Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage von Paepcke GbR in Tützpatz von Anfang 2020 bis heute

Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.
1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweinemastanlage von Paepcke GbR in 17091 Tützpatz, Demminer Straße 8 genehmigt?
2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach § 3 des Mecklenburg-Vorpommerischen Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG M-V), § 3 des Mecklenburg-Vorpommerschen Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!
Mit besten Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2021
  • Frist
    16. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage von Paepcke GbR in Tützpatz von Anfang 2020 bis heute [#220348]
Datum
13. Mai 2021 15:31
An
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen. 1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweinemastanlage von Paepcke GbR in 17091 Tützpatz, Demminer Straße 8 genehmigt? 2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach § 3 des Mecklenburg-Vorpommerischen Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG M-V), § 3 des Mecklenburg-Vorpommerschen Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank vorab für Ihre Mühe! Mit besten Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220348 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage von Paepcke GbR in Tützpatz von Anfang 2020 bis heute [#220348]
An Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage von Paepcke GbR in Tützpatz von Anfang 2020 bis heute [#220348]
Datum
13. Mai 2021 22:44
An
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
47,3 KB
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr Antragsteller/in ihr Anfrage ist bei uns eingegangen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir für die Gene…
Von
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage von Paepcke GbR in Tützpatz von Anfang 2020 bis heute [#220348]
Datum
17. Mai 2021 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ihr Anfrage ist bei uns eingegangen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir für die Genehmigung von Tierplatzzahlen nicht zuständig sind. Zuständige Behörde ist das Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Neustrelitzer Straße 120 17033 Neubrandenburg Telefon: 0395-380 60 Telefax: 0395-380 69160 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Webseite: www.stalu-mecklenburgische-seenplatte.de Ich möchte Sie bitten mir mitzuteilen, ob Sie die Anfrage selbst an diese Behörde senden, oder ob ich Ihre Mail weiterleiten soll. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], herzlichen Dank für Ihre Antwort. Bitte leiten Sie meine Anfrage betreffend der genehmigten Ti…
An Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage von Paepcke GbR in Tützpatz von Anfang 2020 bis heute [#220348]
Datum
19. Mai 2021 14:31
An
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], herzlichen Dank für Ihre Antwort. Bitte leiten Sie meine Anfrage betreffend der genehmigten Tierzahl gerne an das von Ihnen benannte Amt weiter. Trotzdem möchte ich weiterhin gerne von Ihnen als zuständige Behörde erfahren, wie es denn um die tatsächlich genutzten Tierzahlen steht. Ich halte an meiner Anfrage fest und bitte weiterhin um Antwort. Meine Anfrage lautete: 1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweinemastanlage von Paepcke GbR in 17091 Tützpatz, Demminer Straße 8 genehmigt? 2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220348 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr Antragsteller/in zuständigkeitshalber möchte ich unten stehende Anfrage an Sie weiterleiten und bitte um Ein…
Von
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage von Paepcke GbR in Tützpatz von Anfang 2020 bis heute [#220348]
Datum
20. Mai 2021 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zuständigkeitshalber möchte ich unten stehende Anfrage an Sie weiterleiten und bitte um Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Benachrichtigung über Beteiligung Dritter Sehr Antragsteller/in hiermit informiere ich Sie im Sinne des § 11 Abs.…
Von
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Benachrichtigung über Beteiligung Dritter
Datum
21. Mai 2021 11:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit informiere ich Sie im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 IFG M-V über die Beteiligung des betroffenen Unternehmens bezüglich der Herausgabe der gehaltenen Tiere. Ich habe dem Unternehmen die Möglichkeit gegeben zu der geplanten Herausgabe von Stichtagszahlen aus den erfolgten Vor-Ort-Kontrollen Stellung zu nehmen und dafür einen Monat Zeit eigeräumt. Einsicht in Berichte über Ein- und Ausstallungen kann ich Ihnen nicht gewähren, da diesem im Amt nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Sehr Antragsteller/in anbei finden Sie entsprechend Ihrem Auskunftsersuchen die Entscheidung sowie die gewünschte…
Von
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Betreff
Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage von Paepcke GbR in Tützpatz von Anfang 2020 bis heute [#220348]
Datum
14. Juni 2021 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei finden Sie entsprechend Ihrem Auskunftsersuchen die Entscheidung sowie die gewünschten Auskünfte. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die zur Verfügung gestellten Informationen. ... Mit freundlichen …
An Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage von Paepcke GbR in Tützpatz von Anfang 2020 bis heute [#220348]
Datum
21. Juni 2021 11:18
An
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die zur Verfügung gestellten Informationen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220348/