten - E-Mail vom 03.07.2021 [#220304]
Datum
3. August 2021 12:21
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Nach §11 Abs. 1 Satz 3 LTranspG wünsche ich eine Auskunft in elektronischer Form. Dies spart Ihnen bzw. dem Steuerzahler unnötige Papier- und Portokosten. Sollten Sie an der postalischen Auskunft festhalten wollen (sprich einer anderen als die gewünschte Art der Auskunft), bitte ich um Mitteilung des wichtigen Grundes (nach §11 LTranspG). Viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220304/
Stadtverwaltung Koblenz
Sehr Antragsteller/in die Mitteilung Ihrer Anschrift ist erforderlich, da der Antrag nach dem Landestransparenzge…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
AW: WG: Automatische Antwort: Ihre Eingabe zur Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten - E-Mail vom 03.07.2021 [#220304]
Datum
3. August 2021 13:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Mitteilung Ihrer Anschrift ist erforderlich, da der Antrag nach dem Landestransparenzgesetz die Identität des Antragstellers erkennen lassen muss. Hierfür genügen Name und E-Mail-Adresse leider nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> nennen Sie mir dazu doch bitte die einschlägige Rechtsnorm im LTranspG, nach der ei…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Automatische Antwort: Ihre Eingabe zur Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten - E-Mail vom 03.07.2021 [#220304]
Datum
3. August 2021 13:21
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nennen Sie mir dazu doch bitte die einschlägige Rechtsnorm im LTranspG, nach der eine Adresse notwendig ist, um meine Identität erkennen zu lassen. Eine Adresse (wenn hier nicht nach der Meldeadresse gefragt wird) ist nicht dazu geeignet eine Identität feststellen zu lassen. Nach §11 LTranspG muss "der Antrag [...] die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers [...] erkennen lassen". Dies ist durch meinen Namen gegeben. Weitere Angaben sind nicht erforderlich. Außerdem ist eine "Überprüfung" meiner Identität durch Sie mittels einer Adresse nicht vom LTranspG gedeckt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220304/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich habe die Verwaltungsvorschrift zum LTranspG gefunden. In Ziffer 11.2.1 wird die…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Automatische Antwort: Ihre Eingabe zur Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten - E-Mail vom 03.07.2021 [#220304]
Datum
3. August 2021 13:28
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe die Verwaltungsvorschrift zum LTranspG gefunden. In Ziffer 11.2.1 wird die Angabe der Adresse tatsächlich gefordert. Um hier nicht das ganz große Fass aufzumachen, finden Sie im Anhang meine Anschrift. Über die Notwendigkeit und Eignung einer Anschrift zur Feststellung einer Identität (ohne weitergehende Überprüfungen) behalte ich mir allerdings erhebliche Zweifel vor. Aber das sollen dann gerne andere klären. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/220304/upload/2af369de9e7a43ece721e82f8f969e4ed2f6c47b/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Koblenz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Informationen! Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
AW: WG: Automatische Antwort: Ihre Eingabe zur Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten - E-Mail vom 03.07.2021 [#220304]
Datum
3. August 2021 16:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Informationen! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfrest…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Automatische Antwort: Ihre Eingabe zur Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten - E-Mail vom 03.07.2021 [#220304]
Datum
14. August 2021 10:04
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten“ vom 12.05.2021 (#220304) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 61 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220304/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfrest…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Automatische Antwort: Ihre Eingabe zur Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten - E-Mail vom 03.07.2021 [#220304]
Datum
17. August 2021 23:43
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten“ vom 12.05.2021 (#220304) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Ich würde sonst in Kürze eine Untätigkeitsklage auf den weg bringen wollen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220304/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinla…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten“ [#220304]
Datum
18. August 2021 11:30
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/220304/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde nicht inhaltlich auf die Anfrage vom 12.05.2021 reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 220304.pdf Anfragenr: 220304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220304/
Stadtverwaltung Koblenz
Sehr Antragsteller/in nach interner Prüfung Ihrer Eingabe teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihnen aufgrund mangelnde…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
WG: WG: Automatische Antwort: Ihre Eingabe zur Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten - E-Mail vom 03.07.2021 [#220304]
Datum
20. August 2021 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nach interner Prüfung Ihrer Eingabe teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihnen aufgrund mangelnder Zuständigkeit keine Informationen mitteilen können. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten“ [#220304]
Datum
24. August 2021 15:06
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 8920 233 Telefax: (06131) 8920 299 Datum: 24.08.2021 Gesch.Z: 4.03.21.141 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit – Beachtung der gesetzlichen Frist Sehr Antragsteller/in Ihre Beschwerde habe ich erhalten. Sie haben vorliegend nach Maßgabe des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) den Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle des Landes Rheinland-Pfalz vorhandenen Informationen beantragt. Nach § 12 Abs. 2 LTranspG soll die beantragte Information spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zugänglich gemacht werden. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 LTranspG muss der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich (vgl. Verwaltungsvorschrift zum LTranspG Ziff. 11.2.1). Bei einem elektronischen Antrag genügt die bloße E-Mail-Adresse nicht (vgl. a.a.O.). Ist die Identität nicht erkennbar, muss der Antrag nicht bearbeitet werden (vgl. a.a.O.). Hierauf soll die Behörde hinweisen (vgl. a.a.O.). Gemäß § 11 Abs. 2 S. 2 LTranspG ist der Antragstellerin oder dem Antragsteller unverzüglich mitzuteilen, soweit der Antrag zu unbestimmt ist und Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags zu geben. Kommt die Antragstellerin oder der Antragsteller der Aufforderung zur Präzisierung nach, beginnt der Lauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen nach § 12 Abs. 3 LTranspG erneut (vgl. § 11 Abs, 2 S. 3 LTranspG). Die mit Eingang ihrer Adresse am 03. August 2021 in Gang gesetzte Monatsfrist im Hinblick auf die damit erfolgte Konkretisierung des Antrages läuft gegenwärtig noch. Daher bitte ich Sie, zunächst den Fristablauf der Monatsfrist abzuwarten. Sollte die transparenzpflichtige Stelle Ihren Antrag bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bearbeitet haben, können Sie sich gerne erneut an mich wenden. Im Hinblick auf die Tatsache, dass es auf Seiten der transparenzpflichtigen Stelle zu dem Versäumnis gekommen ist, Sie unverzüglich darauf hinzuweisen, dass die Bearbeitung Ihres Antrages die Angabe Ihrer Anschrift erfordert, sehe ich zunächst gemäß § 19a Abs. 2 LTranspG von weiteren Maßnahmen ab. Danach kann der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von einer Beanstandung absehen oder auf eine Stellungnahme der betroffenen Stelle verzichten, wenn es sich um unerhebliche oder inzwischen beseitigte Mängel handelt. Zum einen regelt die Verwaltungsvorschrift zum LTranspG in Ziff. 11.2.1 lediglich, dass die transparenzpflichtige Stelle dem Antragsteller mitteilen "soll", dass die Bearbeitung des Antrages von der Mitteilung der Adresse abhängt. Zum anderen hat die transparenzpflichtige Stelle den Mangel zwischenzeitlich durch die entsprechende Mitteilung an Sie beseitigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider kann ich Ihre Antwort nicht ga…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten“ [#220304]
Datum
8. September 2021 08:33
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider kann ich Ihre Antwort nicht ganz nachvollziehen. In diversen Medienberichten (z.B. hier: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/koblenzer-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-globuli-apothekerin-100.html) heißt es, dass das Vorgehen der Apotheke mit der Stadt abgesprochen sei. Herr Langner war offenbar eigens mit der Sache vertraut, da er die Tatsachen in den Medienberichten bestätigt hat. Ich möchte nun noch einmal nach den Informationen fragen, welche bei der Stadt vorliegen. In Ihrem Haus muss es dazu Kommunikation mit der Apotheke, dem Gesundheitsministerium oder anderen gegeben haben. Die Auskunft nach IFG liegt damit auch in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Da sie jedoch die Nichtauskunft mit der mangelnden Zuständigkeit begründen, möchte ich mich bei Ihnen nach der für diese Sachlage zuständige Stelle erkundigen. Ich weise Sie außerdem darauf hin, dass ich eine entsprechende Anfrage an das Gesundheitsministerium stellen werde, sodass die Kommunikation zwischen den Beteiligten auch von dort offengelegt werden könnte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220304/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte erneut um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten“ [#220304]
Datum
10. Februar 2022 07:25
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte erneut um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/220304/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde offensichtlich lügt, denn die Existenz der gefragten Informationen ist in Medienberichten durch die Behörde selber bestätigt worden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 220304.pdf Anfragenr: 220304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220304/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfre…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten“ [#220304]
Datum
10. Februar 2022 09:21
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten“ vom 12.05.2021 (#220304) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 241 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich bat Sie in meiner letzten Nachricht an sie mir die zuständige Behörde zu nennen. Es erscheint mir außerdem nicht sinnvoll sich für nicht zuständig zu erklären, wenn die Existenz der Kommunikation durch sie als Behörde in den Medien bestätigtwurde. Hier die damalige Nachricht: Leider kann ich Ihre Antwort nicht ganz nachvollziehen. In diversen Medienberichten (z.B. hier: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/koblenzer-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-globuli-apothekerin-100.html) heißt es, dass das Vorgehen der Apotheke mit der Stadt abgesprochen sei. Herr Langner war offenbar eigens mit der Sache vertraut, da er die Tatsachen in den Medienberichten bestätigt hat. Ich möchte nun noch einmal nach den Informationen fragen, welche bei der Stadt vorliegen. In Ihrem Haus muss es dazu Kommunikation mit der Apotheke, dem Gesundheitsministerium oder anderen gegeben haben. Die Auskunft nach IFG liegt damit auchin Ihrem Zuständigkeitsbereich. Da sie jedoch die Nichtauskunft mit der mangelnden Zuständigkeit begründen, möchte ich mich bei Ihnen nach der für diese Sachlage zuständige Stelle erkundigen. Ich weise Sie außerdem darauf hin, dass ich eine entsprechende Anfrage an das Gesundheitsministeriumstellen werde, sodass die Kommunikation zwischen den Beteiligten auch von dort offengelegt werden könnte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220304/
Stadtverwaltung Koblenz
Sehr Antragsteller/in Sie haben sich an die Stadt Koblenz erneut mit der u.a. Fragestellung gewandt. Damit wir Ih…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten“ [#220304]
Datum
10. Februar 2022 13:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie haben sich an die Stadt Koblenz erneut mit der u.a. Fragestellung gewandt. Damit wir Ihnen eine Antwort zusenden können, benötigen wir gemäß § 11 Abs. 2 Landestransparenzgesetz Ihre vollständige Anschrift. Bitte lassen Sie uns diese zunächst zukommen. Danke. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Anschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten“ [#220304]
Datum
10. Februar 2022 14:45
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Anschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220304/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Koblenz
Sehr geehrter, Sie haben sich per Mail an die Poststelle der Stadtverwaltung Koblenz gewandt und erneut um Auskun…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Via
Briefpost
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten" Auskunft zur Anfrage per Mail vom 10.02.2022
Datum
14. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
538,8 KB
Sehr geehrter, Sie haben sich per Mail an die Poststelle der Stadtverwaltung Koblenz gewandt und erneut um Auskunft zur Ausgabe von sogenannten lmpfresten im Jahr 2021 gebeten. Die Anfrage der Apothekerin; zur Übernahme von aus technischen Gründen nicht mehr entnehmbaren lmpfstoffresten aus den Vials, wurde im Februar 2021 mündlich an die Leitung des lmpfzentrums gerichtet. Diese haben dann das damalige Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Digitalisierung (MSAGD) telefonisch um eine Einschätzung gebeten. Von dort wurde die Ausgabe einzelner, entleerter Vials positiv beschieden, unter der Voraussetzung, dass alle weiteren rechtlichen Aspekte durch die Apothekerin übernommen werden. Alle darauffolgenden Schritte im Zuge der Apothekendienstaufsicht wurden durch das Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung (LSJV) eingeleitet und durchgeführt. Weitere Angaben zu dem Vorgang können von hiesiger Stelle nicht getätigt werden, da ansonsten im Sinne des § 16 Abs. Landestransparenzgesetz durch das Bekanntwerden der Informationen personenbezogene Daten Dritter offenbart würden Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für die aufschlussreiche Rückmeldung. Nach Ihrer Auskunft g…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Kommunikation im Rahmen der Abgabe von Impfresten" Auskunft zur Anfrage per Mail vom 10.02.2022 [#220304]
Datum
20. Februar 2022 14:08
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für die aufschlussreiche Rückmeldung. Nach Ihrer Auskunft gehe ich davon aus, dass die telefonische Auskunft des MSAGD an das Impfzentrum nicht zu einem schriftlichen Aktenvermerk oder anderer verakteter Dokumente führte (z.B. Mails). Wenn hierzu dennoch Unterlagen vorliegen, möchte ich diese gerne erhalten. Außerdem möchte ich Sie auf den Inhalt des §16 LTranp RLP aufmerksam machen. Demnach können personenbezogene Daten übermittelt werden, wenn die Beteiligten einwilligen oder das öffentliche Interesse an der Sache überwiegt. Haben Sie die betroffenen nach einer Zustimmung der Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten gefragt (nach § 13)? Wenn ja, würde mich das Datum der Anfrage und Antwort interessieren. Außerdem bin ich gar nicht an personenbezogenen Daten interessiert, sondern nur an den Inhalten. Haben Sie überprüft, ob eine Übermittlung von Informationen mit geschwärzten personenbezogenen Daten möglich ist? Bei einer weiteren Ablehnung möchte ich um einen rechtskräftigen Bescheid bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220304/
Stadtverwaltung Koblenz
Geforderte Unterlagen nach Mail vom 20.02.2022 Sehr Antragsteller/in nach Rücksprache mit unserem Rechtsamt überse…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Via
Briefpost
Betreff
Geforderte Unterlagen nach Mail vom 20.02.2022
Datum
10. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nach Rücksprache mit unserem Rechtsamt übersenden wir Ihnen hiermit einen Ausdruck der Aktennotiz unseres Leiters des Impfzentrums. Wie in unserem letzten Schreiben vom 14.02.2022 bereits dargelegt, liegen uns keine weiteren Schriftstücke zu diesem Sachverhalt vor. Wir hoffen Ihrem Anliegen hiermit entsprochen zu haben.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit – Beachtung der gesetzlichen Frist Der Landesbeauftragte für den D…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit – Beachtung der gesetzlichen Frist
Datum
6. April 2022 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 8920 233 Telefax: (06131) 8920 299 Datum: 06.04.2022 Gesch.Z: 4.03.21.141 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit – Beachtung der gesetzlichen Frist Sehr Antragsteller/in Ihre Beschwerde vom 10. Februar 2022 habe ich erhalten. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand der Korrespondenz auf fragdenstaat.de wurde Ihre Anfrage zwischenzeitlich beantwortet. Ob bzw. inwiefern die transparenzpflichtige Stelle auf ihre letzte Nachfrage vom 20. Februar 2022 geantwortet hat, ist mir derzeit nicht bekannt. Sollte ich bis zum 5. Mai 2022 keine anderweitige Nachricht von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Anliegen vorerst erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit – Beachtung der gesetzlichen Frist [#220304] Sehr << Anr…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit – Beachtung der gesetzlichen Frist [#220304]
Datum
23. April 2022 12:23
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für die gewünschte Information. Meine Anfrage ist damit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220304/

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Stadtverwaltung Koblenz
Automatische Antwort: Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit – Beachtung der gesetzlichen Frist [#220304]…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit – Beachtung der gesetzlichen Frist [#220304]
Datum
23. April 2022 12:23
Status
Ich befinde mich derzeit nicht im Amt. In dringenden Fälen wenden Sie sich bitte an die Leitstelle unter 0261/ 40404-0 oder an das Vorzimmer (0261/ 40404-8832 nicht ständig besetzt). Danke. Informationen zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot der Stadt Koblenz unter dem Bereich Datenschutz bereichsspezifisch entnehmen: https://www.koblenz.de/datenschutz/bereichsspezifische-informationen-nach-art-13-dsgvo/ Wenn Sie nicht die richtig adressierte Person sind und diese Mail irrtümlich erhalten haben, dürfen Sie diese nicht weiterverarbeiten. Bitte löschen Sie diese Mail und informieren Sie das Informationssicherheits- und Datenschutz-Management der Stadtverwaltung Koblenz.